Studenten zahlen oft zu viel Lohnsteuer und holen sie nie zurück – weil sie nicht wissen, dass sie das können. Eine Steuererklärung als Student ist oft lohnend: Werbungskosten, Studiumskosten und zu viel bezahlte Lohnsteuer können erstattet werden. Wir zeigen, wann es sich lohnt und was zu beachten ist.
Wann müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht zur Abgabe gibt es nur bei:

- Mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (Lohnsteuerklasse VI beim zweiten)
- Einkünften, auf die keine Lohnsteuer einbehalten wurde (Freelance, Tutoren)
- Aufforderung durch das Finanzamt
Freiwillig abgeben können (und sollten) Studenten fast immer – weil fast immer Geld zurückkommt.
Wie viel Steuern zahlen Studenten?
Die meisten Studenten haben Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 €). Das bedeutet: Gar keine Steuer. Trotzdem behält der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ein – die wird über die Steuererklärung vollständig erstattet.
Was können Studenten absetzen?
Werbungskosten (bei Einkünften aus Arbeit)
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Arbeitsmittel, Berufskleidung
- Homeoffice-Pauschale (wenn im Homeoffice gearbeitet)
Studiumskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Das ist eine wichtige Unterscheidung:

- Erststudium (Erstausbildung): Nur als Sonderausgaben absetzbar (max. 6.000 €) – aber oft kein steuerlicher Effekt, wenn kein Einkommen vorhanden
- Zweitstudium / Weiterbildungsstudium / Studium nach Ausbildung: Werbungskosten (unbegrenzt!) – Verluste können vorgetragen werden!
BAföG: Ist es steuerpflichtig?
Nein. BAföG-Zahlungen sind keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie müssen BAföG nicht in der Steuererklärung angeben.
Minijob als Student: Besonders einfach
Studenten im Minijob zahlen keine Lohnsteuer (Pauschbesteuerung durch AG). Eine Steuererklärung bringt hier nichts – es gibt nichts zurückzubekommen. Sobald der Minijob-Status verlassen wird (Werkstudent, Lohnsteuerklasse I), lohnt eine Steuererklärung sofort.
Häufige Fragen für studierende Steuerzahler
Kann ich als Student Studiengebühren (z.B. private Hochschule) absetzen?
Bei Erststudium: als Sonderausgaben bis 6.000 €. Steuerlicher Effekt nur wenn Einkommen vorhanden und Grundfreibetrag überschritten. Bei Zweitstudium: als Werbungskosten unbegrenzt – und als Verlust vortragbar!

Was gilt für ausländische Studenten in Deutschland?
Ausländische Studenten, die in Deutschland arbeiten, sind in der Regel beschränkt steuerpflichtig (kein Wohnsitz in DE) oder unbeschränkt (wenn Hauptwohnsitz in DE). Bei Arbeitseinkommen in Deutschland gelten dieselben Regeln wie für Deutsche. DBA mit dem Heimatland können bestimmte Einkünfte freistellen.
Muss ich mein Auslandssemester steuerlich angeben?
Wenn Sie während des Auslandssemesters in Deutschland weiter gemeldet sind und hier Einkünfte beziehen: Deutsche Steuerpflicht bleibt. Kosten des Auslandssemesters (Miete, Fahrtkosten) können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.