Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Steuern sparen als Student: Nebenjob, Ausbildungskosten und Steuererklärung

Studenten zahlen oft zu viel Lohnsteuer und holen sie nie zurück – weil sie nicht wissen, dass sie das können.

Steuern sparen als Student: Nebenjob, Ausbildungskosten und Steuererklärung
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Studenten zahlen oft zu viel Lohnsteuer und holen sie nie zurück – weil sie nicht wissen, dass sie das können. Eine Steuererklärung als Student ist oft lohnend: Werbungskosten, Studiumskosten und zu viel bezahlte Lohnsteuer können erstattet werden. Wir zeigen, wann es sich lohnt und was zu beachten ist.

Wichtigster Tipp: Studenten können Lohnsteuer-Überzahlungen bis zu 4 Jahre rückwirkend zurückfordern. Wer nie eine Steuererklärung gemacht hat: Jetzt prüfen! Für 2022 ist die Frist Ende 2026.

Wann müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht zur Abgabe gibt es nur bei:

  • Mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (Lohnsteuerklasse VI beim zweiten)
  • Einkünften, auf die keine Lohnsteuer einbehalten wurde (Freelance, Tutoren)
  • Aufforderung durch das Finanzamt

Freiwillig abgeben können (und sollten) Studenten fast immer – weil fast immer Geld zurückkommt.

Wie viel Steuern zahlen Studenten?

Die meisten Studenten haben Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 €). Das bedeutet: Gar keine Steuer. Trotzdem behält der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ein – die wird über die Steuererklärung vollständig erstattet.

Beispiel: Werkstudent mit 700 €/Monat (8.400 € p.a.) in Steuerklasse I. Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein. Jahreseinkommen unter Grundfreibetrag → Steuerlast = 0 €. Erstattung: gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurück.

Was können Studenten absetzen?

Werbungskosten (bei Einkünften aus Arbeit)

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
  • Arbeitsmittel, Berufskleidung
  • Homeoffice-Pauschale (wenn im Homeoffice gearbeitet)

Studiumskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Das ist eine wichtige Unterscheidung:

  • Erststudium (Erstausbildung): Nur als Sonderausgaben absetzbar (max. 6.000 €) – aber oft kein steuerlicher Effekt, wenn kein Einkommen vorhanden
  • Zweitstudium / Weiterbildungsstudium / Studium nach Ausbildung: Werbungskosten (unbegrenzt!) – Verluste können vorgetragen werden!
Verlustvortrag: Wer ein Zweitstudium macht und Werbungskosten (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lernmittel) geltend macht, kann Verluste bilden – die werden vorgetragen und im ersten Berufsjahr mit dem Einkommen verrechnet. Das senkt die Steuerlast im ersten Job erheblich.

BAföG: Ist es steuerpflichtig?

Nein. BAföG-Zahlungen sind keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie müssen BAföG nicht in der Steuererklärung angeben.

Minijob als Student: Besonders einfach

Studenten im Minijob zahlen keine Lohnsteuer (Pauschbesteuerung durch AG). Eine Steuererklärung bringt hier nichts – es gibt nichts zurückzubekommen. Sobald der Minijob-Status verlassen wird (Werkstudent, Lohnsteuerklasse I), lohnt eine Steuererklärung sofort.

Häufige Fragen für studierende Steuerzahler

Kann ich als Student Studiengebühren (z.B. private Hochschule) absetzen?

Bei Erststudium: als Sonderausgaben bis 6.000 €. Steuerlicher Effekt nur wenn Einkommen vorhanden und Grundfreibetrag überschritten. Bei Zweitstudium: als Werbungskosten unbegrenzt – und als Verlust vortragbar!

Was gilt für ausländische Studenten in Deutschland?

Ausländische Studenten, die in Deutschland arbeiten, sind in der Regel beschränkt steuerpflichtig (kein Wohnsitz in DE) oder unbeschränkt (wenn Hauptwohnsitz in DE). Bei Arbeitseinkommen in Deutschland gelten dieselben Regeln wie für Deutsche. DBA mit dem Heimatland können bestimmte Einkünfte freistellen.

Muss ich mein Auslandssemester steuerlich angeben?

Wenn Sie während des Auslandssemesters in Deutschland weiter gemeldet sind und hier Einkünfte beziehen: Deutsche Steuerpflicht bleibt. Kosten des Auslandssemesters (Miete, Fahrtkosten) können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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