
Das fachlich beste Video in dieser Reihe kommt von einem amerikanischen Aviation-Steuerberater, der offenlegt, worüber vor jedem Jetkauf entschieden wird: Wo wird abgeschlossen, wer hält das Flugzeug, und wie wird die einmalige Erwerbssteuer über Leasingraten gestreckt. Die deutschen Regeln sind andere, die Fragen sind identisch. Dieser Beitrag stellt beide Systeme gegenüber und zeigt die deutsche Struktur, die tatsächlich trägt. Den Rahmen liefert Flugzeug und Steuern.
Kurz gefasst
- USA: Ort des Closings entscheidet über Sales Tax
- Use Tax bei Heimatbasis, teilweise rund 10 Prozent
- PlaneCo vermietet an die operative Gesellschaft
- Deutschland: 19 Prozent, aber Vorsteuerabzug möglich
- Haltegesellschaft schafft das nötige Leistungsverhältnis
- Fremdvergleich der Charterrate ist Pflicht
Worum geht es im Video?
KJ McCarter von Aviation Tax Consultants erklärt im Podcast Own the Jet, warum ein normaler Steuerberater bei Flugzeugen selten ausreicht. Themen sind der Ort des Vertragsabschlusses, die Nutzungssteuer im Heimatstaat, die Trennung von Eigentümer- und Betreibergesellschaft und die Frage, wann die Planung beginnen muss. Sein Kernsatz: vor dem Closing, besser lange davor.
„When a business owner buys a construction crane, that's relatively straightforward to account for. You can't use a construction crane for fun. But an aircraft, there's certainly a personal use element to it."
KJ McCarter im VideoDas ist der Grund, warum Flugzeuge in jedem Steuersystem gesondert behandelt werden. In Deutschland führt genau dieses private Element zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung und zur Angemessenheitsprüfung.
Was in den USA über den Ort entschieden wird
Amerikanische Käufer planen den Übergabeort, weil Sales Tax und Use Tax auf Ebene der Bundesstaaten geregelt sind. Es gibt Staaten ohne Umsatzsteuer, Staaten mit sogenannter Flyaway Exemption und Staaten, die bei Rückkehr der Maschine eine Nutzungssteuer erheben.
„A California based buyer, for example, if they bought a plane and they closed in Montana, that's great, Montana doesn't have sales tax. But when they bring the plane back to California, California would like to impose use tax on the aircraft, roughly ten percent typically, up front on the purchase price."
KJ McCarter im VideoRund zehn Prozent auf den Kaufpreis, fällig bei Verbringung an die Heimatbasis. Das deutsche Pendant ist nicht die Bundesland-Ebene, sondern die Einfuhrumsatzsteuer und der Ort der Lieferung.
Der zweite Baustein ist die Struktur. Eine eigene Gesellschaft hält das Flugzeug und vermietet es an das operative Unternehmen. In Staaten wie Indiana wird die Erwerbssteuer dann nicht einmalig auf den Kaufpreis fällig, sondern laufend auf die Leasingraten.
„Generally in Indiana, it's about a thirteen year break even. If you sell the plane after four years, then you've paid four thirteenths of what you would have paid up front. So the remaining nine thirteenths stays with you when you sell the aircraft."
KJ McCarter im VideoDas ist reine Liquiditätsplanung, und sie hat in Deutschland eine Parallele: Der Vorsteuerabzug wirkt sofort, die Umsatzsteuer auf Charterraten fließt laufend. Wer früh verkauft, hat weniger Steuer über die Raten getragen.
