1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei – wenn Sie den Freistellungsauftrag richtig aufgeteilt haben. Klingt einfach, hat aber Tücken: Wer bei mehreren Banken Depots hat oder in einer Ehe gemeinsam anlegt, muss strategisch vorgehen. Sonst verschenkt man steuerfreie Beträge.
Wie der Freistellungsauftrag funktioniert
Die Bank führt Abgeltungsteuer (25 %) ab, sobald Kapitalerträge anfallen. Mit einem Freistellungsauftrag werden Erträge bis zur eingetragenen Höhe steuerfrei belassen. Alles darüber wird mit 25 % + Soli (+ ggf. KiSt) versteuert.

Was zählt als Kapitalertrag?
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Dividenden (Aktien, ETFs)
- Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Ausschüttungen aus Fonds und ETFs
- Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)
Optimale Aufteilung bei mehreren Banken
Sie können den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen – aber die Gesamtsumme darf 1.000 € nicht überschreiten. Tipps:
- Anteil proportional zu den erwarteten Erträgen verteilen
- Bei Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen: höheren Anteil eintragen
- Depot mit vielen Dividenden: mehr Freistellungsbetrag
- Restbetrag lieber zu einer Bank geben als zu viele Mini-Beträge verteilen
Beispiel: Optimale Aufteilung
| Bank | Erwartete Erträge | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Tagesgeldkonto (3 % auf 20.000 €) | 600 € | 600 € |
| Aktiendepot (Dividenden) | 350 € | 350 € |
| Festgeld | 150 € | 50 € (Rest) |
| Gesamt | 1.100 € | 1.000 € |
Ehepaare: Zusammenveranlagung optimal nutzen
Verheiratete haben einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 2.000 €. Möglichkeiten:

- Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei einer Bank (bis 2.000 €)
- Getrennte Freistellungsaufträge mit je 1.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung)
- Wenn Partner A mehr Erträge hat: Aufteilung zugunsten von Partner A anpassen
Freistellungsauftrag für Kinder
Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Wer ein Depot auf den Namen des Kindes eröffnet, kann dort bis zu 1.000 € Erträge steuerfrei erzeugen.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?
Die Bank führt automatisch 25 % Abgeltungsteuer + Soli ab. Sie können die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern – aber das ist aufwendiger als ein rechtzeitiger Freistellungsauftrag.
Gilt der Freistellungsauftrag automatisch für das nächste Jahr?
Ja. Einmal erteilte Freistellungsaufträge gelten unbegrenzt – bis Sie sie ändern oder widerrufen. Prüfen Sie aber jährlich, ob die Aufteilung noch stimmt (neue Konten, geänderte Ertragserwartungen).

Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend erhöhen?
Nur begrenzt. Für laufende Erträge kann der Freistellungsauftrag jederzeit erhöht werden (dann greift er ab sofort). Für bereits abgeführte Steuer aus vergangenen Monaten hilft nur die Steuererklärung. Eine rückwirkende Korrektur durch die Bank ist in der Regel nicht möglich.