Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld sind steuerpflichtig — aber der Sparerpauschbetrag schützt bis 1.000 €. Alles im Überblick.
Besteuerung von Zinserträgen

Zinsen auf Spar- und Bankkonten unterliegen der Abgeltungssteuer (25% + SolZ = 26,375%).
Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) schützt diese Erträge bis zur Grenze.
Häufige Fragen
Muss ich Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Nur wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder die Bank die Steuer einbehalten hat.
Was wenn die Bank zu viel Steuer einbehalten hat?
Du kannst über die Anlage KAP in der Steuererklärung eine Erstattung beantragen.
Steuern auf Tages- und Festgeld
Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Mit dem richtigen Freistellungsauftrag lassen sich Steuern einfach sparen.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person (2.000 € Verheiratete) jährlich steuerfrei.
- Abgeltungsteuer: 25 % auf Zinserträge über dem Freibetrag + 5,5 % SolZ.
Häufige Fragen
Wie werden Zinsen aus Tagesgeld versteuert?
Mit der Abgeltungsteuer von 25 % plus SolZ (5,5 %). Die Bank zieht die Steuer direkt ab. Mit Freistellungsauftrag bleiben bis zu 1.000 € steuerfrei.
Muss ich einen Freistellungsauftrag stellen?
Nein, Pflicht ist es nicht — aber dringend empfehlenswert, um Steuern nicht vorschießen und später über die Steuererklärung zurükholen zu müssen.
Steueroptimierung: Die wichtigsten Stellschrauben
Legale Steueroptimierung bedeutet, alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Die drei wichtigsten Hebel für Privatpersonen und Selbständige:
1. Einkommensminderung durch Betriebsausgaben und Werbungskosten
Jeder Euro, der das zu versteuernde Einkommen senkt, spart beim Spitzensteuersatz von 42 % genau 42 Cent Einkommensteuer plus SolZ. Werbungskosten für Arbeitnehmer (Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildung) und Betriebsausgaben für Selbständige sind der direkteste Weg.
2. Einkommensverschiebung
Einnahmen in ein Jahr mit niedrigerem Steuersatz verlagern (z.B. in den Ruhestand) oder auf Familienmitglieder mit geringerem Einkommen aufteilen. Ehegatten-Splitting spart bis zu 8.000 € jährlich bei großen Einkommensunterschieden.
3. Steuerbegünstigte Anlageformen
Altersvorsorge-Produkte (Riester, Rürup, bAV) reduzieren das zu versteuernde Einkommen sofort — bei Rürup bis zu 27.566 € (2025). Die Steuer wird erst bei Auszahlung fällig, typischerweise zu einem niedrigeren Rentensatz. Effektive Steuerersparnis: Oft 30–40 % des Beitrags zurück als Steuererstattung.