Wer Einkünfte aus dem Ausland bezieht, riskiert eine doppelte Besteuerung — einmal im Ausland, einmal in Deutschland. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern das. Es gibt dabei zwei grundsätzlich verschiedene Methoden.
Was ist ein DBA?

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA geschlossen. Sie regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Ohne DBA würden viele Einkünfte doppelt besteuert.
Freistellungsmethode
Bei der Freistellungsmethode sind ausländische Einkünfte in Deutschland komplett steuerfrei. Sie werden aber zum deutschen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen (Progressionsvorbehalt).
Anrechnungsmethode
Bei der Anrechnungsmethode wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Das ausländische Einkommen ist in Deutschland steuerpflichtig, aber die bereits gezahlte Auslandssteuer wird abgezogen.

| Methode | Ausländische Einkünfte | In Deutschland steuerpflichtig? | Progressionsvorbehalt? |
|---|---|---|---|
| Freistellung | Steuerfrei | Nein | Ja (erhöht Steuersatz) |
| Anrechnung | Steuerpflichtig | Ja (minus Auslandsteuer) | Ja (automatisch durch Steuerpflicht) |
Typische Länder und Methoden
- Freistellung: USA (Arbeitslohn), Frankreich, UK, Schweiz (Arbeitnehmer)
- Anrechnung: Dividenden aus vielen Ländern, Zinsen, Kapitalerträge
- Kapitalerträge: häufig Anrechnung der Quellensteuer auf Abgeltungsteuer
Switch-over-Klausel
In manchen Fällen kann Deutschland von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechseln — z.B. wenn das Ausland die Einkünfte nicht oder kaum besteuert (Niedrigsteuerland). Das nennt sich Switch-over und ist in § 20 Abs. 2 AStG geregelt.
Ohne DBA greift § 34c EStG: Die ausländische Steuer kann einseitig angerechnet oder als Betriebsausgabe/Werbungskosten abgesetzt werden. Eine vollständige Vermeidung der Doppelbesteuerung ist aber nicht garantiert.

Das hängt vom Grenzgänger-Protokoll im DBA Deutschland-Schweiz ab. Grenzgänger zahlen oft in Deutschland Steuer mit einer bestimmten Quellensteuer-Abgeltung in der Schweiz. Der Steuerberater muss den konkreten Fall prüfen.
Anlage AUS (Ausländische Einkünfte). Dort werden sowohl die Einkünfte als auch die im Ausland gezahlten Steuern eingetragen. Das Finanzamt prüft dann die Anrechnung oder Freistellung.