Die Steuererklärung ist für viele ein Pflichtprogramm — und dabei schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Manche kosten Erstattungen, andere führen zu Nachzahlungen oder Prüfungen. Die 10 häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden.
Steuererklärung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden
Bei Fehlern: Einspruch innerhalb 1 Monat nach Bescheid
Belege 7 Jahre aufheben (Selbständige), 3 Jahre (Arbeitnehmer mit relevanten Vorgängen)
ELSTER prüft nicht alles — das Finanzamt schon
Fehler 1: Fahrtkosten falsch berechnen
Viele rechnen die Gesamtstrecke (hin und zurück), obwohl nur der einfache Weg zählt. Die Entfernungspauschale gilt für eine Strecke: 0,30 Euro/km (bis 20 km) und 0,38 Euro/km (ab dem 21. km). Pro Tag, den Sie tatsächlich im Büro waren — nicht 365 Tage im Jahr.
Fehler 2: Homeoffice-Pauschale vergessen

Seit 2023 gibt es 6 Euro pro Tag im Homeoffice — maximal 210 Tage, also bis zu 1.260 Euro ohne Nachweis. Das vergessen viele, weil es neu ist. Es zählt auch dann, wenn man kein separates Arbeitszimmer hat.
Fehler 3: Arbeitsmittel nicht geltend machen
Laptop, Kopfhörer, Webcam, Bürostuhl, Fachbücher — alles beruflich genutzte Gegenstände bis 952 Euro (netto) können sofort abgeschrieben werden. Manche rechnen irrtümlich nur mit 50 % oder vergessen es ganz.
Fehler 4: Riester-Bescheinigung nicht beilegen
Wer Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen will, braucht die jährliche Bescheinigung des Versicherers. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht an.
Fehler 5: Kapitalerträge aus ausländischen Depots vergessen

Deutsche Banken führen Abgeltungsteuer automatisch ab — ausländische meist nicht. Wer ein Depot in der Schweiz, USA oder einem anderen Land hat, muss die Erträge in der Anlage KAP angeben und die ausländische Quellensteuer anrechnen lassen.
Fehler 6: Handwerkerkosten nicht absetzen
Handwerkerleistungen im Haushalt sind zu 20 % direkt von der Steuer absetzbar (max. 6.000 Euro Arbeitslohn = max. 1.200 Euro Steuerbonus). Viele vergessen das komplett. Wichtig: Nur der Arbeitslohn zählt, kein Material.
Fehler 7: Außergewöhnliche Belastungen ohne Zumutbarkeitsberechnung
Krankheitskosten sind nur absetzbar, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese hängt vom Einkommen und der Familiensituation ab. Wer einfach alle Arztkosten einträgt ohne die Grenze zu prüfen, berechnet falsch.
Fehler 8: Doppelte Ausgaben angeben

Wenn der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse zahlt, werden diese vom Arbeitgeber bereits in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben und mindern den absetzbaren Betrag. Wer den vollen Fahrtweg trotzdem ansetzt, macht einen Fehler.
Fehler 9: Keine Belege aufheben
Das Finanzamt kann alle geltend gemachten Kosten nachfordern. Wer keine Quittungen mehr hat, kann keine Werbungskosten nachweisen. Fotos auf dem Smartphone zählen als Beleg — aber Originale sind besser.
Fehler 10: Zu früh aufgeben nach Bescheid
Wer den Bescheid erhält und ihn einfach akzeptiert, verschenkt möglicherweise Geld. 1 Monat Zeit für Einspruch — und der kostet nichts. Wenn Sie glauben, das Finanzamt hat etwas nicht anerkannt oder falsch berechnet, prüfen Sie den Bescheid Zeile für Zeile.
Innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat): Einspruch einlegen und korrigierte Angaben machen. Nach Fristablauf: Änderungsantrag nach § 173 AO — bei neuen Tatsachen oder bei Erstattungsbetrag oft möglich.

Nein. Sie müssen Belege nur auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Aber Sie sollten sie trotzdem aufheben — denn das Finanzamt kann nachhaken, oft Jahre später.
In der Regel nein — aber vor Bescheiderteilung können Sie noch Korrekturen eingeben. Nach Bescheid gilt der 1-Monats-Einspruch. Eine komplett neue Erklärung ist nicht möglich, aber Korrekturen über das Einspruchsverfahren schon.