Wohn-Riester ist eine Sonderform der Riester-Förderung für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Wer in die eigene Immobilie investiert, kann die staatliche Riester-Förderung nutzen – muss aber im Alter ein "Wohnförderkonto" versteuern. Das klingt komplex, kann sich aber lohnen.
Was ist Wohn-Riester genau?
Wohn-Riester (offiziell: Eigenheimrente nach § 92a EStG) erlaubt die Verwendung des geförderten Riester-Kapitals für:

- Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie in Deutschland
- Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie (ab Renteneintritt)
- Barrierefreier Umbau (ab 2014)
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Das Wohnförderkonto: Was steckt dahinter?
Wer Riester-Kapital für Wohneigentum entnimmt, muss kein Kapital zurückzahlen – aber es wird ein fiktives Konto geführt:
- Der entnommene Betrag wird auf dem Wohnförderkonto erfasst
- Das Konto wird jährlich um 2 % verzinst (fiktiv)
- Ab Renteneintritt (ggf. ab 67 J.) wird das Wohnförderkonto auf die Steuererklärung addiert und besteuert
- Wahl: sofort vollständige Besteuerung (30 % Rabatt!) oder jährlich über die Rentenlaufzeit
Wohn-Riester vs. klassische Riester-Rente
| Aspekt | Klassische Riester-Rente | Wohn-Riester |
|---|---|---|
| Kapital wird | Als monatliche Rente ausgezahlt | Sofort für Immobilie genutzt |
| Besteuerung | Nachgelagert auf Rentenzahlungen | Wohnförderkonto im Alter |
| Förderung | Grundzulage 175 € + Kinderzulagen | Identisch |
| Gut für | Wer keine Immobilie plant | Eigenheimkäufer und -bauer |
Förderung und Steuerbonus
Die Förderung ist identisch mit der klassischen Riester-Rente:

- Grundzulage: 175 € pro Jahr
- Kinderzulage: 300 € (geboren ab 2008) / 185 € (vor 2008) pro Kind und Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig (unter 25 J.)
- Sonderausgabenabzug: bis 2.100 € p.a. (inkl. Zulagen), Günstigerprüfung
Wann lohnt sich Wohn-Riester?
- Wenn Sie tatsächlich in Deutschland Wohneigentum kaufen/bauen
- Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben und umwidmen wollen
- Wenn Sie Kinder haben (hohe Kinderzulagen)
- Wenn Ihr Steuersatz im Rentenalter voraussichtlich niedrig sein wird
Häufige Fragen zum Wohn-Riester
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?
Ja, das ist eine Pflichtvoraussetzung. Wohn-Riester gilt nur für selbst genutzte Wohnimmobilien in Deutschland. Vermietung oder Nutzung als Ferienwohnung führt zur Rückzahlung der Förderung. Wer auszieht (z.B. ins Pflegeheim), hat eine Schonfrist von 12 Monaten zur Wiedereingliederung.
Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Wenn Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie die Förderung grundsätzlich zurückzahlen – es sei denn, Sie erwerben innerhalb von 12 Monaten (bei Kauf) bzw. 2 Jahren (nach Verkauf) eine neue selbst genutzte Immobilie.

Kann ich Wohn-Riester für die Tilgung nutzen?
Ja, aber nur im oder nach dem Jahr des Renteneintritts. Bis dahin kann das Kapital nur für Kauf/Bau verwendet werden. Im Rentenalter darf das Wohnförderkonto "entschuldet" werden – der Saldo wird schrittweise abgebaut, ohne zusätzliche Steuer auf Tilgungsleistungen.