Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Freistellungsauftrag richtig aufteilen: Mehr herausholen

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Ehepaare: 2.000 Euro) ist einer der wenigen Steuerfreibeträge, den jeder Anleger hat.

Freistellungsauftrag richtig aufteilen: Mehr herausholen
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Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Ehepaare: 2.000 Euro) ist einer der wenigen Steuerfreibeträge, den jeder Anleger hat. Viele verschenken ihn, weil sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben — oder ihn falsch aufgeteilt haben. So nutzen Sie ihn optimal.

Sparer-Pauschbetrag 2026:
Alleinstehende: 1.000 € / Jahr
Ehepaare / eingetragene Lebenspartner: 2.000 € / Jahr
Gilt für: Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne (ETFs, Aktien)
Nicht übertragbar ins Folgejahr — "use it or lose it"

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Wer keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank erteilt hat, zahlt auf alle Kapitalerträge sofort 26,375 % Abgeltungsteuer plus Kirchensteuer — auch wenn die Erträge unter 1.000 Euro liegen. Die Steuern werden erst über die Steuererklärung zurückgeholt (Anlage KAP). Das kostet unnötig Zeit und Liquidität.

Freistellungsauftrag bei mehreren Banken aufteilen

Wer Konten und Depots bei mehreren Banken hat, kann den Pauschbetrag auf alle Banken verteilen — in beliebiger Höhe, solange die Summe nicht über 1.000 Euro (Einzel) bzw. 2.000 Euro (Ehepaar) liegt. Das geht bei jeder Bank über das Online-Banking oder ein Formular.

BankErwartete ErträgeFreistellungsauftrag
Direktbank (ETF-Depot)ca. 600 €600 €
Tagesgeldkontoca. 250 €250 €
Girokonto (Zinsen)ca. 50 €100 €
Wertpapierdepot Filialeca. 200 €50 €
Gesamtca. 1.100 €1.000 €

Was wenn der Freistellungsauftrag zu niedrig war?

Wenn eine Bank mehr Kapitalerträge ausgezahlt hat als der dort eingerichtete Freistellungsauftrag erlaubt, wird automatisch Abgeltungsteuer einbehalten. Das ist keine Katastrophe — über die Steuererklärung (Anlage KAP) kann übergeordnet ausgeglichen werden, sofern bei einer anderen Bank noch "freier" Freibetrag vorhanden war.

Nachkontrolle bis Ende Jahr: Überprüfen Sie im November/Dezember, ob Ihre Freistellungsaufträge ausgeschöpft sind. Haben Sie noch freie Kapazitäten, kann es sinnvoll sein, noch vor Jahresende ETF-Anteile zu verkaufen und Gewinne zu realisieren — steuerfrei bis zum Freibetrag.

Freistellungsauftrag für Ehepaare optimieren

Ehepaare können den gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 Euro als Einzel-Freistellungsaufträge (je 1.000 Euro) oder als gemeinsamer Auftrag (2.000 Euro) einrichten. Bei gemischten Depots (ein Partner hat mehr Erträge) lohnt sich eine asymmetrische Aufteilung: 1.500 Euro beim ertragreichen Partner, 500 Euro beim anderen.

Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Krypto-Gewinne?

Nein. Gewinne aus Kryptowährungen (innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr) sind sonstige Einkünfte — nicht Kapitalerträge. Der Sparer-Pauschbetrag gilt daher nicht. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 600 Euro im Jahr.

Kann ich den Freistellungsauftrag bei ausländischen Banken einrichten?

Nein. Ausländische Banken, die nicht am deutschen Steuerverfahren teilnehmen, führen keine Abgeltungsteuer ab und akzeptieren keinen Freistellungsauftrag. In diesem Fall müssen alle Erträge in der Steuererklärung angegeben und der Pauschbetrag dort genutzt werden.

Wird der nicht ausgeschöpfte Freibetrag auf das nächste Jahr übertragen?

Nein. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Jahresfreibetrag — nicht genutzter Betrag verfällt am Jahresende. Es gibt keine Übertragungsmöglichkeit.

SteuernSparen.one Redaktion

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