Steuerklasse 5 ist die unbeliebteste – wenig Netto, hohe Vorauszahlungen, am Jahresende oft Nachzahlungen. Trotzdem kann sie sinnvoll sein. Wann, zeigt dieser Ratgeber.
Was ist Steuerklasse 5?

Steuerklasse 5 wird dem Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen zugewiesen, wenn der andere Ehepartner Klasse III wählt. Sie enthält keinen Grundfreibetrag – d.h. der erste Euro wird besteuert. Das führt zu deutlich weniger Netto im Monat.
Der Grund für wenig Netto in Klasse 5
| Steuerklasse | Grundfreibetrag monatlich | Verfahren |
|---|---|---|
| Klasse III | 2× Grundfreibetrag (24.672 EUR/12 = 2.056 EUR) | Minimale Steuer |
| Klasse IV | 1× Grundfreibetrag (12.336 EUR/12 = 1.028 EUR) | Normale Steuer |
| Klasse V | Kein Grundfreibetrag (0 EUR) | Maximale Steuer |
Wann ist III/V sinnvoll?
- Großes Einkommensgefälle (einer verdient 2× oder mehr als der andere)
- Partner B arbeitet nur Teilzeit oder hat ein niedriges Gehalt
- Partner A möchte monatlich maximales Netto und Partner B kann die niedrigere Auszahlung kompensieren
- Gemeinsame Veranlagung ist geplant (dann gleicht die Steuererklärung aus)
Wann ist IV/IV besser?
- Beide Partner verdienen ähnlich viel
- Partner mit Klasse V hat psychologisches Problem mit dem geringen Netto
- Lohnersatzleistungen abhängig von der Steuerklasse (ALG I, Krankengeld, Elterngeld basieren auf dem Nettogehalt)

Faktorverfahren: Die smarte Alternative
Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile beider Systeme: Der Splittingvorteil wird schon monatlich berücksichtigt, aber fair auf beide Partner verteilt. Kein Partner zahlt extrem wenig oder extrem viel Lohnsteuer im Monat. Die Steuererklärung am Jahresende hat keine Überraschungen.
Wechsel der Steuerklasse
- Wechsel nur einmal pro Kalenderjahr möglich (bis 30. November)
- Antrag beim Finanzamt (Formular oder ELSTER)
- Wechsel gilt ab dem Folgemonat
- Wichtige Ausnahme: Bei Scheidung, Tod des Ehepartners oder Ende der Lebensgemeinschaft jederzeit wechselbar
Den vollständigen Vergleich der Steuerklassen beim Heiraten – inklusive Splitting-Vorteil-Rechnung – finden Sie in unserem Ratgeber zu Steuerklassen nach der Hochzeit.
Ja. Bei gemeinsamer Veranlagung (fast immer günstiger) gleicht die Steuererklärung die Vorauszahlungen beider Partner aus. Partner mit Klasse 5 hat oft zu viel Lohnsteuer gezahlt und bekommt etwas zurück – während Partner mit Klasse 3 ggf. nachzahlen muss.

Ja. Seit 2013 gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Alle Steuerklassen-Kombinationen sind identisch zur Ehe.