Millionen Deutschen laufen noch klassische Kapitallebensversicherungen, die in den nächsten Jahren ausgezahlt werden. Wer die Steuerregeln nicht kennt, zahlt unnötig – denn je nach Vertragsalter und Auszahlungszeitpunkt gibt es erhebliche Unterschiede.
Altverträge vs. Neuverträge: Der entscheidende Unterschied
| Vertragstyp | Abschluss | Steuerregelung |
|---|---|---|
| Altvertrag (steuerfrei) | Vor 01.01.2005 | Auszahlung komplett steuerfrei (wenn 12+ Jahre Laufzeit, mind. 5 Jahre Beitragszahlung) |
| Neuvertrag (Halbeinkünfte) | Ab 01.01.2005 | 50% der Erträge steuerpflichtig (wenn 12+ Jahre Laufzeit + Auszahlung ab 60/62) |
| Neuvertrag (volle Steuer) | Ab 01.01.2005 | Volle Abgeltungsteuer (25%), wenn Bedingungen nicht erfüllt |
Was sind "Erträge" bei einer Lebensversicherung?

Ertrag = Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge
Beispiel: 150.000 EUR Auszahlung, 100.000 EUR eingezahlt = 50.000 EUR Ertrag
Berechnung: Wie viel Steuer zahle ich?
Fall 1: Altvertrag (vor 2005, steuerfrei)
150.000 EUR Auszahlung → 0 EUR Steuer. Komplett steuerfrei.
Fall 2: Neuvertrag mit Halbeinkünfteverfahren
150.000 EUR Auszahlung, 100.000 EUR Beiträge = 50.000 EUR Ertrag
- Steuerpflichtiger Anteil: 50% × 50.000 EUR = 25.000 EUR
- Grenzsteuersatz 35%: 25.000 × 35% = 8.750 EUR Steuer
- Effektiver Steuersatz auf den Gesamtertrag: 17,5%

Fall 3: Neuvertrag ohne Begünstigung (volle Steuer)
50.000 EUR Ertrag → 25% Abgeltungsteuer = 12.500 EUR Steuer
Wann gilt das Halbeinkünfteverfahren?
- Vertragsabschluss ab 01.01.2005
- Mindestlaufzeit: 12 Jahre
- Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss vor 2012) oder nach dem 62. Lebensjahr (ab 2012)
- Todesfallschutz: Mindestens 50% der Beitragssumme als Todesfallleistung versichert
Teilrückkauf: Steuerpflicht anteilig
Bei einem Teilrückkauf wird anteilig gerechnet: Wenn 20% des Vertragswerts entnommen werden, gelten 20% der Erträge als ausgezahlt.
Todesfallleistung: Immer steuerfrei für Hinterbliebene?

Die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung ist einkommensteuerlich grundsätzlich steuerfrei beim Begünstigten. Aber: Erbschaft- oder Schenkungsteuer kann anfallen, wenn der Auszahlungsbetrag die Freibeträge übersteigt.
Wenn Sie kurz vor dem 62. Geburtstag sind und noch nicht 12 Jahre eingezahlt haben: Warten kann das Halbeinkünfteverfahren auslösen und die Steuer halbieren. Rechnen Sie genau: Zinsverlust vs. Steuerersparnis.
Bei vorzeitiger Kündigung vor 12 Jahren oder unter 62 gelten die vollen 25% Abgeltungsteuer auf den Ertrag. Zusätzlich verlieren Sie oft Überschussbeteiligungen und zahlen Stornogebühren. Alternativen: Beitragsfreistellung oder Verkauf auf dem Zweitmarkt prüfen.