Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen – aber immer mehr. Mit dem steigenden Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente kommen zunehmend auch Rentner in die Steuerpflicht. Wer die Regeln kennt, zahlt weniger. Diese Checkliste hilft Ihnen, alles richtig zu machen.
Wann müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Rentner sind steuerpflichtig, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen bei Rentnern setzt sich zusammen aus:

- Steuerpflichtiger Teil der gesetzlichen Rente (83 % bei Renteneintritt 2026)
- Betriebsrenten (meist vollständig steuerpflichtig)
- Private Renten
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
- Nebeneinkünfte
Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente
| Renteneintritt | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Rentenbetrag (einmalig) |
|---|---|---|
| 2005 und früher | 50 % | 50 % der Rente dauerhaft steuerfrei |
| 2010 | 60 % | 40 % steuerfrei |
| 2020 | 80 % | 20 % steuerfrei |
| 2026 | 83 % | 17 % steuerfrei |
| 2040 und später | 100 % | Keine steuerfreie Quote mehr |
Rentner-Checkliste: Was absetzbar ist
Werbungskosten (Rentnerpauschbetrag oder echte Kosten)
- Pauschbetrag für Rentner: 102 € p.a. (automatisch, ohne Nachweis)
- Tatsächliche Werbungskosten: Kontoführungsgebühren, Steuerberatungskosten für Rente, Gewerkschaftsbeiträge (wenn noch Mitglied)
Sonderausgaben
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (vollständig absetzbar!)
- Kirchensteuer
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
Außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten über die zumutbare Eigenbelastung
- Pflegekosten (eigene Pflegebedürftigkeit oder Pflege von Angehörigen)
- Behinderungsbedingter Aufwand (mit Ausweis)

Altersentlastungsbetrag
Wer im Jahr der Fälligkeit das 64. Lebensjahr vollendet hat, bekommt einen Altersentlastungsbetrag auf Nebeneinkünfte (z.B. Arbeitslohn, Mieteinnahmen). 2026: 13,6 % der Einkünfte, max. 646 € (je nach Eintrittsjahrgang).
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Außerdem wenn:
- Mehrere Renteneinkünfte vorliegen
- Nebeneinkünfte vorhanden (Vermietung, Kapitalerträge)
- Das Finanzamt zur Abgabe auffordert
Häufige Fragen für Rentner
Meine Rente liegt unter dem Grundfreibetrag – muss ich trotzdem eine Erklärung abgeben?
Nein, wenn Sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben. Aber: Es kann sich lohnen, freiwillig eine Erklärung abzugeben (z.B. um Krankheitskosten oder Pflegekosten geltend zu machen) – wenn das zu einer Erstattung führt.

Werden Betriebsrenten anders besteuert als die gesetzliche Rente?
Ja. Betriebsrenten (bAV) werden grundsätzlich vollständig als sonstige Einkünfte versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Es gibt keinen "steuerfreien Anteil" wie bei der gesetzlichen Rente. Dafür gilt ein Versorgungsfreibetrag (abhängig vom Renteneintrittsjahrgang).
Kann ich als Rentner noch einen Steuerberater absetzen?
Ja – soweit die Beratungskosten mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen (Anlage R, Anlage V etc.) sind sie als Werbungskosten absetzbar. Private Beratungsanteile sind als Sonderausgaben begrenzt absetzbar.