Rente & Altersvorsorge · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Steueroptimierung kurz vor der Rente: Was Sie in den letzten 5 Jahren noch tun sollten

Die letzten 5–10 Jahre vor dem Renteneintritt sind steuerlich die wichtigste Phase.

Steueroptimierung kurz vor der Rente: Was Sie in den letzten 5 Jahren noch tun sollten
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Die letzten 5–10 Jahre vor dem Renteneintritt sind steuerlich die wichtigste Phase. Jetzt fallen Entscheidungen, die jahrzehntelang wirken. Wer jetzt richtig plant, spart in der Rente erhebliche Steuern – und profitiert gleichzeitig von noch hohem Einkommen, um Abzüge zu maximieren.

Goldene Regel: Je näher die Rente, desto wichtiger ist die nachgelagerte Besteuerung. Was heute mit hohem Steuersatz als Sonderausgabe abgezogen wird, wird im Rentenalter mit niedrigerem Satz besteuert. Das ist die Kernidee der Rentensteuer-Optimierung.

Checkliste: Steueroptimierung kurz vor der Rente

1. Rürup-Beiträge maximieren

In den letzten Berufsjahren bei noch hohem Grenzsteuersatz (42–45%) maximale Rürup-Beiträge einzahlen. Bis zu 27.566 € (2026) vollständig absetzbar. Im Rentenalter mit niedrigerem Satz besteuert.

2. Betriebliche Altersvorsorge nutzen

bAV-Beiträge bis zur Freigrenze (4% BBG = 3.624 €) sozialabgabenfrei einzahlen. Besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet.

3. Verluste realisieren

  • Depot-Verluste realisieren (Tax-Loss Harvesting) – erzeugt Verlustvorträge
  • Verlustvorträge sind nach Renteneintritt weniger wertvoll (niedrigerer Steuersatz)
  • Besser jetzt nutzen, während Grenzsteuersatz noch hoch ist

4. Immobilien-Strukturierung

  • Spekulationsfristen bei vermieteten Immobilien prüfen: Verkauf steuerfrei möglich?
  • Immobilien an Kinder übertragen (Freibeträge nutzen, 10-Jahres-Frist ansetzen)
  • Nießbrauch beim Übertragen behalten (Mieteinnahmen bleiben, Vermögen geht über)

5. Großzügige Sonderausgaben nutzen

  • Spenden für Stiftungsgründung: Einmalig bis zu 1 Mio. € absetzbar über 10 Jahre
  • Kirchensteuer, Krankenkassenbeiträge: Maximal absetzen
  • Handwerker und Haushaltsnahe Dienste: § 35a ausschöpfen (5.200 €)

Was sich nach dem Renteneintritt ändert

MerkmalVor RenteNach Rente
Grenzsteuersatz (typisch)35–45%15–30%
WerbungskostenHohe Abzüge möglichNur Pauschbetrag 102 € (Rente)
KV-BeiträgeArbeitgeber zahlt HälfteSelbst zahlen (GKV: voller Beitrag)
Investition in AltersvorsorgeSteuerlich attraktivEntnahmephase, kein weiterer Aufbau

FAQ: Rentenplanung und Steuer

Soll ich vor der Rente noch zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge einzahlen?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 63 können den Renteneintritts-Abschlag ausgleichen. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Rechnen Sie vorher genau durch, wann sich das amortisiert.

Wann sollte ich Kapitalanlagen für die Rente umschichten?

5–10 Jahre vor Rente schrittweise von wachstumsorientierten in ausschüttende Anlagen umschichten. Das gibt im Alter regelmäßigen Cashflow. Steuerlich: Umschichtungen kosten Abgeltungssteuer auf Gewinne.

Muss ich in der Rente noch eine Steuererklärung abgeben?

Ja – wenn die Gesamteinkünfte (Rente + Kapitalerträge + Mieteinnahmen) den Grundfreibetrag übersteigen. Details in unserem Ratgeber zu Steuern für Rentner.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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