Nebenberuf und Steuern: Ab dem ersten Euro steuerpflichtig
Wer nebenberuflich Geld verdient – ob als Künstler, Influencer, Handwerker oder Nachhilfelehrer – muss diese Einnahmen versteuern. Eine generelle Steuerfreigrenze für Nebentätigkeiten gibt es nicht. Es gibt aber wichtige Freibeträge, die viele nicht kennen.
Steuerfreie Grenzen für Nebentätigkeiten

| Tätigkeit | Steuerfreier Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke | 840 €/Jahr (Ehrenamtspauschale) | § 3 Nr. 26a EStG |
| Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer (gemeinnützig) | 3.000 €/Jahr (Übungsleiterpauschale) | § 3 Nr. 26 EStG |
| Geringfügige Beschäftigung (Minijob) | 538 €/Monat | § 8 SGB IV |
| Sonstige Nebentätigkeit | Keine spezielle Freigrenze | Allgemeiner Grundfreibetrag |
Influencer: Einnahmen aus allen Quellen steuerpflichtig
Wer als Influencer tätig ist, muss alle Einnahmen versteuern – und das sind oft mehr als gedacht:
- Kooperationsvergütungen, Sponsoringeinnahmen: Steuerpflichtig
- Affiliate-Provisionen: Steuerpflichtig
- YouTube AdSense: Steuerpflichtig
- Produkte und Sachleistungen: Steuerpflichtig als geldwerter Vorteil (Marktwert)
- Reisen auf Einladung: Wenn beruflich veranlasst und dokumentiert, Betriebsausgabe
Künstlersozialversicherung (KSK): Halbe Beiträge
Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig ist (auch nebenberuflich), kann sich über die Künstlersozialversicherung günstig absichern:
- Nur halbe Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge (wie Arbeitnehmer)
- Zuschuss kommt von der Künstlersozialkasse (KSK)
- Einkommensgrenze: Keine – ab 1 € Einkommen aus selbstständiger Künstlertätigkeit möglich
- Antrag: Bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven

Umsatzsteuer: Ab wann Kleinunternehmerregelung nutzen?
Nebenberufler mit Umsätzen unter 22.000 € (bis 2024) bzw. 25.000 € (ab 2025) können die Kleinunternehmerregelung nutzen:
- Keine USt auf Rechnungen ausweisen
- Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Vorteil: Kunden (Privatkunden) zahlen günstigere Preise
- Nachteil: Wer viel Vorsteuer hat (z.B. Studio-Equipment) zahlt mehr
Häufige Fragen zur Nebenberuf-Steuer
Wenn die Tätigkeit gewerblich ist (Handel, Handwerk, nicht-freiberufliche Dienstleistungen), ja. Freiberufliche Tätigkeiten (Nachhilfe, Schreiben, Design, Beratung) brauchen kein Gewerbe – nur Anmeldung beim Finanzamt.
Immer. Nebenberufler können Betriebsausgaben (Arbeitsmittel, Software, Fortbildung, Anteil Homeoffice) geltend machen. Oft ist der Betriebsausgabenanteil hoch – das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn erheblich.

Ja – soweit das Studio ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Kamera, Mikrofon, Beleuchtung, Software, Abonnements – alles anteilig oder vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.