Die Riester-Rente wird staatlich gefördert — aber nicht für jeden lohnt sie sich gleich. Für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist sie oft unschlagbar günstig. Für Singles mit hohem Einkommen rechnet sich häufig eher die Rürup-Rente. Was Sie 2026 wissen müssen.
Grundzulage: 175 € / Jahr (für Zulageberechtigte)
Kinderzulage: 300 € / Jahr pro Kind (nach 2007 geboren)
Kinderzulage: 185 € / Jahr pro Kind (vor 2007 geboren)
Sonderausgabenabzug: Beiträge + Zulagen bis max. 2.100 € absetzbar
Wer hat Anspruch auf die Zulage?

Riester-gefördert werden sogenannte unmittelbar Berechtigte:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer)
- Beamte, Richter, Soldaten (Versorgungsanwärter)
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Bezieher von ALG II (Bürgergeld) — unter bestimmten Bedingungen
- Ehepartner des unmittelbar Berechtigten (mittelbar berechtigt — eigener Vertrag nötig)
Nicht berechtigt: Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht, Rentner.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten?
Für die volle Zulage müssen Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen — abzüglich der Zulagen. Der absolute Mindestbeitrag ist 60 Euro im Jahr.
Beispiel: Einkommen 40.000 Euro. 4 % = 1.600 Euro. Grundzulage 175 Euro. Eigenbeitrag = 1.600 - 175 = 1.425 Euro für volle Zulage.

Steuerlicher Vorteil: Sonderausgabenabzug
Riester-Beiträge plus Zulagen können als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro im Jahr abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die direkte Zulage (Günstigerprüfung). Für Geringverdiener und Familien mit Kindern: meist lohnt die Zulage mehr. Für Gutverdiener mit hohem Steuersatz: der Sonderausgabenabzug bringt mehr.
| Einkommensgruppe | Primärer Vorteil |
|---|---|
| Bis ca. 25.000 € / Jahr | Zulagen oft ausreichend |
| 25.000–50.000 € | Kombination vorteilhaft |
| Über 50.000 € | Sonderausgabenabzug optimal |
Für wen lohnt sich Riester besonders?
- Familien mit 2+ Kindern: Kinderzulage 600 € + Grundzulage 350 € (Ehepaar) = 950 € Förderung
- Berufseinsteiger mit niedrigem Einkommen: Hohe Förderquote
- Beamte mit Versorgungsanwartschaft
- Wohn-Riester-Nutzer (Eigenheimförderung)
Ja. Die Auszahlungsphase wird vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Das ist bei niedrigerem Rentensteuersatz günstiger als Besteuerung in der Einzahlungsphase.
Ja — mit dem Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr bleiben Sie förderberechtigt und erhalten Zulage. Das ist eine sehr günstige Möglichkeit, die Förderung aufrechtzuerhalten.

Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land werden alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert. Bei EU-/EWR-Ländern bleibt die Förderung erhalten. Wer plant auszuwandern, sollte das unbedingt vorab prüfen.