Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Werbungskosten Arbeitnehmer 2026: Alle absetzbaren Posten in der Übersicht

Wer mehr absetzt, spart real Steuern – jeder Euro über der Pauschale senkt das zu versteuernde Einkommen.

Werbungskosten Arbeitnehmer 2026: Alle absetzbaren Posten in der Übersicht
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Die Werbungskostenpauschale beträgt 2026 genau 1.230 Euro. Wer mehr absetzt, spart real Steuern – jeder Euro über der Pauschale senkt das zu versteuernde Einkommen. Hier sind alle relevanten Posten für Arbeitnehmer, die eine Einzelaufstellung lohnen.

Pauschale oder Einzelnachweis: Das Finanzamt gewährt automatisch 1.230 €. Wer nachweislich mehr hat, gibt alle Posten einzeln an. Es gilt: Der höhere Betrag zählt – man kann nicht "schlechter" werden.

Die vollständige Werbungskosten-Checkliste 2026

1. Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)

  • 0,30 €/km für die ersten 20 km (einfache Entfernung)
  • 0,38 €/km ab dem 21. km
  • × Anzahl Arbeitstage (max. 230 Tage für Vollzeit realistisch)
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel (auch Fahrrad, zu Fuß, ÖPNV)
  • Wichtig: Nur die einfache Strecke, nicht hin und zurück!
Rechenbeispiel: 30 km Arbeitsweg, 220 Tage. Erste 20 km: 20 × 0,30 × 220 = 1.320 €. Kilometer 21–30: 10 × 0,38 × 220 = 836 €. Gesamt: 2.156 € – deutlich über der Pauschale von 1.230 €.

2. Arbeitsmittel

  • Laptop, Tablet (wenn beruflich genutzt, anteilig oder ganz)
  • Büroausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl (bis 800 € sofort, sonst AfA)
  • Fachbücher, Fachzeitschriften
  • Berufskleidung (nur typische Berufskleidung, nicht alltagstaugliche Kleidung)
  • Werkzeuge, Berufsausrüstung

3. Homeoffice

  • Pauschale: 6 €/Tag × max. 210 Tage = max. 1.260 €
  • Oder: Echtes Arbeitszimmer (anteilige Miete + Nebenkosten)
  • Nur eine Variante pro Jahr möglich

4. Fortbildung und Ausbildungskosten

  • Kurse, Seminare, Webinare (berufsbezogen)
  • Sprachkurse (wenn beruflich notwendig)
  • Studiengebühren (wenn Zweitstudium oder Weiterbildung)
  • Prüfungsgebühren

5. Berufsverbände und Gewerkschaften

  • Gewerkschaftsbeiträge (vollständig absetzbar)
  • Berufsverbände, Kammerbeiträge
  • Berufliche Vereinsmitgliedschaften

6. Auswärtstätigkeit und Dienstreisen

  • Verpflegungsmehraufwand: 14 €/Tag (ab 8h), 28 €/Tag (ab 24h)
  • Übernachtungskosten (Belege aufheben)
  • Fahrten mit eigenem Pkw: 0,30 €/km (oder tatsächliche Kosten)

7. Telefon und Internet

  • 20 % der Gesamtkosten (Pauschale) oder tatsächlicher Berufsanteil
  • Max. 20 € Pauschalabzug ohne Nachweis
  • Mit Einzelnachweis: Echter Anteil beruflicher Nutzung

8. Sonstiges

  • Bewerbungskosten (Fotos, Mappen, Porto)
  • Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug
  • Kontoführungsgebühren (Pauschale 16 €/Jahr)
  • Steuerberatungskosten (Anteil für Anlage N)

Häufige Fragen zu Werbungskosten

Was ist, wenn ich keinen Einzelnachweis habe?

Für viele Posten akzeptiert das Finanzamt plausible Schätzungen – z.B. für Telefon (20 % ohne Nachweis). Belege aufheben ist aber immer besser. Wenn das Finanzamt nachfragt: detaillierte Aufstellung mit Plausibilitätserklärung einreichen.

Kann ich auch Kosten für ein Homeoffice-Büro im gemieteten Coworking absetzten?

Ja, wenn Sie den Coworking-Space selbst zahlen (nicht der Arbeitgeber) und beruflich nutzen: Betriebsausgaben (Selbständige) oder Werbungskosten (Arbeitnehmer, wenn kein fester Arbeitsplatz beim AG). Quittungen aufheben.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Kosten teils erstattet?

Nur der nicht erstattete Anteil ist absetzbar. Wenn der AG 150 € für Fortbildung zahlt und die Kosten 400 € waren: nur 250 € als Werbungskosten ansetzbar.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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