Die deutsche Struktur, die trägt
In Deutschland gibt es keine Landesumsatzsteuer, deshalb entfällt die Frage nach dem günstigsten Bundesland. Dafür stellt sich die Frage, ob überhaupt Vorsteuer abziehbar ist, und die hängt am Leistungsverhältnis. Das Modell mit einer Haltegesellschaft, die an die operative Gesellschaft verchartert, ist deshalb auch hier das übliche Vorgehen.
| Thema | USA | Deutschland |
|---|---|---|
| Erwerbsbelastung | Sales oder Use Tax je Bundesstaat | 19 Prozent Umsatzsteuer, ggf. Einfuhrumsatzsteuer |
| Ort des Abschlusses | steuerlich entscheidend | relevant für Ort der Lieferung, nicht für den Satz |
| Entlastungsweg | Exemption oder Zahlung über Leasingraten | Vorsteuerabzug bei steuerpflichtiger Ausgangsleistung |
| Haltegesellschaft | PlaneCo als Lessor | Haltegesellschaft als Vercharterer |
| Preisprüfung | marktüblich | Fremdvergleich, sonst vGA |
| Tausch gegen neues Flugzeug | kein Like-Kind-Exchange mehr | Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig |
- Haltegesellschaft vor dem Kaufvertrag gründen
- Chartervertrag mit Stundensatz und Konditionen
- Stundensatz am Markt belegen, nicht schätzen
- Private Flüge separat und entgeltlich abrechnen
- Vorsteuerabzug vorab schriftlich klären lassen
Der kritische Punkt ist der Fremdvergleich. Verchartert die Haltegesellschaft zu einem symbolischen Preis an die eigene operative GmbH, entsteht kein tragfähiges Modell, sondern eine Diskussion über verdeckte Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22. Dezember 2010 (I R 47/10) für die private Nutzung eines Gesellschaftsflugzeugs den gemeinen Wert als Maßstab benannt, ersatzweise Vollkosten plus angemessenen Gewinnaufschlag. Details unter Flugzeug Privatnutzung und verdeckte Gewinnausschüttung und unter Flugzeug in die GmbH einbringen.

Der Ort spielt auch hier eine Rolle
Auch wenn der Steuersatz bundesweit gleich ist, ist der Ort nicht gleichgültig. Entscheidend sind drei Fragen: Wo befindet sich das Flugzeug bei Übergabe, kommt es aus dem Drittland oder aus der EU, und wo liegt die spätere Heimatbasis. Beim Erwerb aus einem anderen EU-Staat greift der innergemeinschaftliche Erwerb, beim Kauf aus dem Drittland die Einfuhrumsatzsteuer bei Verbringung in die EU.
- Standort bei Übergabe dokumentieren
- Herkunft klären: EU, Drittland, bereits verzollt
- Zollrechtliche Abwicklung vor dem Überführungsflug planen
- Heimatbasis und Halterregistrierung festlegen
- Umsatzsteuerliche Behandlung schriftlich bestätigen lassen
Zu diesen Punkten gehören die Beiträge zum Flugzeug Import und zur Einfuhrumsatzsteuer und zum innergemeinschaftlichen Erwerb. Wer eine Registrierung über Malta oder die Isle of Man erwägt, sollte wissen, dass die EU-Kommission die dortige Leasingpraxis für Flugzeugimporte beanstandet hat, nachdem Erstattungen an mehr als 230 Leasinggesellschaften öffentlich wurden.
Die Reihenfolge ist in beiden Ländern gleich: erst Struktur, dann Vertrag, dann Übergabe. Wer sie umdreht, kann die Umsatzsteuer nicht mehr reparieren, und bei siebenstelligen Kaufpreisen ist das der teuerste vermeidbare Fehler.
Wann die Planung beginnen sollte
„The earlier the better to get started with tax planning. But also, if there's something that would prohibit them from taking income tax deductions on the plane, they probably want to know that sooner rather than later."
KJ McCarter im VideoFür deutsche Käufer heißt das konkret: Bevor eine Absichtserklärung unterschrieben wird, sollten Halterstruktur, Vorsteuerfrage und Nutzungsquote geklärt sein. Danach lässt sich vieles nur noch mit Aufwand korrigieren.
