Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Lohnsteuerjahresausgleich vs. Steuererklärung: Was ist der Unterschied?

Arbeitnehmer können Lohnsteuer auf zwei Wegen zurückbekommen. Was unterscheidet den Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber von der eigenen Steuererklärung?

Lohnsteuerjahresausgleich vs. Steuererklärung: Was ist der Unterschied?
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Zwei Wege zur Lohnsteuererstattung

Wer als Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich das Geld auf zwei Wegen zurückholen: Über den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber oder über die eigene Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Der Unterschied ist erheblich.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Verfahren, bei dem der Arbeitgeber am Jahresende die zu viel einbehaltene Lohnsteuer berechnet und direkt in der letzten Lohnabrechnung (Dezember) erstattet.

Wann macht das Sinn? Der Arbeitgeber kann nur die Lohnsteuer aus dem eigenen Arbeitsverhältnis korrigieren – keine weiteren Einkünfte, keine Werbungskosten, keine Sonderausgaben über den Pauschbetrag hinaus.

Unterschiede im Vergleich

KriteriumArbeitgeber-LStJAFinanzamt-Steuererklärung
Wer führt ausArbeitgeber (automatisch)Steuerpflichtiger selbst
BerücksichtigtNur Lohnsteuer des ArbeitsverhältnissesAlle Einkünfte, alle Abzüge
WerbungskostenNur Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €)Alle tatsächlichen Kosten
KinderfreibetragJa, automatischJa, mit Vergleich zum Kindergeld
SonderausgabenNein (außer Vorsorgepauschale)Ja (Riester, Versicherungen etc.)
FristAutomatisch im Dezember31. Juli des Folgejahres (freiwillig)

Wann darf der Arbeitgeber keinen LStJA durchführen?

Der Arbeitgeber ist in bestimmten Fällen zur Unterlassung verpflichtet:

  • Der Arbeitnehmer war nicht das ganze Jahr beschäftigt
  • Es gibt mehrere gleichzeitige Arbeitsverhältnisse
  • Lohnsteuerklasse VI wurde angewendet
  • Freibeträge wurden eingetragen (Lohnsteuerkarte/ELStAM)
  • Arbeitnehmer hat dem Ausgleich schriftlich widersprochen

Warum lohnt die Steuererklärung fast immer mehr

Die eigene Steuererklärung berücksichtigt alle Abzüge, die der Arbeitgeber nicht kennt:

  • Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €)
  • Fahrtkosten über die einfache Strecke hinaus
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fort- und Weiterbildung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Spenden, außergewöhnliche Belastungen
  • Verluste aus Kapitalanlagen (Günstigerprüfung)
Durchschnittliche Erstattung: Laut Statistik erhalten Arbeitnehmer mit Steuererklärung im Schnitt über 1.000 € zurück – deutlich mehr als beim Arbeitgeber-LStJA.

Steuererklärung: freiwillig oder Pflicht?

Für Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und ohne Nebeneinkünfte ist die Steuererklärung in der Regel freiwillig – und man hat bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit, sie einzureichen (Frist: 31.12. des vierten Folgejahres).

Häufige Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Muss ich dem Lohnsteuerjahresausgleich zustimmen?

Nein. Der Arbeitgeber führt ihn automatisch durch, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Du musst nichts tun. Willst du ihn nicht (weil du später selbst eine Steuererklärung machst), widersprich schriftlich bis November.

Kann ich zusätzlich zum Arbeitgeber-LStJA noch eine Steuererklärung machen?

Ja. Der Arbeitgeber-LStJA ist eine Voraberstattung. Das Finanzamt berücksichtigt den LStJA bei der späteren Steuererklärung und verrechnet ihn entsprechend.

Wann bekomme ich das Geld aus dem LStJA?

Der Betrag erscheint direkt in der Dezember-Gehaltsabrechnung – also noch im selben Kalenderjahr. Das ist der Vorteil gegenüber der Steuererklärung, die oft erst Monate später bearbeitet wird.

SteuernSparen.one Redaktion

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