Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Krankenversicherung Selbständige: Was ist steuerlich absetzbar?

Selbständige tragen ihre Krankenversicherung komplett selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss.

Krankenversicherung Selbständige: Was ist steuerlich absetzbar?
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Selbständige tragen ihre Krankenversicherung komplett selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss. Das ist teuer, aber steuerlich zumindest teilweise absetzbar. Welche Beiträge wie absetzbar sind, unterscheidet sich je nach Versicherungsart und Bestandteilen. Und die sogenannte "Günstigerprüfung" kann erheblich helfen.

Kernregel: Krankenversicherungsbeiträge für die "Basisabsicherung" sind als Sonderausgaben vollständig absetzbar. Das umfasst den Beitrag, der dem gesetzlichen Mindestschutz entspricht – nicht Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarzt.

Was ist absetzbar? GKV vs. PKV

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Freiwillig gesetzlich Versicherte Selbständige zahlen den vollen Beitrag selbst. Absetzbar sind:

  • Beiträge zur Krankenversicherung (Basisschutz): 100 % als Sonderausgaben
  • Nicht absetzbar: Beiträge für Krankengeld (§ 53 SGB V) oder Zusatzleistungen
  • Pflegeversicherung: vollständig als Sonderausgaben absetzbar

Private Krankenversicherung (PKV)

In der PKV wird zwischen dem Basisanteil und dem darüber hinausgehenden Anteil unterschieden:

BeitragsbestandteilAbsetzbar?
Basisabsicherung (entspricht GKV-Leistungen)100 % absetzbar
Zusatzleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt, Ausland)Nicht absetzbar
Krankengeld-Ersatz (Krankentagegeld)Nicht absetzbar
Pflegeversicherung100 % absetzbar
Beiträge für Kinder (ohne eigenes Einkommen)100 % absetzbar

Die Günstigerprüfung: Wann greift sie?

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (2.800 € für Selbständige, 1.900 € für Arbeitnehmer) niedriger ist als der tatsächlich absetzbare KV-Beitrag, gilt der höhere tatsächliche Betrag.

Praxisbeispiel: Selbständiger zahlt 650 € mtl. PKV-Beitrag. Basisanteil: 450 €/mtl. = 5.400 € p.a. Da 5.400 € > 2.800 € (Höchstbetrag), gilt der tatsächliche Basisanteil. Kein gedeckelter Abzug!

Wie viel spart man wirklich?

Nehmen wir einen Selbständigen mit 80.000 € Gewinn (Grenzsteuersatz ca. 38 %): KV-Beiträge von 6.000 € p.a. → Steuerersparnis ca. 2.280 €. Das ist erheblich – deshalb sollte der Basisanteil genau dokumentiert sein (PKV-Anbieter stellen meist eine Bescheinigung aus).

Sonderfall: Krankentagegeld

Selbständige erhalten kein Krankengeld von der Kasse. Wer sich gegen Einkommensausfall bei Krankheit absichern will, braucht eine private Krankentagegeld-Versicherung. Diese Beiträge sind leider nicht steuerlich absetzbar (gelten als "andere Vorsorgeaufwendungen").

Checkliste: KV-Steuer optimal gestalten

  • PKV-Bescheinigung über Basisanteil beim Versicherer anfordern
  • Beiträge für Kinder gesondert erfassen und absetzen
  • Günstigerprüfung vom Finanzamt automatisch prüfen lassen
  • Beiträge vorauszahlen (bis 3 Jahre im Voraus) für hohes Abzugsjahr
  • Pflegeversicherungsbeiträge nicht vergessen

Häufige Fragen zur KV und Steuer für Selbständige

Kann ich KV-Beiträge als Betriebsausgaben absetzen statt als Sonderausgaben?

Nein. Krankenversicherungsbeiträge sind grundsätzlich Sonderausgaben – auch für Selbständige. Sie können nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht mehrfach bestätigt.

Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres zwischen GKV und PKV wechsle?

Dann werden die Beiträge zeitanteilig erfasst. Der GKV-Beitrag für die Monate in der GKV, der PKV-Basisanteil für die Monate in der PKV. Das Finanzamt macht die Günstigerprüfung für den Gesamtbetrag des Jahres.

Kann ich Beiträge für zukünftige Jahre vorauszahlen und jetzt absetzen?

Ja, bis zur 2,5-fachen Jahresprämie (also ca. 2,5 Jahresbeiträge im Voraus). Diese Vorauszahlung gilt als im Jahr des Abflusses sofort abzugsfähig – eine legale Methode, um in einem Hocheinkommensjahr mehr abzusetzen.

SteuernSparen.one Redaktion

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