Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) und Arbeitnehmer-Sparzulage 2026

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind eine unterschätzte Möglichkeit für Arbeitnehmer , extra Geld zu sparen – mit Arbeitgeberbeteiligung und…

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) und Arbeitnehmer-Sparzulage 2026
Zuletzt aktualisiert:

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind eine unterschätzte Möglichkeit für Arbeitnehmer, extra Geld zu sparen – mit Arbeitgeberbeteiligung und staatlicher Förderung. Viele nutzen sie nicht oder zu wenig, weil sie die Regeln nicht kennen.

Kern-Konzept: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 € monatlich VWL direkt in einen Sparvertrag. Der Staat gibt bei niedrigem Einkommen noch eine Arbeitnehmer-Sparzulage obendrauf. Das Geld gehört Ihnen – und wächst steuerlich begünstigt.

Wie funktionieren VWL?

VWL sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in zugelassene Anlageformen eingezahlt werden:

  • Bausparvertrag (klassisch und am verbreitetsten)
  • Fondssparplan (ETF, Aktienfonds)
  • Banksparpläne
  • Tilgung eines Immobilienkredits

Wie viel zahlt der Arbeitgeber?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf VWL – aber viele Tarifverträge regeln einen Mindestbetrag (häufig 6,65–40 €). Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder schauen Sie in den Tarifvertrag Ihrer Branche.

Was Sie selbst obendrauf zahlen können

Die maximale VWL-Sparrate hängt von der Anlageform ab. Der Arbeitgeberbetrag + Eigenanteil darf 40 € (Fondssparplan) oder 470 € (Bausparvertrag) nicht überschreiten, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Staatliche Förderung

Wer die Einkommensgrenzen unterschreitet, bekommt eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage:

AnlageformEinkommensgrenze (zu verst. Einkommen)SparzulageMax. geförderte Summe
BausparvertragSingles: 17.900 € / Paare: 35.800 €9 % der VWL470 € p.a. → max. 43 € Zulage
Fondssparplan (Aktien)Singles: 20.000 € / Paare: 40.000 €20 % der VWL400 € p.a. → max. 80 € Zulage
Praxistipp: Die Einkommensgrenzen klingen niedrig – sind es aber nicht nach Sonderausgaben und Werbungskosten. Wer 30.000 € Bruttogehalt hat und 5.000 € Werbungskosten geltend macht: zu versteuerndes Einkommen ca. 22.000 €. Über der Bauspargrenze, aber Fondssparplan lohnt noch!

Welche Anlageform wählen?

  • Bausparvertrag: Niedrige Zinsen, aber staatliche Förderung + günstiges Baudarlehen später. Sinnvoll wenn Eigenheim geplant.
  • Fondssparplan: Höhere Renditechance, höhere staatliche Förderung (20 %). Sperrfrist 6 Jahre. Risiko: Kursschwankungen.
  • Tilgung: Wenn Immobilienkredit vorhanden: VWL direkt in Tilgung. Effektive "Rendite" = Kreditzins (sicher).

Checkliste: VWL einrichten

  • Beim Arbeitgeber VWL beantragen (HR/Lohnbüro)
  • Anlagevertrag abschließen (Bausparvertrag oder Fondssparplan)
  • Vertragsdaten an Arbeitgeber mitteilen (Kontonummer, BIC)
  • Sperrfristen einhalten (Fondssparplan: 6 Jahre, Bausparvertrag: Zuteilung)
  • Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich in der Steuererklärung beantragen (Anlage AV)

Häufige Fragen zu VWL

Was passiert mit den VWL, wenn ich den Job wechsle?

Der Vertrag läuft weiter – VWL-Verträge sind nicht an den Arbeitgeber gebunden. Der neue Arbeitgeber kann ebenfalls VWL einzahlen. Während der Sperrfrist können Sie keine neuen VWL-Zahlungen pausieren lassen – aber der Vertrag bleibt bestehen und läuft mit dem bisherigen Stand weiter.

Kann ich auf VWL auch Eigenkapital einzahlen?

Ja. Viele VWL-Verträge erlauben zusätzliche Eigenbeiträge über den Arbeitgeberbetrag hinaus. Das erhöht den Spareffekt, bringt aber keine zusätzliche staatliche Förderung (die bezieht sich nur auf VWL des Arbeitgebers).

Sind VWL steuerpflichtig?

Ja, VWL-Zahlungen des Arbeitgebers sind lohnsteuerpflichtiges Einkommen – aber sozialversicherungsfrei bis zu 40 €/Monat. Da die Beträge gering sind, ist die steuerliche Belastung minimal. Die Netto-VWL plus staatliche Zulage ergeben zusammen fast immer einen positiven Effekt.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Werbungskosten und Rückerstattung berechnen
Jetzt berechnen →