Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Energetische Sanierung §35c EStG: 20 % Steuerbonus für Eigentümer

Seit 2020 gibt es 20 % Steuerbonus auf energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim – direkt von der Steuerschuld abgezogen. So funktioniert §35c EStG.

Energetische Sanierung §35c EStG: 20 % Steuerbonus für Eigentümer
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§35c EStG: Der Steuerbonus für die Klimawende

Seit 2020 können Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen direkt von ihrer Steuerschuld abziehen – kein Abzug von der Bemessungsgrundlage, sondern ein direkter Steuerbonus. Das ist deutlich günstiger als ein normaler Abzug.

Direktabzug von der Steuerschuld: Bei Sanierungskosten von 50.000 € und 20 % Förderung = 10.000 € weniger Steuern. Das ist besonders wertvoll für Gutverdienende mit hoher Steuerschuld.

Förderung im Überblick

ZeitraumAbzugssatzAbzugsbetrag bei 200.000 € Kosten
1. Jahr der Maßnahme7 %14.000 €
2. Jahr nach der Maßnahme7 %14.000 €
3. Jahr nach der Maßnahme6 %12.000 €
Gesamt über 3 Jahre20 %40.000 €
Maximale anerkannte Kosten200.000 € pro Objekt

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Einbau von Heizungsanlagen (neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridanlage)
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart Home)
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Nicht förderfähig: Reine Instandhaltungsmaßnahmen ohne energetischen Mehrwert, Schönheitsreparaturen, Neubau, reine Photovoltaik (hat eigene Förderung).

Voraussetzungen für §35c EStG

  • Gebäude: Älter als 10 Jahre (Baujahr nicht nach 2014 bei Antrag 2024)
  • Eigentümer nutzt das Gebäude selbst als Wohnsitz
  • Fachunternehmen führt die Maßnahme durch (keine Eigenleistung!)
  • Energieberater bescheinigt die Maßnahme (seit 2021 bei manchen Maßnahmen Pflicht)
  • Fachunternehmerbescheinigung auf amtlichem Formular (BMF-Vordruck)

Kombination mit KfW-Förderung: Geht das?

§35c EStG und KfW-Zuschüsse können NICHT kombiniert werden (§35c Abs. 3 EStG schließt andere Förderprogramme aus). Die Wahl muss also vorab getroffen werden:

  • Hohe Steuerlast? → §35c meist besser (direkter Steuerabzug)
  • Geringe Steuerlast (Rentner, niedriges Einkommen)? → KfW-Zuschuss günstiger
  • KfW-Kredit (statt Zuschuss) ist mit §35c kombinierbar

Eintragung in der Steuererklärung

Der Steuerbonus wird in der Anlage "Energetische Sanierungsmaßnahmen" der Einkommensteuererklärung eingetragen. Die Fachunternehmerbescheinigung muss vorliegen und auf Anfrage des Finanzamts eingereicht werden können.

Häufige Fragen zu §35c EStG

Gilt §35c auch für Mietobjekte?

Nein. §35c gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude. Für vermietete Immobilien können energetische Sanierungsmaßnahmen als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) oder AfA geltend gemacht werden.

Kann ich §35c auf mehrere Objekte anwenden?

Ja, pro Objekt können maximal 200.000 € Sanierungskosten gefördert werden. Bei zwei selbstgenutzten Wohngebäuden (z.B. Wohnsitz + Ferienwohnung mit Selbstnutzung) gilt der Betrag jeweils separat.

Was gilt als "Fachunternehmen" für die Bescheinigung?

Betriebe des Heizungsbauer-, Schlosser-, Dachdecker-, Maler-, Installateur- und Elektrohandwerks sowie Energieberater. Das Finanzamt hat genaue Listen – das ausführende Unternehmen stellt die amtliche Bescheinigung aus.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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