Rente & Altersvorsorge · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Krankenversicherung als Rentner steuerlich absetzen

Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge aus ihrer gesetzlichen Rente — und das ist ein erheblicher Posten.

Krankenversicherung als Rentner steuerlich absetzen
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Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge aus ihrer gesetzlichen Rente — und das ist ein erheblicher Posten. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Beiträge lässt sich als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Was Rentner wissen müssen.

KV-Beiträge im Rentenalter (2026):
GKV-Beitragssatz gesamt: ca. 16,3 % (je nach Kasse)
Rentner zahlen: ca. 8,15 % + Pflegeversicherung (ca. 3,6 %)
Pflegeversicherung: +0,6 % ohne Kinder (Kinderlose-Zuschlag)
Absetzbarer Anteil: i.d.R. 100 % der Basis-KV-Beiträge

Was können Rentner als Sonderausgaben absetzen?

Rentnern steht der volle Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen zu — auch wenn sie keine Berufstätigen mehr sind. Absetzbar sind:

  • GKV-Beiträge (ohne Krankengeldanteil, der liegt bei ca. 0,9 %)
  • Pflegeversicherungsbeiträge (vollständig)
  • Private Krankenversicherung: Beitragsanteil für Basisversicherungsschutz
  • Freiwillig bezahlte Beiträge für Angehörige (z.B. nicht berufstätige Ehefrau)

Gesetzlich versus privat krankenversichert im Rentenalter

Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist (Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner, KVdR), zahlt Beiträge auf die gesetzliche Rente — diese sind voll absetzbar. Bei freiwillig in der GKV Versicherten (z.B. ehemalige Selbständige) gilt dasselbe.

Wer privat krankenversichert ist, kann den Basisschutz-Anteil seiner PKV-Beiträge absetzen. Was über den GKV-Niveau-Beitrag hinausgeht (z.B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung), ist nicht absetzbar.

SituationAbsetzbarer Beitrag
GKV-Pflichtmitglied (KVdR)GKV-Beitrag abzgl. Krankengeld-Anteil
GKV-freiwillig versichertWie Pflichtmitglied
PKVNur Basisabsicherungs-Anteil (Finanzamt prüft)
Pflegeversicherung100 % des Beitrags

Praxisbeispiel: Rentner mit 1.800 Euro gesetzlicher Rente

Rente 1.800 Euro monatlich = 21.600 Euro jährlich. KV-Beitrag ca. 8,1 %: 1.750 Euro/Jahr. Pflegeversicherung 3,6 %: 778 Euro/Jahr. Gesamt: ca. 2.528 Euro absetzbare Vorsorgeaufwendungen. Dazu kommen Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung und weitere absetzbare Posten.

Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen: Für Rentner, die keine Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, gilt ein Gesamthöchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Oft liegt der absetzbare KV-Betrag aber schon über dieser Grenze — dann zählt die Günstigerregelung: Es werden die tatsächlichen Beiträge für Basiskranken- und Pflegeversicherung angesetzt, auch wenn sie höher sind.
Welche Steuererklärungsformulare brauche ich als Rentner für die KV-Beiträge?

Die KV-Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Die Krankenkasse schickt Ihnen jährlich eine Beitragsbescheinigung, die Sie beifügen müssen.

Können Rentner Krankheitskosten auch als außergewöhnliche Belastungen absetzen?

Ja, aber nur soweit sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese berechnet sich aus Gesamteinkommen × Prozentsatz (3–7 %). Wer viele Selbstbehalte und Zuzahlungen hat, kann das berechnen lassen.

Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung machen?

Wenn Ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, ja. Rentner mit niedrigen Renten und hohen Abzügen kommen oft unter die Grenze. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (der bei Rentnern berechtigt ist) klärt das schnell.

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