Eine Erbschaft aus dem Ausland – ob Immobilien in Spanien, Bankguthaben in der Schweiz oder Unternehmen in den USA – wirft sofort die Frage auf: Muss ich in Deutschland Steuern zahlen? Die Antwort ist komplex und hängt vom Wohnsitz, der Herkunft und bestehenden Abkommen ab.
Wann hat Deutschland das Besteuerungsrecht?

| Situation | Deutschland besteuert |
|---|---|
| Erblasser oder Erbe hat Wohnsitz in Deutschland | Ja – weltweites Vermögen |
| Weder Erblasser noch Erbe in Deutschland | Nur wenn "Inlandsvermögen" (§2 Abs. 3 ErbStG) |
| Erblasser war "Auslandsrentner" (5+ Jahre im Ausland) | Teilweise, besondere Regeln |
Doppelbesteuerung: Abkommen und Anrechnung
Deutschland hat nur mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Erbschaftsteuerbereich:
| Land | DBA Erbschaft |
|---|---|
| USA | Ja |
| Frankreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Nein (AT hat keine ErbSt mehr) |
| Spanien, Italien, UK | Nein |
| Die meisten anderen Länder | Nein |
Ohne DBA hilft §21 ErbStG: Ausländische Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden – aber nur anteilig für das ausländische Vermögen.
Die wichtigsten Freibeträge (gelten auch für Auslands-Erbschaften)
Die deutschen Freibeträge gelten unabhängig davon, ob die Erbschaft aus dem Ausland kommt. Die vollständige Übersicht aller Freibeträge 2026 finden Sie in unserem Erbschaftsteuer-Ratgeber. Kurz zusammengefasst:

- Ehepartner: 500.000 EUR
- Kinder: 400.000 EUR pro Kind
- Enkel: 200.000 EUR
Ausländische Immobilien in der Erbschaft
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland erben, muss diese in der deutschen Steuererklärung mit dem deutschen Steuerwert angesetzt werden – auch wenn sie im Ausland liegt. Die Bewertung erfolgt nach deutschen Bewertungsregeln (Verkehrswert oder vereinfachter Ertragswert).
Meldepflichten: Was viele vergessen
- Erbschaft von ausländischem Vermögen muss dem deutschen Finanzamt angezeigt werden (§30 ErbStG, Frist 3 Monate)
- Auslandskonto über 10.000 EUR: muss der Bundesbank gemeldet werden (§11 AWV)
- Steuerliche Erfassung: Wenn Auslandskonto vererbt wird, muss auch das Finanzamt informiert werden
- Bei Immobilien im Ausland: örtliche Steuerberatung im Land der Immobilie empfehlenswert

Ja. Notare in Deutschland melden automatisch Erbschaften, aber für ausländische Vermögen besteht eine eigene Anzeigepflicht (§30 ErbStG). Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall beim Finanzamt erfolgen. Versäumnisse können als Steuerordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ja – nach §21 ErbStG kann im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Voraussetzung: Es gibt kein DBA mit dem anderen Land, und die Steuer wurde tatsächlich im Ausland gezahlt. Die Anrechnung ist auf den auf das ausländische Vermögen entfallenden deutschen Steuerbetrag begrenzt.