Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Freistellungsauftrag richtig einsetzen: 1.000 € Sparerpauschbetrag optimal nutzen

1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei – wenn Sie den Freistellungsauftrag richtig aufgeteilt haben.

Freistellungsauftrag richtig einsetzen: 1.000 € Sparerpauschbetrag optimal nutzen
Zuletzt aktualisiert:

1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei – wenn Sie den Freistellungsauftrag richtig aufgeteilt haben. Klingt einfach, hat aber Tücken: Wer bei mehreren Banken Depots hat oder in einer Ehe gemeinsam anlegt, muss strategisch vorgehen. Sonst verschenkt man steuerfreie Beträge.

Seit 2023: Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € (Singles) und 2.000 € (Ehepaare/Lebenspartner). Das ist eine Erhöhung von früher 801 €/1.602 €. Stellen Sie sicher, dass Ihre Freistellungsaufträge aktuell sind!

Wie der Freistellungsauftrag funktioniert

Die Bank führt Abgeltungsteuer (25 %) ab, sobald Kapitalerträge anfallen. Mit einem Freistellungsauftrag werden Erträge bis zur eingetragenen Höhe steuerfrei belassen. Alles darüber wird mit 25 % + Soli (+ ggf. KiSt) versteuert.

Was zählt als Kapitalertrag?

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden (Aktien, ETFs)
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Ausschüttungen aus Fonds und ETFs
  • Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)

Optimale Aufteilung bei mehreren Banken

Sie können den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen – aber die Gesamtsumme darf 1.000 € nicht überschreiten. Tipps:

  • Anteil proportional zu den erwarteten Erträgen verteilen
  • Bei Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen: höheren Anteil eintragen
  • Depot mit vielen Dividenden: mehr Freistellungsbetrag
  • Restbetrag lieber zu einer Bank geben als zu viele Mini-Beträge verteilen

Beispiel: Optimale Aufteilung

BankErwartete ErträgeFreistellungsauftrag
Tagesgeldkonto (3 % auf 20.000 €)600 €600 €
Aktiendepot (Dividenden)350 €350 €
Festgeld150 €50 € (Rest)
Gesamt1.100 €1.000 €

Ehepaare: Zusammenveranlagung optimal nutzen

Verheiratete haben einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 2.000 €. Möglichkeiten:

  • Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei einer Bank (bis 2.000 €)
  • Getrennte Freistellungsaufträge mit je 1.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Wenn Partner A mehr Erträge hat: Aufteilung zugunsten von Partner A anpassen
Wenn ein Partner wenig verdient: Bei der Günstigerprüfung (Anlage KAP) wird geprüft, ob die persönliche Einkommensteuer günstiger ist als die 25 % Abgeltungsteuer. Bei niedrigem Einkommen kann die persönliche ESt niedriger sein – dann Erstattung über Steuererklärung.

Freistellungsauftrag für Kinder

Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Wer ein Depot auf den Namen des Kindes eröffnet, kann dort bis zu 1.000 € Erträge steuerfrei erzeugen.

Vorsicht: Zu hohe Kapitalerträge des Kindes können das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag gefährden. Die Eigenbedarfsgrenze liegt bei ca. 15.000 € Jahreseinkünften des Kindes. Weit darunter: kein Problem.

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?

Die Bank führt automatisch 25 % Abgeltungsteuer + Soli ab. Sie können die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern – aber das ist aufwendiger als ein rechtzeitiger Freistellungsauftrag.

Gilt der Freistellungsauftrag automatisch für das nächste Jahr?

Ja. Einmal erteilte Freistellungsaufträge gelten unbegrenzt – bis Sie sie ändern oder widerrufen. Prüfen Sie aber jährlich, ob die Aufteilung noch stimmt (neue Konten, geänderte Ertragserwartungen).

Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend erhöhen?

Nur begrenzt. Für laufende Erträge kann der Freistellungsauftrag jederzeit erhöht werden (dann greift er ab sofort). Für bereits abgeführte Steuer aus vergangenen Monaten hilft nur die Steuererklärung. Eine rückwirkende Korrektur durch die Bank ist in der Regel nicht möglich.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Depot-Vergleich öffnen Günstigste Konditionen für ETF & Aktien
Jetzt berechnen →