Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

OSS-Verfahren: Umsatzsteuer beim Online-Shop ins EU-Ausland

OSS-Verfahren: Umsatzsteuer beim Online-Shop ins EU-Ausland

OSS-Verfahren: Umsatzsteuer beim Online-Shop ins EU-Ausland
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Seit Juli 2021 gilt für digitale Dienstleistungen und Online-Handel ins EU-Ausland das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren. Wer als Händler oder Dienstleister EU-Kunden beliefert, muss die länderspezifische Umsatzsteuer korrekt abführen — und kann das zentral über OSS erledigen.

Was ist das OSS-Verfahren?

Statt sich in jedem EU-Land gesondert umsatzsteuerlich zu registrieren, können Unternehmer alle Umsatzsteuern auf EU-B2C-Lieferungen zentral in Deutschland anmelden und abführen. Das BZSt leitet die Beträge an die jeweiligen Länder weiter.

Wann gilt OSS?

  • Verkauf an Privatkunden (B2C) in anderen EU-Ländern
  • Überschreitung der EU-weiten Lieferschwelle: €10.000/Jahr (alle EU-Länder zusammen)
  • Digitale Dienstleistungen (Software, E-Books, Streaming) an EU-Privatkunden
  • Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren
Bis €10.000 EU-weite Umsätze: Unterhalb dieser Schwelle darf man weiterhin den deutschen Umsatzsteuersatz (19% / 7%) berechnen — ohne OSS-Registrierung. Erst wenn die Schwelle überschritten wird, muss das Bestimmungslandprinzip angewandt werden (Steuersatz des Käuferlandes).

Umsatzsteuersätze in ausgewählten EU-Ländern

LandNormalsatzErmäßigter Satz
Deutschland19%7%
Frankreich20%5,5%
Schweden25%12%
Luxemburg17%8%
Ungarn27%5%
Österreich20%10%

Wie registriert man sich für OSS?

Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — online über das OSS-Portal. OSS-Meldungen müssen quartalsweise eingereicht werden (31. Oktober, 31. Januar, 30. April, 31. Juli). Zahlungen gleichzeitig mit der Meldung.

Kein Vorsteuerabzug über OSS: Über das OSS-Verfahren können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Sie in einem EU-Land Vorsteuer abführen möchten (z.B. aus Einkäufen dort), brauchen Sie das separate Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach § 21 UStG (EU-weit harmonisiert).
Was gilt für Amazon FBA (Fulfillment by Amazon)?

Bei FBA lagern Waren in Amazon-Lagern in verschiedenen EU-Ländern. Das löst ggf. umsatzsteuerliche Registrierungspflichten in diesen Ländern aus — über OSS allein ist das nicht lösbar, da OSS nur Fernverkäufe abdeckt, nicht Lagerverkäufe. OSS-Registered + separate Registrierung ist dann nötig.

Gilt das OSS auch für Kleinunternehmer?

Ja, aber: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG) und Umsätze ins EU-Ausland machen, müssen Sie prüfen ob die EU-Lieferschwelle gilt. Über €10.000 EU-Umsätze sind Kleinunternehmer trotzdem von der EU-Umsatzsteuer betroffen (gesonderte Regelung).

Was wenn ich die OSS-Meldung vergesse?

Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Ausschluss aus dem OSS-Verfahren und damit zur Pflicht zur Einzelregistrierung in allen EU-Ländern führen. Außerdem Zinsen und Bußgelder in den jeweiligen Ländern.

SteuernSparen.one Redaktion

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