Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit

Krypto-Steuern 2024: Mining, Staking, DeFi und NFTs richtig versteuern

Krypto-Steuern 2024: Die wichtigsten Grundregeln Der Krypto-Markt wächst – und die Finanzbehörden ziehen nach.

Krypto-Steuern 2024: Mining, Staking, DeFi und NFTs richtig versteuern

Krypto-Steuern 2024: Die wichtigsten Grundregeln

Der Krypto-Markt wächst – und die Finanzbehörden ziehen nach. Mit dem BMF-Schreiben vom 10.05.2022 hat Deutschland umfassende Steuerregeln für Kryptowährungen veröffentlicht. Wer keine Steuern zahlt, riskiert Strafverfolgung.

Bitcoin, Ethereum & Co.: Verkauf und Tausch

  • Kryptowährungen sind „andere Wirtschaftsgüter" (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
  • Verkauf/Tausch nach Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinn steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz, NICHT Abgeltungsteuer!)
  • Haltedauer über 1 Jahr: steuerfrei (10-Jahres-Ausnahme gilt bei Staking/Mining nicht)
  • Freigrenze: 600 € Gewinn p.a. (bei Überschreitung wird alles steuerpflichtig)
FIFO-Methode: Das Finanzamt akzeptiert die First-In-First-Out-Methode (zuerst gekaufte Coins zuerst verkauft) zur Berechnung des Anschaffungspreises. Bei mehreren Wallets und Börsen kann das komplex werden – Krypto-Steuersoftware nutzen!

Mining: Gewerblich oder privat?

MerkmalPrivates MiningGewerbliches Mining
UmfangGelegentlich, kleine MengenNachhaltig, professionell
SteuerartSonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Freigrenze256 € p.a.Keine (+ Gewerbesteuer ab 24.500 €)
1-Jahres-FreiheitVerlängert auf 10 Jahre bei Staking/MiningGilt nicht

Staking: Zinsähnliche Erträge

Staking-Erträge (Proof-of-Stake-Belohnungen) sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) – steuerpflichtig im Jahr des Zuflusses. Die erhaltenen Coins haben Anschaffungskosten von 0 € (weil „unentgeltlich" erworben) – aber der Zufluss-Wert ist zu versteuern. Bei späterer Veräußerung der gestakten Coins: 1-Jahres-Frist verlängert sich auf 10 Jahre (BMF 2022).

Staking verlängert Haltedauer: Wer Coins stakt, verliert die 1-Jahres-Steuerfreiheit. Die Haltedauer verlängert sich auf 10 Jahre. Das BMF-Schreiben 2022 gilt als verbindlich – umstritten, aber aktuell Rechtslage.

DeFi: Lending, Liquidity Pools, Yield Farming

  • Lending (Krypto als Darlehen): Zinsen steuerpflichtig; Coins verbleiben im Eigentum → keine Veräußerung
  • Liquidity Pool Token: Einlage in Pool = möglicher Tausch (steuerpflichtiger Vorgang) – umstritten
  • Yield Farming Rewards: Sonstige Einkünfte im Zufluss-Zeitpunkt steuerpflichtig

NFTs: Eigene Steuerregeln

NFTs gelten als „andere Wirtschaftsgüter". Kauf und Verkauf unterliegen § 23 EStG (Spekulationssteuer): Gewinn steuerpflichtig, wenn unter 1 Jahr gehalten. Erstellung und Verkauf von NFTs durch den Schöpfer: Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder Gewerbebetrieb.

FAQ: Krypto-Steuern 2024

Muss ich Krypto-Gewinne beim Finanzamt angeben?

Ja. Krypto-Gewinne über der Freigrenze (600 €/Jahr) müssen in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt erhält zunehmend Daten über DAC7, OECD-Informationsaustausch und Meldepflichten der Börsen. Nicht angeben = Steuerhinterziehung.

Wie berechne ich den Gewinn bei mehreren Käufen zum unterschiedlichen Kurs?

FIFO: Das zuerst gekaufte Coin gilt als zuerst verkauft. Das bestimmt den Anschaffungspreis. Bei großen Beständen auf mehreren Börsen ist das komplex – Krypto-Steuersoftware (z.B. Blockpit, CoinTracking, Wundertax Krypto) automatisiert diese Berechnung.

Was ist mit Airdrops – müssen die versteuert werden?

Ja. Airdrops sind sonstige Einkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses. Der Wert zum Zuflusszeitpunkt ist zu versteuern (Freigrenze 256 €/Jahr für sonstige Einkünfte). Bei späterem Verkauf gilt der Zuflusswert als Anschaffungskosten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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