Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Betriebskosten als Vermieter: Was ist umlagefähig & was ist absetzbar?

Betriebskosten als Vermieter: Was ist umlagefähig & was ist absetzbar?

Betriebskosten als Vermieter: Was ist umlagefähig & was ist absetzbar?
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Als Vermieter stehen Sie vor zwei Fragen: Welche Kosten können Sie auf den Mieter umlegen? Und welche Kosten können Sie steuerlich absetzen? Beides sind unterschiedliche Themen — mit erheblicher Überschneidung.

Umlagefähige Betriebskosten nach BetrKV

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Heizung und Warmwasser
  • Aufzug (Strom, Wartung)
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung (Gemeinschaftsbereiche)
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hauswart
  • Gemeinschaftsantenne/Kabelfernsehen
Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Reparaturen, Maklergebühren und Finanzierungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar — aber steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Was ist steuerlich absetzbar?

Als Vermieter können Sie alle Kosten absetzen, die mit der Vermietung zusammenhängen. Dabei gilt: Auch umgelegte Kosten, die Sie selbst zunächst bezahlen und dann vom Mieter zurückbekommen, sind kein Problem — sie neutralisieren sich in der Buchführung.

KostenartSteuerlich absetzbar?Bemerkung
GrundsteuerJaUmlagefähig und absetzbar
VersicherungenJaGebäude, Haftpflicht
HausverwaltungJaNicht umlagefähig, aber absetzbar
InstandhaltungJa (sofort)Nicht umlagefähig, sofort absetzbar
Zinsen auf DarlehenJaNur Zinsen, keine Tilgung
SteuerberaterAnteiligNur für Vermietungsteil

Umsatzsteuer bei Vermietung

Wohnraumvermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12a UStG). Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Miete, aber auch kein Vorsteuerabzug für Renovierungskosten. Bei gewerblicher Vermietung kann zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden (Vorsteuerabzug dann möglich).

Achtung Gemischtnutzung: Vermieten Sie einen Teil des Gebäudes gewerblich und einen Teil wohnlich, müssen Kosten anteilig aufgeteilt werden — nach Fläche oder Nutzungsintensität. Das gilt sowohl für die Umlage als auch für den steuerlichen Abzug.

Nebenkosten-Nachzahlungen und -Erstattungen

Zahlt der Mieter Nebenkostenvorauszahlungen und bekommt am Jahresende eine Erstattung, reduziert das Ihre Einnahmen. Zahlt er nach, erhöhen das Ihre Einnahmen. Alles muss im Jahr der tatsächlichen Zahlung verbucht werden (Zufluss-/Abflussprinzip).

Kann ich Renovierungskosten vor der Vermietung absetzen?

Ja, vorweggenommene Werbungskosten sind absetzbar — auch wenn die Vermietung noch nicht begonnen hat. Voraussetzung: Der Vermietungswille muss glaubhaft nachgewiesen werden (z.B. Inserate, Maklervertrag).

Was wenn der Mieter die Nebenkosten direkt zahlt?

Bei Inklusivmiete (Mieter zahlt Warmmiete, kein Trennungsausweis) ist es steuerlich trotzdem wichtig, die enthaltenen Nebenkosten zu schätzen und als Werbungskosten geltend zu machen. Ohne Trennung verschenkt man Abzüge.

Sind Kosten für Leerstand absetzbar?

Ja, sofern Sie ernsthaft versuchen, die Wohnung zu vermieten (Inserate, Maklerbeauftragung). Kosten während des Leerstands (Grundsteuer, Versicherung, Heizung) bleiben absetzbar.

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