Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Erbschaft aus dem Ausland: Steuerpflicht in Deutschland 2026

Eine Erbschaft aus dem Ausland – ob Immobilien in Spanien, Bankguthaben in der Schweiz oder Unternehmen in den USA – wirft sofort die Frage auf: Muss ich…

Erbschaft aus dem Ausland: Steuerpflicht in Deutschland 2026
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Eine Erbschaft aus dem Ausland – ob Immobilien in Spanien, Bankguthaben in der Schweiz oder Unternehmen in den USA – wirft sofort die Frage auf: Muss ich in Deutschland Steuern zahlen? Die Antwort ist komplex und hängt vom Wohnsitz, der Herkunft und bestehenden Abkommen ab.

Wann hat Deutschland das Besteuerungsrecht?

SituationDeutschland besteuert
Erblasser oder Erbe hat Wohnsitz in DeutschlandJa – weltweites Vermögen
Weder Erblasser noch Erbe in DeutschlandNur wenn "Inlandsvermögen" (§2 Abs. 3 ErbStG)
Erblasser war "Auslandsrentner" (5+ Jahre im Ausland)Teilweise, besondere Regeln
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: Wer bis zu 5 Jahre vor dem Erbfall seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat und als Staatsbürger ins Ausland gezogen ist, kann für 5 Jahre noch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Das überrascht viele Auswanderer.

Doppelbesteuerung: Abkommen und Anrechnung

Deutschland hat nur mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Erbschaftsteuerbereich:

LandDBA Erbschaft
USAJa
FrankreichJa
SchweizJa
ÖsterreichNein (AT hat keine ErbSt mehr)
Spanien, Italien, UKNein
Die meisten anderen LänderNein

Ohne DBA hilft §21 ErbStG: Ausländische Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden – aber nur anteilig für das ausländische Vermögen.

Die wichtigsten Freibeträge (gelten auch für Auslands-Erbschaften)

Die deutschen Freibeträge gelten unabhängig davon, ob die Erbschaft aus dem Ausland kommt. Die vollständige Übersicht aller Freibeträge 2026 finden Sie in unserem Erbschaftsteuer-Ratgeber. Kurz zusammengefasst:

  • Ehepartner: 500.000 EUR
  • Kinder: 400.000 EUR pro Kind
  • Enkel: 200.000 EUR

Ausländische Immobilien in der Erbschaft

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland erben, muss diese in der deutschen Steuererklärung mit dem deutschen Steuerwert angesetzt werden – auch wenn sie im Ausland liegt. Die Bewertung erfolgt nach deutschen Bewertungsregeln (Verkehrswert oder vereinfachter Ertragswert).

Meldepflichten: Was viele vergessen

  • Erbschaft von ausländischem Vermögen muss dem deutschen Finanzamt angezeigt werden (§30 ErbStG, Frist 3 Monate)
  • Auslandskonto über 10.000 EUR: muss der Bundesbank gemeldet werden (§11 AWV)
  • Steuerliche Erfassung: Wenn Auslandskonto vererbt wird, muss auch das Finanzamt informiert werden
  • Bei Immobilien im Ausland: örtliche Steuerberatung im Land der Immobilie empfehlenswert
Muss ich eine Erbschaft aus dem Ausland selbst anzeigen?

Ja. Notare in Deutschland melden automatisch Erbschaften, aber für ausländische Vermögen besteht eine eigene Anzeigepflicht (§30 ErbStG). Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall beim Finanzamt erfolgen. Versäumnisse können als Steuerordnungswidrigkeit geahndet werden.

Kann ich ausländische Erbschaftsteuer von der deutschen abziehen?

Ja – nach §21 ErbStG kann im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Voraussetzung: Es gibt kein DBA mit dem anderen Land, und die Steuer wurde tatsächlich im Ausland gezahlt. Die Anrechnung ist auf den auf das ausländische Vermögen entfallenden deutschen Steuerbetrag begrenzt.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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