Vorabpauschale 2024: Was Fondsanleger wissen müssen
Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf thesaurierende Investmentfonds, die keinerlei Ausschüttungen vornehmen. Sie greift, damit der Fiskus nicht jahrelang auf Steuern wartet, bis Anleger ihre ETF-Anteile verkaufen.

Berechnung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale wird wie folgt berechnet:
- Basisertrag = Fondswert Jahresanfang × Basiszins × 0,7
- Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen des Fonds
- Ist der Fonds gefallen: Vorabpauschale = 0
Teilfreistellung: Warum Aktienfonds günstiger sind
| Fondstyp | Aktienquote | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF | ≥ 51 % | 30 % steuerfrei |
| Mischfonds | 25–50 % | 15 % steuerfrei |
| Immobilienfonds (inländisch) | — | 60 % steuerfrei |
| Sonstige Fonds | < 25 % | 0 % steuerfrei |
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare). Erteilen Sie beim Broker einen Freistellungsauftrag, werden Kapitalerträge — einschließlich der Vorabpauschale — bis zu diesem Betrag automatisch steuerfrei.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Immer am ersten Werktag des folgenden Jahres (also Anfang Januar). Der Broker zieht die Steuer direkt vom Konto ab. Wichtig: Ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto halten!
Steueroptimierung für ETF-Anleger
- Freistellungsauftrag beim Broker einrichten (max. 1.000 €/Jahr)
- Verlustverrechnungstöpfe nutzen — Verluste aus anderen Kapitalanlagen mindern die Steuer
- Verlustbescheinigung am Jahresende anfordern (falls mehrere Broker)
- Günstigerprüfung nutzen: Wenn persönlicher Steuersatz unter 25 % — Anlage KAP einreichen
- Bei Auslands-ETFs: Quellensteuer-Anrechnung prüfen
Nein — die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Es gibt keine Doppelbesteuerung.

Nur, wenn die Ausschüttung unter dem Basisertrag liegt. Dann wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert. Bei ausreichenden Ausschüttungen entfällt sie.
Nein, wenn der Broker im Inland sitzt und Abgeltungsteuer einbehalten hat. In der Steuererklärung ist nichts anzugeben — es sei denn, Sie wollen die Günstigerprüfung nutzen.