Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Airbnb & Ferienwohnung: Was das Finanzamt wissen will

Wer seine Wohnung über Airbnb, HomeAway oder direkt an Feriengäste vermietet, erzielt Einkünfte — und muss diese versteuern.

Airbnb & Ferienwohnung: Was das Finanzamt wissen will
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Wer seine Wohnung über Airbnb, HomeAway oder direkt an Feriengäste vermietet, erzielt Einkünfte — und muss diese versteuern. Wie viel steuerfrei bleibt, wann Gewerbebetrieb vorliegt und was die Steuererklärung verlangt.

Steuerliche Einordnung Ferienvermietung:
Bis 520 € Einnahmen/Jahr: Steuerfreigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG)
Über 520 €: Steuerpflichtige Einkünfte aus V+V (Anlage V)
Hotelnahe Leistungen (Frühstück, Zimmerservice): Gewerbliche Einkünfte
Umsatzsteuer: 7 % auf kurzfristige Vermietung (unter 6 Monate)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V)

Wer eine Ferienwohnung vermietet, ohne hotelnahe Zusatzleistungen anzubieten, erzielt in der Regel Einkünfte aus V+V. Diese werden in der Anlage V der Steuererklärung deklariert. Absetzbar sind alle Kosten, die im Verhältnis zur tatsächlichen Vermietung anfallen:

  • Abschreibung (AfA) auf Gebäude und Inventar
  • Kreditkosten (Zinsen)
  • Reinigung, Wäsche, Verbrauchsmittel
  • Plattformgebühren (Airbnb-Kommission)
  • Versicherungen anteilig
  • Grundsteuer anteilig
  • Reparaturen und Instandhaltung

Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor?

Ferienvermietung ist dann gewerblich, wenn der Vermieter hotelnahe Zusatzleistungen erbringt: tägliche Zimmerreinigung, Frühstück, Wäschewechsel während des Aufenthalts, Rezeptionsdienst. Dann liegt ein Beherbergungsgewerbe vor — mit Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer (7 % statt V+V).

SituationEinkunftsartSteuerliche Folge
Nur Wohnung vermieten, kein ServiceV+VAnlage V, keine GewSt
Frühstück, tägliche ReinigungGewerblichAnlage G, GewSt, Gewerbeanmeldung
Eigene Nutzung und Vermietung gemischtAnteilig V+VAufteilung nach Tagen

Eigennutzung und Vermietung aufteilen

Wer das Ferienhaus auch selbst nutzt, muss die Kosten aufteilen. Nur der auf die Vermietung entfallende Anteil ist absetzbar. Formel: Vermietungstage / (Vermietungstage + Eigennutzungstage) × Gesamtkosten = absetzbare Kosten. Leerstehende Zeiten werden nach Ihrer Zuordnung (Vermietung geplant?) aufgeteilt.

Prüfungsrisiko: Ferienwohnungsvermietung wird vom Finanzamt oft auf Gewinnerzielungsabsicht überprüft — besonders bei gemischter Eigennutzung. Wer dauerhaft Verluste macht und die Wohnung selbst oft nutzt, riskiert die Einstufung als Liebhaberei. Dann werden Verluste nicht anerkannt.
Muss ich Airbnb-Einnahmen angeben, auch wenn Airbnb keine Steuern einbehält?

Ja, unbedingt. Airbnb meldet Einnahmen in vielen Ländern an die Steuerbehörden (DAC7, seit 2023). Nicht gemeldete Einnahmen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen?

Kurzfristige Vermietung (unter 6 Monate) unterliegt 7 % USt. Bei Umsätzen über der Kleinunternehmergrenze (22.000 €/Jahr) muss USt ausgewiesen und abgeführt werden. Kleinunternehmer sind befreit.

Kann ich Renovierungskosten vor der Erstvermietung absetzen?

Ja — als vorweggenommene Werbungskosten, wenn die Absicht zur Vermietung klar dokumentiert ist. Ein Inserat auf Airbnb oder ein Mietvertrag vor Fertigstellung ist ein guter Nachweis.

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