Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge aus ihrer gesetzlichen Rente — und das ist ein erheblicher Posten. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Beiträge lässt sich als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Was Rentner wissen müssen.
GKV-Beitragssatz gesamt: ca. 16,3 % (je nach Kasse)
Rentner zahlen: ca. 8,15 % + Pflegeversicherung (ca. 3,6 %)
Pflegeversicherung: +0,6 % ohne Kinder (Kinderlose-Zuschlag)
Absetzbarer Anteil: i.d.R. 100 % der Basis-KV-Beiträge
Was können Rentner als Sonderausgaben absetzen?

Rentnern steht der volle Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen zu — auch wenn sie keine Berufstätigen mehr sind. Absetzbar sind:
- GKV-Beiträge (ohne Krankengeldanteil, der liegt bei ca. 0,9 %)
- Pflegeversicherungsbeiträge (vollständig)
- Private Krankenversicherung: Beitragsanteil für Basisversicherungsschutz
- Freiwillig bezahlte Beiträge für Angehörige (z.B. nicht berufstätige Ehefrau)
Gesetzlich versus privat krankenversichert im Rentenalter
Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist (Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner, KVdR), zahlt Beiträge auf die gesetzliche Rente — diese sind voll absetzbar. Bei freiwillig in der GKV Versicherten (z.B. ehemalige Selbständige) gilt dasselbe.

Wer privat krankenversichert ist, kann den Basisschutz-Anteil seiner PKV-Beiträge absetzen. Was über den GKV-Niveau-Beitrag hinausgeht (z.B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung), ist nicht absetzbar.
| Situation | Absetzbarer Beitrag |
|---|---|
| GKV-Pflichtmitglied (KVdR) | GKV-Beitrag abzgl. Krankengeld-Anteil |
| GKV-freiwillig versichert | Wie Pflichtmitglied |
| PKV | Nur Basisabsicherungs-Anteil (Finanzamt prüft) |
| Pflegeversicherung | 100 % des Beitrags |
Praxisbeispiel: Rentner mit 1.800 Euro gesetzlicher Rente
Rente 1.800 Euro monatlich = 21.600 Euro jährlich. KV-Beitrag ca. 8,1 %: 1.750 Euro/Jahr. Pflegeversicherung 3,6 %: 778 Euro/Jahr. Gesamt: ca. 2.528 Euro absetzbare Vorsorgeaufwendungen. Dazu kommen Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung und weitere absetzbare Posten.
Die KV-Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Die Krankenkasse schickt Ihnen jährlich eine Beitragsbescheinigung, die Sie beifügen müssen.

Ja, aber nur soweit sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese berechnet sich aus Gesamteinkommen × Prozentsatz (3–7 %). Wer viele Selbstbehalte und Zuzahlungen hat, kann das berechnen lassen.
Wenn Ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, ja. Rentner mit niedrigen Renten und hohen Abzügen kommen oft unter die Grenze. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (der bei Rentnern berechtigt ist) klärt das schnell.