Nicht jede Einlage in eine GmbH geschieht formal. Wenn ein Gesellschafter der GmbH einen Vorteil zuwendet ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten, spricht das Steuerrecht von einer verdeckten Einlage.
Typische Fälle verdeckter Einlage

- Gesellschafter verkauft Grundstück an GmbH zu deutlich unter Marktwert
- Gesellschafter erlässt der GmbH eine Forderung (Debt-Equity-Swap)
- Gesellschafter überlässt Nutzungsrechte oder Dienstleistungen unentgeltlich
- Gesellschafter bürgt für GmbH-Schulden ohne Avalprovision
Steuerliche Folgen
Auf Ebene des Gesellschafters
Der Gesellschafter behandelt den hingegebenen Vorteil wie eine offene Einlage. Das erhöht seine Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung. Bei einem Forderungsverzicht: Die Forderung muss zum gemeinen Wert eingelegt werden — nicht zum Nennwert!
| Vorgang | Beim Gesellschafter | Bei der GmbH |
|---|---|---|
| Grundstück zu 50 % unter Wert verkauft | Einlage der 50 % Differenz → AK-Erhöhung | Zugang zum vollen Wert, höhere Abschreibungsbasis |
| Forderungsverzicht (werthaltige Forderung) | Einlage zum gemeinen Wert → AK-Erhöhung | Ertrag = steuerfreier Einlage-Zugang |
| Forderungsverzicht (wertlose Forderung) | Einlage nur zum Wert 0 → kein Steuereffekt | Ertrag in Höhe Nennwert (außerbilanzieller Ausgleich) |
Auf Ebene der GmbH
Die GmbH erhält einen steuerfreien Vermögenszugang. Die verdeckte Einlage erhöht das steuerliche Einlagekonto (§27 KStG) und ist körperschaftsteuerfrei. Eine spätere Ausschüttung aus dem Einlagekonto ist für den Gesellschafter steuerfrei (kein Kapitalertrag).

Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)
vGA = GmbH benachteiligt sich zugunsten des Gesellschafters. Verdeckte Einlage = Gesellschafter benachteiligt sich zugunsten der GmbH. Beides ist unerwünscht, weil es den Fremdvergleichsgrundsatz verletzt — aber mit entgegengesetzten Steuerfolgen.
Durch Dokumentation des Einlagevorgangs (Gutachten über Verkehrswert, Buchhaltungsbeleg). Das Finanzamt akzeptiert die AK-Erhöhung nur, wenn der Einlagewert nachvollziehbar ist.
Nutzungsvorteile (kein Sachvermögen) sind nicht einlagefähig. Lässt ein Gesellschafter der GmbH ein Auto kostenlos nutzen, ist das keine verdeckte Einlage — sondern führt zu einer nicht abzugsfähigen Betriebsausgabe beim Gesellschafter und einem vorteilsgleichen Sachverhalt bei der GmbH.

Ja, durch eine ordentliche Einlagebuchung. Das setzt allerdings voraus, dass alle Beteiligten zustimmen und der Vorgang buchhalterisch korrekt nachgebucht wird. Rückwirkende Korrekturen sind schwierig.