Der Steuerbescheid ist falsch? Das ist häufiger als man denkt. Jährlich werden in Deutschland Millionen von Steuerbescheiden erlassen – viele davon fehlerhaft. Das Gute: Jeder Steuerzahler hat das Recht, Einspruch einzulegen. Und das ist oft kostenlos und einfach möglich.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abweicht und Sie die Abweichung für ungerechtfertigt halten. Häufige Gründe:

- Werbungskosten oder Betriebsausgaben wurden nicht anerkannt
- Außergewöhnliche Belastungen wurden gekürzt
- Kinderfreibetrag oder Freibeträge wurden falsch berechnet
- Einkünfte wurden falsch zugerechnet
- Sonderausgaben wurden nicht berücksichtigt
- Erklärungsfehler Ihrerseits, die Sie korrigieren wollen
- Sie warten auf ein Musterverfahren (Vorläufigkeitsvermerk)
Die 1-Monats-Frist berechnen
Die Einspruchsfrist beginnt mit dem dritten Tag nach Aufgabe des Bescheids zur Post (sog. Bekanntgabefiktion). Beispiel: Bescheid datiert auf 10. April → Bekanntgabe gilt als 13. April → Frist endet am 13. Mai.
So legen Sie Einspruch ein
Form und Inhalt
Der Einspruch muss schriftlich sein – Brief, Fax oder ELSTER-Nachricht. Er muss folgende Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des Steuerpflichtigen
- Steuernummer
- Bezeichnung des Bescheids (Art, Jahr, Datum)
- Klarer Einspruch: "Ich lege Einspruch ein gegen den Einkommensteuerbescheid..."
- Begründung (kann nachgereicht werden)
- Unterschrift
Musterschreiben: Einfacher Einspruch
Das Mindeste, was Sie schreiben müssen:
An das Finanzamt [Ort]
[Datum]
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids], Steuernummer [Ihre StNr]
Hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein. Ich werde die Begründung nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift, Name]
Begründung nachreichen
Sie müssen den Einspruch nicht sofort begründen. Der einfache Einspruch wahrt die Frist. Die Begründung kann das Finanzamt anfordern – setzen Sie sich dann innerhalb der gesetzten Frist damit auseinander. Meist gibt das Finanzamt 4–6 Wochen Zeit.

Was passiert danach?
Das Finanzamt prüft den Einspruch und kann:
- Abhilfe: Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert
- Keine Abhilfe: Das Finanzamt weist den Einspruch zurück (Einspruchsentscheidung)
- Verböserungshinweis: Das FA droht, den Bescheid zu verschlechtern – dann können Sie den Einspruch zurücknehmen
Klage beim Finanzgericht
Wenn der Einspruch scheitert, bleibt die Klage beim Finanzgericht. Hierzu müssen Sie innerhalb von 1 Monat nach der Einspruchsentscheidung klagen. Das Finanzgerichtsverfahren ist in der ersten Instanz ohne Anwaltszwang möglich.
Häufige Fragen zum Einspruch

Kann das Finanzamt meinen Bescheid nach einem Einspruch verschlechtern?
Ja, das ist möglich. Das Finanzamt hat das Recht zur "Verböserung", muss Sie aber vorher darauf hinweisen. Sie können dann den Einspruch zurücknehmen, um den ursprünglichen Bescheid beizubehalten.
Kostet ein Einspruch etwas?
Ein Einspruch beim Finanzamt ist grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen oder wenn Sie nach Ablehnung zum Finanzgericht gehen (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten möglich).
Muss ich die festgesetzte Steuer trotz Einspruch zahlen?
Grundsätzlich ja – der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie können aber gleichzeitig einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen. Das Finanzamt setzt die Zahlung dann aus, bis über den Einspruch entschieden ist.