Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane

Die Organisation einer Familienstiftung umfasst mehrere Organe, die jeweils spezifische Rechte und Pflichten haben. Die Hauptorgane sind in der Regel der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat und ggf. ein Beirat. Diese Organe sind dafür verantwortlich, die Ziele der Stiftung umzusetzen und das Vermögen der Stiftung im Sinne des Stifters zu verwalten.

Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und Beiräte

Der Stiftungsvorstand ist das zentrale Organ der Familienstiftung und hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte der Stiftung zu führen. Er muss sicherstellen, dass das Vermögen der Stiftung nach den Vorgaben der Satzung verwaltet wird und die Erträge im Sinne der festgelegten Ziele verwendet werden. Der Stiftungsrat hat eine Kontrollfunktion und überwacht die Arbeit des Vorstands. Ein Beirat kann als zusätzliches Gremium eingerichtet werden, um den Vorstand in bestimmten Fragen zu beraten.

Aufgaben und Haftung der Organe

Die Organe der Familienstiftung haben klare Aufgaben und Pflichten. Der Vorstand ist für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens verantwortlich und muss Entscheidungen im Interesse der Stiftung treffen. Der Stiftungsrat überwacht die Arbeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Stiftung in Übereinstimmung mit der Satzung und den gesetzlichen Vorgaben geführt wird. Die Mitglieder der Organe können persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten verletzen oder fahrlässig handeln.

Familienstiftung in Deutschland

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