Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Scheidung & Steuern: Unterhalt, Kinderfreibetrag, Splitting

Unterhalt, Kinderfreibetrag und Ehegattensplitting nach der Scheidung: Was Unterhaltszahlende absetzen können und wie das Finanzamt Scheidungskosten bewertet.

Scheidung & Steuern: Unterhalt, Kinderfreibetrag, Splitting
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Eine Scheidung ist emotional belastend – und steuerlich komplex. Im Trennungsjahr gelten andere Regeln als danach. Wer die steuerlichen Spielräume kennt, kann tausende Euro sparen.

Das Trennungsjahr: Steuerlich noch zusammen

Im Jahr der Trennung (und wenn die Trennung erst im Dezember erfolgt: das ganze Trennungsjahr plus das folgende Kalenderjahr) können Ehepartner noch zusammen veranlagt werden. Das bedeutet:

  • Ehegattensplitting gilt noch → oft erhebliche Steuervorteile
  • Gemeinsame Veranlagung einvernehmlich möglich
  • Wechsel zur Einzelveranlagung jederzeit möglich, aber dann dauerhaft für dieses Jahr
Tipp: Wenn das Einkommen der Partner stark unterschiedlich ist, lohnt sich die Zusammenveranlagung im Trennungsjahr fast immer. Der Splitting-Vorteil kann mehrere tausend Euro betragen.

Steuerklassen nach der Scheidung

SituationSteuerklasse
Alleinstehend ohne KinderI
Alleinerziehend mit mindestens 1 KindII (Entlastungsbetrag!)
WiederverheiratetIII/V oder IV/IV

Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen

Unterhalt an den geschiedenen / getrennt lebenden Ehepartner kann auf zwei Wegen steuerlich geltend gemacht werden:

Option 1: Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

  • Unterhalt bis max. 13.805 EUR/Jahr als Sonderausgabe absetzen
  • Empfänger muss zustimmen (Anlage U unterschreiben)
  • Empfänger muss die Zahlungen versteuern
  • Zahler muss Mehrsteuern des Empfängers erstatten

Option 2: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33a EStG)

  • Bis 11.604 EUR/Jahr absetzbar (= Grundfreibetrag)
  • Ohne Zustimmung des Empfängers möglich
  • Empfänger hat keine steuerlichen Folgen
Realsplitting lohnt fast immer mehr – wenn das Einkommen des Empfängers niedrig ist, ist die Mehrsteuer gering, der Abzug beim Zahler aber hoch.

Kinderfreibetrag und Kindergeld nach Scheidung

  • Jeder Elternteil erhält die Hälfte des Kinderfreibetrags (4.656 EUR je Elternteil)
  • Kindergeld: Ein Elternteil bekommt es ausgezahlt (der mit dem Kind im Haushalt)
  • Übertragung des halben Freibetrags möglich wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt
  • Alleinerziehende: Entlastungsbetrag 4.260 EUR + 240 EUR je weiteres Kind

Steuerklasse II: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer nach der Scheidung allein mit Kind(ern) lebt, bekommt:

  • 4.260 EUR Entlastungsbetrag (ab 2024, vorher 4.008 EUR)
  • 240 EUR je weiteres Kind
  • Steuerklasse II beim Arbeitgeber eintragen lassen → sofortiger Vorteil beim Nettolohn
Kann ich Scheidungskosten steuerlich absetzen?

Seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Eine Ausnahme gibt es nur bei zwingenden Gründen (z.B. Unterhaltsprozess). Anwalts- und Gerichtskosten für die reine Scheidung sind nicht absetzbar.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?

Übernimmt ein Partner das Haus und zahlt den anderen aus, ist das ein steuerpflichtiger Vorgang wenn die 10-Jahres-Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist und das Haus nicht selbst bewohnt wurde. Rechtzeitig prüfen lassen!

Wann wechsle ich die Steuerklasse?

Sie können die Steuerklasse ab dem Folgejahr der Trennung wechseln. Im Trennungsjahr selbst gilt noch die alte Steuerklasse. Beantragen Sie den Wechsel möglichst frühzeitig beim Finanzamt.

SteuernSparen.one Redaktion

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