Wer internationale Aktien und ETFs hält, kennt das Problem: Ausländische Unternehmen behalten beim Ausschütten von Dividenden eine Quellensteuer ein. Wie viel wird abgezogen, was wird in Deutschland angerechnet und wie bekommst du zu viel gezahlte Steuer zurück?
Wie funktioniert die Quellensteuer?
Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Dividende ausschüttet, behält das Herkunftsland automatisch eine Quellensteuer ein — bevor die Dividende auf deinem Depot ankommt. Diese Quellensteuer variiert je nach Land:

| Land | Quellensteuer | Anrechenbar in DE |
|---|---|---|
| USA | 15 % | 15 % (voll) |
| Frankreich | 12,8 % | 12,8 % (voll) |
| Schweiz | 35 % | 15 % (Rest: Rückforderung) |
| Norwegen | 25 % | 15 % (Rest: Rückforderung) |
| Niederlande | 15 % | 15 % (voll) |
Die Anrechnungsmethode in Deutschland
Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer (25 % + Soli) an — aber nur bis zu 15 %, dem Satz aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Was darüber liegt, muss direkt beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden.
Beispiel Schweizer Aktie: 100 € Dividende, 35 € Quellensteuer einbehalten → 65 € kommt auf dein Konto. In Deutschland wären 25 € Kapitalertragsteuer fällig, aber 15 € werden angerechnet → nur 10 € zusätzliche Steuer. Die übrigen 20 € (35 − 15) kannst du beim Schweizer Finanzamt zurückfordern.
Quellensteuer zurückfordern: So geht's
Für Länder mit hoher Quellensteuer (Schweiz, Norwegen, etc.) gibt es einen Rückforderungsweg:
- Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt ausstellen lassen
- Formular des jeweiligen Landes ausfüllen (z.B. Formular 85 für die Schweiz)
- Nachweis über die Dividendenausschüttung beifügen (Dividendenabrechnung der Bank)
- Antrag beim ausländischen Finanzamt einreichen
ETFs und Quellensteuer: Was unterscheidet sich?

Bei ETFs hängt die Quellensteuer-Effizienz vom Domizil des ETFs ab:
- Irland-domizilierte ETFs (IE...): Nutzen günstige DBA-Sätze (z.B. 15 % statt 30 % auf US-Dividenden). Standard für die meisten europäischen ETFs.
- Deutschland-domizilierte ETFs: Schlechtere DBA-Konditionen mit USA (30 %)
- Luxemburg-domizilierte ETFs: Mittelfeld
Freistellungsauftrag und ausländische Erträge
Dein Freistellungsauftrag (1.000 € / 2.000 € Paare) gilt auch für ausländische Dividenden — aber nur, wenn deine Depotbank in Deutschland sitzt und die Steuer direkt abführt. Bei ausländischen Depotbrokern musst du ausländische Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Häufige Fragen zu ausländischen Dividenden
Bei deutschen Depotbanken: nein (Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt). Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers): ja, du musst alle Erträge in Anlage KAP angeben.

Das gilt als Steuerhinterziehung. Bei ausländischen Brokers gilt: Selbst nachmelden, bevor das Finanzamt es merkt — strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich.