Rentner und Steuern: Viele zahlen zu viel
Rund 6 Millionen Rentner in Deutschland zahlen Einkommensteuer – aber viele zahlen deutlich mehr als nötig. Denn die meisten kennen die für sie relevanten Freibeträge, Sonderausgaben und Abzugsmöglichkeiten nicht. Diese Checkliste zeigt, was Rentner geltend machen können.

Besteuerung der Rente 2024
| Renteneintritt | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 und früher | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| Ab 2058 | 100 % | 0 % |
Checkliste: Alle Abzüge für Rentner
- Grundfreibetrag 2024: 11.604 € (ledig) / 23.208 € (verheiratet) – keine Steuer darunter
- Altersentlastungsbetrag: Für Einkünfte aus Kapital, Vermietung, Nebenjob – nicht auf Rente!
- Werbungskostenpauschale Rente: 102 € automatisch abgezogen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Als Sonderausgaben abziehbar
- Haushaltsnahe Dienstleistungen §35a: Putzhilfe, Gartenpflege bis 4.000 €
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten über zumutbarer Eigenbelastung
- Spenden: Als Sonderausgaben bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
- Handwerkerleistungen §35a: 20 % von max. 6.000 € (= max. 1.200 €)
- Riester oder bAV-Nachzahlungen: Falls noch in der Ansparphase
Altersentlastungsbetrag: Oft vergessen
Wer das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält ab dem Folgejahr einen Altersentlastungsbetrag auf sonstige Einkünfte (nicht auf gesetzliche Rente!). 2024 gilt für Jahrgänge ab 1958:
Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?

- Wenn Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag (11.604 €) übersteigen
- Wenn neben der Rente weitere Einkünfte vorliegen (Miete, Kapital, Nebenjob)
- Wenn zwei Renten bezogen werden (z.B. GRV + Betriebsrente)
- Wenn Ehegatte verstorben (für das Todesjahr gemeinsame Erklärung)
Rentner-Tipp: Freistellungsauftrag und Günstigerprüfung
Viele Rentner mit niedrigem zvE profitieren von der Günstigerprüfung: Kapitalerträge werden zum niedrigeren persönlichen Steuersatz (unter 25 %) versteuert statt mit der Abgeltungsteuer. Das Finanzamt prüft das automatisch – wenn du es beantragst.
Häufige Fragen: Rentner und Steuern
Ja, in der Regel. Betriebsrenten (bAV) werden in der Auszahlungsphase voll besteuert. Zusammen mit der gesetzlichen Rente übersteigt das oft den Grundfreibetrag.
Ja. Kosten für Pflegeleistungen (Pflegeheim, ambulante Pflege) können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden – nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.

Ja. Die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wie jede andere Rente besteuert (anteiliger Besteuerungsanteil je nach Renteneintritt).