Was du vor dem Kaufvertrag klären solltest
- Wer hält das Flugzeug und wer nutzt es
- Ist die Ausgangsleistung steuerpflichtig oder befreit
- Wie hoch ist der marktübliche Stundensatz
- Wo erfolgt die Übergabe und woher kommt die Maschine
- Wie werden private Flüge abgerechnet
Was die deutsche Struktur von der amerikanischen unterscheidet
Der wesentliche konzeptionelle Unterschied liegt darin, dass die amerikanische Planung stark auf die Frage konzentriert ist, wo eine einmalige, bundesstaatliche Erwerbssteuer anfällt und wie sie legal vermieden oder gestreckt werden kann, während die deutsche Planung sich auf die Frage konzentriert, wie ein durchgehendes, steuerpflichtiges Leistungsverhältnis geschaffen wird, das den Vorsteuerabzug trägt. Beide Systeme verlangen eine Struktur, aber mit unterschiedlicher Zielrichtung: Vermeidung einer einmaligen Steuer versus Ermöglichung eines laufenden Abzugs.
| Zielrichtung | USA | Deutschland |
|---|---|---|
| Hauptfrage der Struktur | wo fällt die einmalige Steuer an | wie wird der Vorsteuerabzug gesichert |
| Typisches Instrument | Closing-Ort, Flyaway-Exemption | Haltegesellschaft mit Chartervertrag |
| Laufende Belastung | Leasingraten-Besteuerung in manchen Staaten | Umsatzsteuer auf Charterentgelte |
Warum amerikanische Berater trotzdem hilfreiche Denkanstöße liefern
Auch wenn die konkreten Regeln nicht übertragbar sind, liefert die amerikanische Beratungspraxis ein nützliches Grundprinzip: Steuerliche Fragen bei Flugzeugen sind so spezifisch, dass ein allgemeiner Steuerberater ohne Erfahrung in diesem Bereich selten alle relevanten Fallstricke kennt. Dieses Prinzip gilt in Deutschland genauso. Wer einen Steuerberater sucht, der bereits mehrere Flugzeugtransaktionen begleitet hat, reduziert das Risiko struktureller Fehler erheblich gegenüber der erstmaligen Beratung durch einen sonst kompetenten, aber auf diesem Feld unerfahrenen Berater.
- Nach konkreter Erfahrung mit Flugzeugtransaktionen fragen
- Referenzfälle aus vergleichbarer Größenordnung erfragen
- Frühzeitigen Kontakt vor der ersten Kaufabsicht suchen
- Zusammenspiel von Steuerberater und Aviation-Anwalt klären
Ein spezialisierter Berater kostet mehr pro Stunde, spart aber am Ende Geld, weil er die immer wiederkehrenden Fallstricke bereits kennt, statt sie im konkreten Fall erst zu entdecken.
Häufige Fragen zur Halterstruktur
Brauche ich für ein Flugzeug eine eigene Gesellschaft?
Nicht zwingend, aber meist sinnvoll. Eine Haltegesellschaft, die an die operative Gesellschaft verchartert, schafft das Leistungsverhältnis, das den Vorsteuerabzug trägt, und trennt Haftungsrisiken.
Wie hoch muss die Charterrate an die eigene GmbH sein?
Marktüblich. Der Fremdvergleich ist Maßstab, im Regelfall über vergleichbare Angebote oder über Vollkosten plus angemessenen Gewinnaufschlag.
Spielt der Ort des Kaufvertrags in Deutschland eine Rolle?
Für den Steuersatz nicht, für den Ort der Lieferung und die zollrechtliche Behandlung schon. Beim Erwerb aus dem Drittland entsteht Einfuhrumsatzsteuer bei Verbringung in die EU.
Kann ich beim Verkauf steuerneutral in ein größeres Flugzeug tauschen?
Nein. Einen Tausch ohne Gewinnrealisierung gibt es für Flugzeuge nicht. Der Veräußerungsgewinn wird versteuert, siehe Verkauf und Umsatzsteuer.