Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Doppelbesteuerungsabkommen: Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode

Doppelbesteuerungsabkommen: Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode

Doppelbesteuerungsabkommen: Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode
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Wer Einkünfte aus dem Ausland bezieht, riskiert eine doppelte Besteuerung — einmal im Ausland, einmal in Deutschland. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern das. Es gibt dabei zwei grundsätzlich verschiedene Methoden.

Was ist ein DBA?

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA geschlossen. Sie regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Ohne DBA würden viele Einkünfte doppelt besteuert.

Freistellungsmethode

Bei der Freistellungsmethode sind ausländische Einkünfte in Deutschland komplett steuerfrei. Sie werden aber zum deutschen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen (Progressionsvorbehalt).

Beispiel Freistellung: Sie arbeiten 6 Monate in den USA (DBA: Freistellungsmethode) und verdienen dort €40.000. Diese €40.000 sind in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber Ihren deutschen Steuersatz auf das restliche Einkommen. Sie zahlen mehr Steuer auf Ihr deutsches Gehalt.

Anrechnungsmethode

Bei der Anrechnungsmethode wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Das ausländische Einkommen ist in Deutschland steuerpflichtig, aber die bereits gezahlte Auslandssteuer wird abgezogen.

MethodeAusländische EinkünfteIn Deutschland steuerpflichtig?Progressionsvorbehalt?
FreistellungSteuerfreiNeinJa (erhöht Steuersatz)
AnrechnungSteuerpflichtigJa (minus Auslandsteuer)Ja (automatisch durch Steuerpflicht)

Typische Länder und Methoden

  • Freistellung: USA (Arbeitslohn), Frankreich, UK, Schweiz (Arbeitnehmer)
  • Anrechnung: Dividenden aus vielen Ländern, Zinsen, Kapitalerträge
  • Kapitalerträge: häufig Anrechnung der Quellensteuer auf Abgeltungsteuer
Achtung: Quellensteuer auf Dividenden Viele Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden (z.B. USA 15%, Schweiz 35%, Frankreich 12,8%). Diese kann auf die deutsche Abgeltungsteuer (25%) angerechnet werden — aber maximal bis zu dem, was Deutschland ohnehin fordert. Zu viel gezahlte Quellensteuer kann im Ausland erstattet werden (Erstattungsanträge beim ausländischen Finanzamt notwendig).

Switch-over-Klausel

In manchen Fällen kann Deutschland von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechseln — z.B. wenn das Ausland die Einkünfte nicht oder kaum besteuert (Niedrigsteuerland). Das nennt sich Switch-over und ist in § 20 Abs. 2 AStG geregelt.

Was passiert wenn kein DBA besteht?

Ohne DBA greift § 34c EStG: Die ausländische Steuer kann einseitig angerechnet oder als Betriebsausgabe/Werbungskosten abgesetzt werden. Eine vollständige Vermeidung der Doppelbesteuerung ist aber nicht garantiert.

Kann ich als Grenzgänger in der Schweiz von der Freistellung profitieren?

Das hängt vom Grenzgänger-Protokoll im DBA Deutschland-Schweiz ab. Grenzgänger zahlen oft in Deutschland Steuer mit einer bestimmten Quellensteuer-Abgeltung in der Schweiz. Der Steuerberater muss den konkreten Fall prüfen.

Wo trage ich ausländische Einkünfte in der Steuererklärung ein?

Anlage AUS (Ausländische Einkünfte). Dort werden sowohl die Einkünfte als auch die im Ausland gezahlten Steuern eingetragen. Das Finanzamt prüft dann die Anrechnung oder Freistellung.

SteuernSparen.one Redaktion

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