Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Auslandsimmobilien: Steuerpflicht in Deutschland & DBA-Regelungen

Auslandsimmobilien: Steuerpflicht in Deutschland & DBA-Regelungen

Auslandsimmobilien: Steuerpflicht in Deutschland & DBA-Regelungen
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Wer eine Immobilie in Spanien, Österreich oder den USA besitzt, fragt sich: Muss ich in Deutschland Steuern darauf zahlen? Die Antwort hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab — und der Methode (Freistellung oder Anrechnung).

Grundsatz: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Als Einwohner Deutschlands unterliegen Sie mit Ihrem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer — inklusive Mieteinnahmen aus dem Ausland. DBA regeln dann, ob und wie das Ausland mitbesteuern darf.

Freistellungsmethode (die Regel für Immobilien)

Bei den meisten DBA gilt die Freistellungsmethode: Die Mieteinnahmen aus dem Ausland sind in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den deutschen Steuersatz auf alle übrigen Einkünfte.

Progressionsvorbehalt bedeutet: Sie zahlen keine Steuer auf die Auslandsmiete in Deutschland — aber der Steuersatz auf Ihr deutsches Einkommen steigt, weil die ausländischen Einnahmen bei der Satzberechnung berücksichtigt werden.

Länder-Überblick

LandMethode ImmobilieneinkünfteBesonderheit
ÖsterreichFreistellung + ProgressionsvorbehaltÖsterreichische Steuer direkt anzugeben
SpanienFreistellung + ProgressionsvorbehaltFiktive Mieteinnahmen bei Eigennutzung
USAAnrechnungUS-Steuer wird auf deutsche Steuer angerechnet
SchweizFreistellung + ProgressionsvorbehaltSchweizer Quellensteuer kann angerechnet werden
Kein DBA-LandAnrechnung (§ 34c EStG)Auslandssteuer wird unilateral angerechnet

Spanien: Eigennutzung mit fiktiver Steuer

In Spanien müssen ausländische Eigentümer sogar für selbst genutzte Ferien-Immobilien eine fiktive Mietsteuer zahlen (Imputed Rental Income). Diese Eigennutzungssteuer ist in Deutschland anzugeben (als ausländische Einkünfte, freizustellen mit Progressionsvorbehalt).

Praktisch: Wenn Sie eine vermietete Wohnung in Wien haben, müssen Sie in Österreich eine Steuererklärung einreichen. In Deutschland geben Sie die Einkünfte in Anlage AUS an — sie werden freigestellt, erhöhen aber den deutschen Steuersatz.

Verluste aus Auslandsimmobilien

Verluste aus Auslandsimmobilien (z.B. hohe Abschreibungen im Ausland) können in Deutschland nicht verrechnet werden, wenn die Freistellungsmethode gilt. Das nennt sich Symmetriethese: Gewinne frei, Verluste auch nicht berücksichtigt.

Muss ich im Ausland eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in den meisten Ländern. Als Vermieter haben Sie im Quellenstaat (Land der Immobilie) eine beschränkte Steuerpflicht. Lokale Steuerberater im jeweiligen Land sind empfehlenswert.

Was wenn das Ausland mehr Steuer verlangt als Deutschland?

Bei der Anrechnungsmethode kann die Auslandssteuer maximal bis zur deutschen Steuer angerechnet werden. Mehr bezahlte Auslandssteuer ist verloren. Deshalb kann die Freistellungsmethode attraktiver sein.

Wie deklariere ich Auslandsimmobilien in der deutschen Steuererklärung?

Anlage AUS (Ausländische Einkünfte). Dort werden die Einkünfte, das Land, die im Ausland gezahlte Steuer und die angewandte DBA-Methode eingetragen.

SteuernSparen.one Redaktion

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