Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind eine unterschätzte Möglichkeit für Arbeitnehmer, extra Geld zu sparen – mit Arbeitgeberbeteiligung und staatlicher Förderung. Viele nutzen sie nicht oder zu wenig, weil sie die Regeln nicht kennen.
Wie funktionieren VWL?
VWL sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in zugelassene Anlageformen eingezahlt werden:

- Bausparvertrag (klassisch und am verbreitetsten)
- Fondssparplan (ETF, Aktienfonds)
- Banksparpläne
- Tilgung eines Immobilienkredits
Wie viel zahlt der Arbeitgeber?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf VWL – aber viele Tarifverträge regeln einen Mindestbetrag (häufig 6,65–40 €). Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder schauen Sie in den Tarifvertrag Ihrer Branche.
Was Sie selbst obendrauf zahlen können
Die maximale VWL-Sparrate hängt von der Anlageform ab. Der Arbeitgeberbetrag + Eigenanteil darf 40 € (Fondssparplan) oder 470 € (Bausparvertrag) nicht überschreiten, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Staatliche Förderung
Wer die Einkommensgrenzen unterschreitet, bekommt eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage:

| Anlageform | Einkommensgrenze (zu verst. Einkommen) | Sparzulage | Max. geförderte Summe |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | Singles: 17.900 € / Paare: 35.800 € | 9 % der VWL | 470 € p.a. → max. 43 € Zulage |
| Fondssparplan (Aktien) | Singles: 20.000 € / Paare: 40.000 € | 20 % der VWL | 400 € p.a. → max. 80 € Zulage |
Welche Anlageform wählen?
- Bausparvertrag: Niedrige Zinsen, aber staatliche Förderung + günstiges Baudarlehen später. Sinnvoll wenn Eigenheim geplant.
- Fondssparplan: Höhere Renditechance, höhere staatliche Förderung (20 %). Sperrfrist 6 Jahre. Risiko: Kursschwankungen.
- Tilgung: Wenn Immobilienkredit vorhanden: VWL direkt in Tilgung. Effektive "Rendite" = Kreditzins (sicher).
Checkliste: VWL einrichten
- Beim Arbeitgeber VWL beantragen (HR/Lohnbüro)
- Anlagevertrag abschließen (Bausparvertrag oder Fondssparplan)
- Vertragsdaten an Arbeitgeber mitteilen (Kontonummer, BIC)
- Sperrfristen einhalten (Fondssparplan: 6 Jahre, Bausparvertrag: Zuteilung)
- Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich in der Steuererklärung beantragen (Anlage AV)
Häufige Fragen zu VWL
Was passiert mit den VWL, wenn ich den Job wechsle?
Der Vertrag läuft weiter – VWL-Verträge sind nicht an den Arbeitgeber gebunden. Der neue Arbeitgeber kann ebenfalls VWL einzahlen. Während der Sperrfrist können Sie keine neuen VWL-Zahlungen pausieren lassen – aber der Vertrag bleibt bestehen und läuft mit dem bisherigen Stand weiter.

Kann ich auf VWL auch Eigenkapital einzahlen?
Ja. Viele VWL-Verträge erlauben zusätzliche Eigenbeiträge über den Arbeitgeberbetrag hinaus. Das erhöht den Spareffekt, bringt aber keine zusätzliche staatliche Förderung (die bezieht sich nur auf VWL des Arbeitgebers).
Sind VWL steuerpflichtig?
Ja, VWL-Zahlungen des Arbeitgebers sind lohnsteuerpflichtiges Einkommen – aber sozialversicherungsfrei bis zu 40 €/Monat. Da die Beträge gering sind, ist die steuerliche Belastung minimal. Die Netto-VWL plus staatliche Zulage ergeben zusammen fast immer einen positiven Effekt.