Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erhöhen die spätere Rente – und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Für manche Personengruppen ist das eine attraktive Altersvorsorge-Option, für andere nicht.
Wer kann freiwillig einzahlen?

- Selbstständige und Freelancer (nicht rentenversicherungspflichtig)
- Beamte (für spätere gesetzliche Rente)
- Personen ohne Erwerbstätigkeit (Eltern in Elternzeit, Pflegende)
- Arbeitnehmer, die zusätzlich einzahlen wollen (über Pflichtbeiträge hinaus)
- Personen, die Rentenzeiten nachkaufen wollen (Studium, Ausbildung)
Was kostet ein freiwilliger Beitrag 2026?
| Beitragsart | Betrag 2026 |
|---|---|
| Mindestbeitrag (monatlich) | 100,07 EUR/Monat |
| Höchstbeitrag (monatlich) | 1.404,60 EUR/Monat (= 18,6% der BBG) |
| Jährlicher Höchstbeitrag | 16.855,20 EUR/Jahr |
Steuerlicher Vorteil: Wie viel sparen Sie?
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar – zusammen mit Pflichtbeiträgen bis zum Höchstbetrag der Basisrente (29.344 EUR für 2026).
| Grenzsteuersatz | Beitrag | Steuerersparnis | Nettobeitrag |
|---|---|---|---|
| 30% | 1.200 EUR/Jahr | 360 EUR | 840 EUR |
| 42% | 1.200 EUR/Jahr | 504 EUR | 696 EUR |
| 45% | 1.200 EUR/Jahr | 540 EUR | 660 EUR |
Wann lohnt sich freiwillig einzahlen?

- Wenn Sie kurz vor dem Renten-Mindestanspruch (5 Beitragsjahre) stehen
- Wenn Sie Rentenansprüche aus Lücken (Studium, Elternzeit) aufbessern wollen
- Wenn Ihr Grenzsteuersatz hoch ist und die Steuerersparnis erheblich ist
- Wenn Sie keine andere Basisrente-Option haben (Rürup-Rente als Alternative prüfen)
Wann lohnt es sich NICHT?
- Wenn Sie erwarten, im Rentenalter wenig zu versteuern haben (Rentenbesteuerung ist dann niedrig, aber Beiträge waren voll steuerwirksam)
- Wenn die Rürup-Rente bessere Konditionen bietet (Flexibilität, Rendite)
- Wenn Sie kurz vor der Rente sind und die Einzahlung sich nicht amortisiert
- Wenn Sie über den Höchstbetrag für Basisrente-Absetzung liegen
Freiwillige Beiträge vs. Rürup-Rente: Der Vergleich
| Kriterium | GRV freiwillig | Rürup-Rente |
|---|---|---|
| Steuerlicher Abzug | Ja (bis BBG) | Ja (bis 29.344 EUR) |
| Flexibilität | Hoch (monatlich wählbar) | Vertragsabhängig |
| Rendite | Politisch abhängig | Kapitalmarkt-abhängig |
| Vererbarkeit | Nein (außer Witwenrente) | Nein (außer Einschluss) |
| Auszahlung | Monatliche Rente | Monatliche Rente |
Ja. Beide laufen in den gleichen Sonderausgaben-Topf (Basisrente-Höchstbetrag 29.344 EUR). Pflichtbeiträge und freiwillige GRV-Beiträge werden zusammen mit Rürup-Beiträgen auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Sie können also kombinieren, bis der Höchstbetrag erreicht ist.

Ja, bis zum letzten Monat vor Rentenbeginn können freiwillige Beiträge gezahlt werden. Eine Möglichkeit für Last-Minute-Rentenaufstockung.