Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Kirchensteuer 2026: Berechnung, Abzug von der Steuer und was der Austritt kostet

Die Kirchensteuer ist für viele ein erheblicher Kostenfaktor – besonders bei höheren Einkommen.

Kirchensteuer 2026: Berechnung, Abzug von der Steuer und was der Austritt kostet
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Die Kirchensteuer ist für viele ein erheblicher Kostenfaktor – besonders bei höheren Einkommen. Sie wird automatisch mit der Lohnsteuer einbehalten oder in der Steuererklärung festgesetzt. Wer die Mechanik versteht, kann besser planen – und beim Austritt wissen, was danach kommt.

Kirchensteuersätze 2026:
Bayern und Baden-Württemberg: 8% der Einkommensteuer
Alle anderen Bundesländer: 9% der Einkommensteuer
Auf Kapitalerträge: 8% oder 9% der Abgeltungssteuer (automatisch)

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer ist ein prozentualer Aufschlag auf die Einkommensteuer – nicht auf das Einkommen. Wichtig: Die Kirchensteuer selbst mindert wieder die Einkommensteuer (sie ist Sonderausgabe).

Rechenbeispiel

EinkommenEinkommensteuerKirchensteuer (9%)Effektive Kirchensteuer-Rate
40.000 €~7.500 €675 €1,69% des Einkommens
70.000 €~19.000 €1.710 €2,44% des Einkommens
100.000 €~32.500 €2.925 €2,93% des Einkommens

Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen

Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar – das reduziert die Einkommensteuer. Der Selbstbehalt ist damit effektiv niedriger:

  • Kirchensteuer gezahlt: 2.000 €
  • Sonderausgaben-Abzug bei 42%: 840 € weniger Steuer
  • Effektive Netto-Kirchensteuer: 1.160 €

Was passiert beim Kirchenaustritt?

Der Austritt ist über das Amtsgericht oder Standesamt möglich – kostet je nach Bundesland 10–70 €. Steuerlich gilt:

  • Kirchensteuer fällt ab dem Monat nach dem Austritt weg
  • Für den Monat des Austritts: Monatliche Kirchensteuer anteilig
  • Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer): Dem Broker melden!
Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Banken und Broker fragen jährlich die Religionszugehörigkeit ab (Kirchensteuerabzugsverfahren). Wer ausgetreten ist, muss dies beim Broker melden – sonst wird weiterhin Kirchensteuer auf Dividenden und Zinsen einbehalten.

FAQ: Kirchensteuer

Zahlen beide Partner Kirchensteuer, wenn nur einer Kirchenmitglied ist?

Nein. Nur wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt. Der konfessionslose Partner zahlt keine Kirchensteuer. Beim Splittingantrag für Verheiratete gibt es jedoch das besondere Kirchgeld, das dem konfessionellen Partner auferlegt werden kann.

Was ist das besondere Kirchgeld?

In manchen Bundesländern zahlt ein kirchenangehöriger Ehegatte mindestens ein „Kirchgeld" – auch wenn das Einkommen gering ist – wenn der andere Ehegatte gut verdient. Das kann den Austritt des Gutverdienenden steuerlich konterkarieren.

Kann ich die Kirchensteuer freiwillig zahlen, auch wenn ich ausgetreten bin?

Nein. Nach dem Austritt gibt es keine freiwillige Kirchensteuer. Wer die Kirche unterstützen will, kann Spenden leisten – die sind als Sonderausgaben absetzbar.

SteuernSparen.one Redaktion

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