Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Schenkungssteuer optimal planen: Die 10-Jahres-Strategie

Freibeträge gelten nicht nur beim Erben – sie gelten auch bei Schenkungen.

Schenkungssteuer optimal planen: Die 10-Jahres-Strategie

Freibeträge gelten nicht nur beim Erben – sie gelten auch bei Schenkungen. Und das Beste: Jeder Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden. Das ist die Grundlage der effektivsten legalen Strategie zur Vermögensübertragung in Deutschland.

Kernstrategie: Statt einmalig zu vererben (mit ggf. hoher Steuer), schrittweise schon zu Lebzeiten übertragen und so den Freibetrag mehrfach nutzen. Die Freibetragsgrundlagen gelten auch hier – wie in unserem Erbschaftsteuer-Übersichts-Ratgeber detailliert erklärt.

Der 10-Jahres-Takt: So funktioniert er

Jeder Freibetrag wird pro Schenkung-Empfänger und pro schenkendem Person alle 10 Jahre neu berechnet. Das bedeutet konkret:

JahrSchenker → EmpfängerFreibetragSteuerfrei
2016Vater → Kind400.000 EUR400.000 EUR
2026Vater → Kind400.000 EURWeitere 400.000 EUR
2036Vater → Kind400.000 EUR (od. höher)Weitere 400.000 EUR
Gesamt in 30 Jahren1.200.000 EUR steuerfrei

Wie groß ist die Steuerersparnis?

Bei einem Übertrag von 800.000 EUR auf ein Kind (alle auf einmal):

  • Freibetrag: 400.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 400.000 EUR
  • Steuer (11% bei Steuerklasse I): 44.000 EUR

Mit 10-Jahres-Strategie (zwei Tranchen à 400.000 EUR, 2016 und 2026):

  • Beide Tranchen vollständig steuerfrei
  • Ersparnis: 44.000 EUR

Die verschiedenen Freibeträge nutzen

Mehrere Familienmitglieder als Schenker = mehrfache Freibeträge:

SchenkungFreibetrag
Vater → Kind400.000 EUR
Mutter → Kind400.000 EUR
Opa → Enkel200.000 EUR
Oma → Enkel200.000 EUR
Gesamt pro Kind/Enkel1.200.000 EUR alle 10 Jahre

Was lässt sich übertragen?

  • Geld (Banküberweisung, Bargeld bis bestimmten Grenzen)
  • Immobilien (mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt)
  • Wertpapiere und Depotanteile
  • GmbH-Anteile und Betriebsvermögen
  • Kunstgegenstände, Schmuck (Bewertung nötig)
  • Versicherungsansprüche

Nießbrauchvorbehalt: Schenken und trotzdem nutzen

Wer die Immobilie verschenkt, aber weiter darin wohnen oder Mieteinnahmen erhalten möchte, behält sich ein Nießbrauchrecht vor. Dadurch:

  • Reduziert sich der steuerliche Wert der Schenkung (Nießbrauch-Abzug)
  • Läuft die 10-Jahres-Frist sofort
  • Bleibt die Nutzung beim Schenker

Mehr zu dieser Strategie finden Sie in unserem Ratgeber zur Vererbung von Immobilien.

Meldepflicht bei Schenkungen

  • Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden
  • Bei kleinen Beträgen (unter 20.000 EUR) kann auf Anzeige oft verzichtet werden
  • Beurkundung beim Notar bei Immobilien: Notar meldet automatisch ans Finanzamt
  • Geldschenkungen: Anzeige durch Schenker und Beschenkten empfehlenswert
Was passiert, wenn eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren auf den Erbfall angerechnet wird?

Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden auf den Freibetrag angerechnet. Wenn Sie 2020 bereits 400.000 EUR verschenkt haben und der Erblasser 2026 stirbt, ist beim Erbfall der Freibetrag teilweise aufgebraucht. Erst ab 2030 ist die Schenkung aus 2020 "vergessen".

Kann ich die Schenkung rückgängig machen?

Grundsätzlich nein – eine vollzogene Schenkung ist bindend. Ausnahmen: Grober Undank des Beschenkten (§530 BGB), Verarmung des Schenkers (§528 BGB) oder vereinbarte Rücktrittsklauseln. Rückforderungen können steuerliche Konsequenzen haben.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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