Kryptowährungen sind in Deutschland keine Kapitalanlage wie Aktien — sie fallen unter private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Das bedeutet: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Was aber mit Staking, Mining, DeFi und Tauschgeschäften gilt — das ist komplizierter.
Haltedauer unter 1 Jahr → Gewinn steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz)
Haltedauer über 1 Jahr → Steuerfrei (wenn keine Staking-/Mining-Einkünfte)
Freigrenze: 600 € / Jahr (sonstige Einkünfte insgesamt)
Staking: Verlängert Haltedauer auf 10 Jahre (umstritten, BFH-Entscheidung abwarten)
Die Spekulationsfrist: 1 Jahr oder 10 Jahre?

Wer Kryptowährungen kauft und nach mehr als einem Jahr verkauft, zahlt keine Steuer auf den Gewinn — so die Standardregel. Bei Staking oder Lending kann sich die Haltedauer auf 10 Jahre verlängern, weil dadurch eine wirtschaftliche Nutzung stattfindet. Diese Auslegung ist umstritten — das Bundesfinanzministerium und viele Steuerbehörden teilen die Zehnjahresfrist, ein Bundesfinanzhof-Urteil könnte das 2026 klären.
Was gilt für welche Krypto-Aktivität?
| Aktivität | Steuerlich | Satz |
|---|---|---|
| Kauf und Verkauf (über 1 Jahr) | Steuerfrei | 0 % |
| Kauf und Verkauf (unter 1 Jahr) | Sonstige Einkünfte | Pers. Steuersatz |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Veräußerung (Anschaffung = Tausch) | Pers. Steuersatz |
| Staking-Rewards | Einkünfte bei Zufluss (sonstige Einkünfte) | Pers. Steuersatz |
| Mining | Gewerbliche Einkünfte (oft) | Pers. Steuersatz + GewSt |
| Airdrops, Hardforks | Meist 0 € Anschaffungskosten → Gewinn bei Verkauf | Pers. Steuersatz |
Krypto-Tausch: Die unterschätzte Steuerfalle
Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht — oder gegen einen Stablecoin — tätigt steuerlich eine Veräußerung des ersten Coins und eine Anschaffung des zweiten. Wenn der BTC zum Zeitpunkt des Tauschs gestiegen ist und die Haltedauer unter einem Jahr liegt, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Selbst wenn kein FIAT-Geld geflossen ist.

Die 600-Euro-Freigrenze nutzen
Sonstige Einkünfte (zu denen Krypto-Gewinne zählen) sind bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Das ist eine Freigrenze, keine Freigrenzen-Freibetrag — wer 601 Euro Gewinn macht, versteuert die gesamten 601 Euro, nicht nur den Euro darüber. Wer nahe an der Grenze ist, sollte Gewinne und Verluste genau berechnen.
Ja — aber nur innerhalb derselben Einkunftsart (sonstige Einkünfte). Krypto-Verluste können mit Krypto-Gewinnen, aber nicht mit Kapitalerträgen (Aktiengewinnen) verrechnet werden. Verbleibende Verluste werden als Verlustvortrag in Folgejahre übernommen.
Im Prinzip ja — auch NFTs fallen unter private Veräußerungsgeschäfte. Aber die steuerliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab: Bei kunstgewerblicher Tätigkeit können es Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein. Wenn Sie viele NFTs kaufen und verkaufen, prüfen Sie mit einem Steuerberater.

Ja. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss alle Einkünfte weltweit angeben — auch Krypto-Gewinne auf ausländischen Börsen. Die Meldepflicht durch Börsen wie Coinbase, Kraken etc. nimmt zu (DAC8 ab 2026).