Schenken statt Vererben: Der steuerliche Vorteil
Jede Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten "verbraucht" den Schenkungsteuerfreibetrag – aber dieser erneuert sich alle 10 Jahre. Wer früh beginnt, kann erhebliche Immobilienwerte komplett steuerfrei auf die nächste Generation übertragen, bevor im Erbfall Steuern anfallen.
Schenkungsfreibeträge im Überblick

| Beziehung | Freibetrag | Erneuerung |
|---|---|---|
| Elternteil → Kind | 400.000 € | Alle 10 Jahre |
| Großelternteil → Enkelkind | 200.000 € | Alle 10 Jahre |
| Ehegatte/Partner → Ehegatte | 500.000 € | Alle 10 Jahre |
Immobilienbewertung: Kein Verkehrswert, sondern Steuerwert
Für die Schenkungsteuer gilt nicht der Verkehrswert, sondern der steuerliche Grundbesitzwert (§§ 182–198 BewG). Dieser liegt oft unter dem Marktwert – besonders bei Altbeständen und Mietobjekten.
- Einfamilienhaus (Vergleichswertverfahren): Oft nahe am Marktwert
- Vermietetes Mehrfamilienhaus (Ertragswertverfahren): Oft 20–40 % unter Marktwert
- Unbebautes Grundstück (Bodenrichtwertverfahren): Meist nahe am Marktwert
- Wertgutachten: Kann niedrigeren Wert dokumentieren (§ 198 BewG)
Nießbrauchsvorbehalt: Geben und trotzdem behalten
Wer eine Immobilie verschenkt, aber trotzdem die Mieteinnahmen behalten will, kann einen Nießbrauch vorbehalten. Das hat zwei Vorteile:
- Steuervorteil: Der Nießbrauchswert (kapitalisierte Mieteinnahmen über die statistische Lebenserwartung) mindert den schenkungsteuerpflichtigen Wert der Immobilie erheblich
- Einnahmen: Der Schenker behält Mieteinnahmen während der Nießbrauchszeit
- Berechnung Nießbrauchswert: Jahreswert des Nießbrauchs × statistischer Vervielfältiger (ALT-Tabelle)

Schritt-für-Schritt: Immobilienschenkung optimal gestalten
- Immobilienwert grob ermitteln (Sachverständiger empfohlen)
- Freibeträge prüfen: Reicht der Freibetrag für die gesamte Immobilie?
- Nießbrauch planen: Wie hoch ist der Nießbrauchabzug?
- Notarielle Beurkundung (Pflicht bei Grundstücksübertragungen)
- Grundbucheintragung und Nießbrauchssicherung
- Schenkungsteuererklärung innerhalb 3 Monate einreichen
- Nach 10 Jahren: Nächste Schenkung planen
Vermietete vs. selbstgenutzte Immobilien
Bei vermieteten Immobilien treten die Erben in die laufende Abschreibung (AfA) und in Mietverträge ein. Wichtig: Wird die Immobilie nach der Schenkung innerhalb von 10 Jahren verkauft, fällt ggf. Spekulationssteuer an – die Haltedauer des Schenkers wird angerechnet.
Häufige Fragen zur Immobilienschenkung
Exakt 10 Jahre nach der letzten Schenkung an dieselbe Person. Die Frist läuft auf den Tag genau. Vorteilhaft: Die Schenkung möglichst früh beginnen, um möglichst viele 10-Jahres-Zyklen zu nutzen.

Nein. Schenkungen von Immobilien unter geraden Verwandten (Eltern → Kinder, Großeltern → Enkel, Ehegatten untereinander) sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2–6 GrEStG).
Der Wert über dem Freibetrag unterliegt der Schenkungsteuer. Steuersatz je nach Verwandtschaft und Betrag: Für Kinder 7–30 %. Alternativ: Schenkung in mehreren Tranchen über 10 Jahre aufteilen.