Eigenheimkauf 2024: Was ist noch förderbar?
Das Baukindergeld (bis zu 12.000 € je Kind) ist ausgelaufen – Anträge waren nur bis 31.12.2021 möglich. Aber andere Förderungen sind noch aktiv. Wer 2024 kauft oder baut, sollte alle verfügbaren Hebel nutzen.

| Förderung | Status 2024 | Betrag |
|---|---|---|
| Baukindergeld | Ausgelaufen (31.12.2021) | — |
| KfW 300 (Klimafreundlicher Neubau) | Aktiv | Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € |
| Wohn-Riester | Aktiv | Zulage + Sonderausgaben |
| § 7b EStG Sonderabschreibung | Ausgelaufen (2022) | — |
| Eigenheimzulage | Abgeschafft seit 2006 | — |
| Handwerkerkosten (§ 35a EStG) | Aktiv | 20% von max. 6.000 € = bis 1.200 € |
KfW-Programme 2024: Was verfügbar ist
- KfW 300 – Klimafreundlicher Neubau: Zinsgünstiges Darlehen für Energieeffizienz-Häuser (EH 40). Förderung vom Bundesministerium für Wohnen
- KfW 261 – Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG): Für Sanierungen, zinsgünstige Darlehen
- KfW 124 – Wohngebäudekredit: Allgemeiner Wohnbaukredit, Zinsvorteil je nach Marktsituation
Steuerliche Kniffe beim Immobilienkauf
- Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Makler: Bei vermieteten Immobilien als Anschaffungsnebenkosten absetzbar (Werbungskosten, anteilig über AfA oder direkt)
- Arbeitszimmer im Eigenheim: Wenn ein Raum ausschließlich beruflich genutzt wird, anteilige Abzugsfähigkeit als Werbungskosten
- Handwerkerleistungen: 20% der Lohnkosten (max. 6.000 € Bemessungsgrundlage, max. 1.200 € p.a.)
- Energetische Sanierung (§ 35c EStG): Wärmepumpe, Fenster, Dämmung – bis zu 20% direkt von der Steuer, über 3 Jahre verteilt (max. 40.000 € je Objekt)
Energetische Sanierung nach § 35c EStG: Der aktive Steuerhebel

§ 35c EStG ist der wichtigste Steuerhebel für selbstnutzende Eigenheimbesitzer 2024:
- Jahr 1 und 2: Je 7% der Sanierungskosten direkt von der Steuer abziehen
- Jahr 3: 6% von der Steuer abziehen
- Gesamt: 20% der Kosten (max. 200.000 € Basis = max. 40.000 € Steuerabzug)
- Gilt für: Wärmepumpen, Fenster, Außenwände, Dach, Heizungsanlage, digitale Energiemanagementsysteme
FAQ: Eigenheim-Steuerförderung 2024
Nein – bei selbstgenutztem Eigenheim ist die GrESt keine Werbungskosten, da keine Vermietungseinkünfte erzielt werden. Nur bei vermieteten Immobilien zählt GrESt als Anschaffungsnebenkosten und fließt in die AfA-Basis ein.
Für dieselbe Maßnahme nicht – entweder § 35c oder § 35a. Aber für verschiedene Maßnahmen können beide parallel genutzt werden: z.B. § 35c für die Dämmung, § 35a für die Gartenarbeit.

Diskussionen gibt es immer – konkret sind 2024 keine großen neuen Steuergeschenke für Eigenheimkäufer in Sicht. Der Fokus liegt auf Mietpreisbremse und gefördertem Mietwohnungsbau. Eigenheimkäufer sollten auf KfW und § 35c EStG setzen.