Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerpflicht im Nebenberuf: Künstler, Influencer, Handwerker nebenberuflich

Wer nebenberuflich als Künstler, Influencer oder Handwerker tätig ist, muss Steuern zahlen – aber erst ab bestimmten Grenzen. Wann Gewerbe, wann Freiberuf, wann KSK?

Steuerpflicht im Nebenberuf: Künstler, Influencer, Handwerker nebenberuflich
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Nebenberuf und Steuern: Ab dem ersten Euro steuerpflichtig

Wer nebenberuflich Geld verdient – ob als Künstler, Influencer, Handwerker oder Nachhilfelehrer – muss diese Einnahmen versteuern. Eine generelle Steuerfreigrenze für Nebentätigkeiten gibt es nicht. Es gibt aber wichtige Freibeträge, die viele nicht kennen.

Steuerfreie Grenzen für Nebentätigkeiten

TätigkeitSteuerfreier BetragRechtsgrundlage
Nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke840 €/Jahr (Ehrenamtspauschale)§ 3 Nr. 26a EStG
Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer (gemeinnützig)3.000 €/Jahr (Übungsleiterpauschale)§ 3 Nr. 26 EStG
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)538 €/Monat§ 8 SGB IV
Sonstige NebentätigkeitKeine spezielle FreigrenzeAllgemeiner Grundfreibetrag

Influencer: Einnahmen aus allen Quellen steuerpflichtig

Wer als Influencer tätig ist, muss alle Einnahmen versteuern – und das sind oft mehr als gedacht:

  • Kooperationsvergütungen, Sponsoringeinnahmen: Steuerpflichtig
  • Affiliate-Provisionen: Steuerpflichtig
  • YouTube AdSense: Steuerpflichtig
  • Produkte und Sachleistungen: Steuerpflichtig als geldwerter Vorteil (Marktwert)
  • Reisen auf Einladung: Wenn beruflich veranlasst und dokumentiert, Betriebsausgabe
Sachleistungen vergessen! Ein Influencer erhält eine Luxusuhr im Wert von 2.000 € für eine Kooperation. Diese 2.000 € sind steuerpflichtige Einnahmen – auch wenn kein Geld fließt.

Künstlersozialversicherung (KSK): Halbe Beiträge

Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig ist (auch nebenberuflich), kann sich über die Künstlersozialversicherung günstig absichern:

  • Nur halbe Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge (wie Arbeitnehmer)
  • Zuschuss kommt von der Künstlersozialkasse (KSK)
  • Einkommensgrenze: Keine – ab 1 € Einkommen aus selbstständiger Künstlertätigkeit möglich
  • Antrag: Bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven

Umsatzsteuer: Ab wann Kleinunternehmerregelung nutzen?

Nebenberufler mit Umsätzen unter 22.000 € (bis 2024) bzw. 25.000 € (ab 2025) können die Kleinunternehmerregelung nutzen:

  • Keine USt auf Rechnungen ausweisen
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Vorteil: Kunden (Privatkunden) zahlen günstigere Preise
  • Nachteil: Wer viel Vorsteuer hat (z.B. Studio-Equipment) zahlt mehr

Häufige Fragen zur Nebenberuf-Steuer

Muss ich ein Gewerbe anmelden für meinen Nebenjob?

Wenn die Tätigkeit gewerblich ist (Handel, Handwerk, nicht-freiberufliche Dienstleistungen), ja. Freiberufliche Tätigkeiten (Nachhilfe, Schreiben, Design, Beratung) brauchen kein Gewerbe – nur Anmeldung beim Finanzamt.

Ab welcher Einkommensschwelle lohnt sich die Steuererklärung für Nebenberufler?

Immer. Nebenberufler können Betriebsausgaben (Arbeitsmittel, Software, Fortbildung, Anteil Homeoffice) geltend machen. Oft ist der Betriebsausgabenanteil hoch – das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn erheblich.

Kann ich Kosten für mein Home Studio als Betriebsausgaben abziehen?

Ja – soweit das Studio ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Kamera, Mikrofon, Beleuchtung, Software, Abonnements – alles anteilig oder vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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