Kapitalanlagen · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

NFTs und neue Krypto-Assets: Was das Finanzamt 2026 erwartet

NFTs, DeFi-Erträge, Staking — die Finanzverwaltung verschärft die Anforderungen. Was jetzt gilt.

NFTs und neue Krypto-Assets: Was das Finanzamt 2026 erwartet
Zuletzt aktualisiert:

NFTs als private Veräußerungsgeschäfte: Grundlagen und Steuerpflicht

Non-Fungible Tokens, kurz NFTs, haben sich in den letzten Jahren von einer Nischentechnologie zu einem bedeutsamen Finanzinstrument entwickelt. Steuerlich werden NFTs in Deutschland nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als „andere Wirtschaftsgüter" eingeordnet. Diese Klassifikation hat weitreichende Konsequenzen für die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit digitalen Kunstwerken, Sammelkarten und sonstigen NFTs.

Das Grundprinzip ist verhältnismäßig einfach: Werden NFTs innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Gewinn aus diesem Verkauf unterliegt der Einkommensteuer und wird mit dem persönlichen Steuersatz des Investors versteuert. Die Finanzbehörden gehen dabei von einer Spekulationsfrist aus, die gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 EStG zwölf Monate beträgt. Nur wenn diese Frist überschritten wird, sind die Gewinne steuerfrei. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Investor, der ein NFT für 5.000 Euro erwirbt und es nach elf Monaten für 15.000 Euro verkauft, den Gewinn von 10.000 Euro vollständig als Einkommen versteuern muss.

Ein kritischer Punkt für die Dokumentation ist die genaue Ermittlung des Anschaffungszeitpunkts. Dieser wird durch die Blockchain registriert und kann durch die eindeutige Transaktions-ID nachgewiesen werden. Die Finanzbehörden fordern hier eine dokumentierte Nachverfolgung, um die Einhaltung der Spekulationsfrist überprüfen zu können. Seit 2024 erwarten die Finanzämter dabei deutlich präzisere Nachweise als noch vor zwei Jahren.

DeFi-Erträge und Yield Farming: Klassifizierung nach Erwerbstätigkeit

Decentralized Finance (DeFi) hat sich als Sammelbegriff für finanzielle Transaktionen etabliert, die ohne zentrale Intermediäre wie Banken ablaufen. Innerhalb dieses Ökosystems entstehen für Anleger unterschiedlichste Ertragsmöglichkeiten, von denen die beiden prominentesten Liquidity Mining und Yield Farming sind. Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte unterscheidet sich grundlegend danach, ob es sich um Kapitalerträge oder gewerbliche Einkünfte handelt.

Yield Farming beschreibt die Praxis, Kryptowährungen in ein DeFi-Protokoll einzuzahlen und dafür Renditen zu erhalten. Diese Renditen können zwischen 5 und 50 Prozent pro Jahr betragen, wobei höhere Renditen mit entsprechend höherem Risiko verbunden sind. Gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG werden diese Erträge in der Regel als Kapitalerträge klassifiziert, wenn der Investor passiv Geld zur Verfügung stellt. Besonderheit: Der Zuflusszeitpunkt bestimmt die Steuerpflicht. Wird beispielsweise täglich eine Rendite von 0,1 Prozent gezahlt, gilt jede Tagesauszahlung als separater Zufluss.

Liquidity Mining unterscheidet sich dadurch, dass der Investor nicht nur Geld bereitstellt, sondern aktiv an der Liquiditätsversorgung des Protokolls beteiligt ist. Hier besteht die größere Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzbehörden eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Absatz 2 EStG sehen. Ein Gewerbetrieb liegt vor, wenn eine Betätigung selbstständig, nicht nur gelegentlich, aus Gewinnerzielungsabsicht und mit Gewinnchancen durchgeführt wird. Wer beispielsweise täglich seine Liquidity-Positionen überwacht, neu konfiguriert und zwischen verschiedenen Protokollen wechselt, betreibt möglicherweise ein DeFi-Gewerbe.

Für das Jahr 2026 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) signalisiert, dass eine intensivere Überprüfung dieser Klassifizierungen geplant ist. Anleger sollten daher dokumentieren können, wie viel Zeit sie in ihre DeFi-Aktivitäten investieren und wie strukturiert ihr Ansatz ist.

Staking-Erträge: Zwischen Kapitalertrag und Betriebsausgaben

Staking ist eines der am wenigsten umstrittenen, aber auch am häufigsten falsch behandelten Bereiche der Kryptobesteuerung. Dabei „sperrt" ein Anleger eine Kryptowährung für einen gewissen Zeitraum und erhält dafür Belohnungen in Form zusätzlicher Coins oder Tokens. Die technische Funktion besteht darin, dass der Anleger als Validator zur Aufrechterhaltung eines Blockchain-Netzwerkes beiträgt und dafür vergütet wird.

Nach deutscher Steuerauffassung gelten Staking-Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG. Die Höhe der Steuerlast hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Für einen Unverheirateten mit Einkünften von 60.000 Euro ergibt sich bei zusätzlichen Staking-Erträgen von 2.000 Euro eine Steuerbelastung von etwa 550 bis 750 Euro, abhängig vom genauen Steuersatz und Bundesland. Im Gegensatz zu Kapitalerträgen aus konventionellen Geldanlagen gibt es bei Staking derzeit keine Freistellungsbeträge wie die 801-Euro-Grenze.

Ein kritischer Punkt ist die genaue Ermittlung des Zuflusszeitpunktes. Wenn ein Anleger täglich Staking-Rewards erhält, gilt der Moment des Eingangs als Zufluss. Dies führt dazu, dass täglich neue Steuerverpflichtungen entstehen. Ein Beispiel: Ein Anleger stakpt Ethereum und erhält täglich durchschnittlich 0,005 ETH (etwa 20 Euro bei einem Kurs von 4.000 Euro pro ETH). Dies sind 365 separate Zuflussereignisse pro Jahr, jedes mit eigenem Dokumentationsbedarf. Für 2026 empfehlen Steuerberater eine monatliche oder wöchentliche Zusammenfassung der Staking-Erträge, um verwaltungsfreundliche Dokumente zu schaffen.

Zu beachten ist auch, dass bei der Rückgabe der gestakten Coins keine Veräußerungsgewinne entstehen — es handelt sich um die Rückgabe des ursprünglichen Vermögens. Nur die Rewards sind zu versteuern.

Dokumentation und Nachweispflichten ab 2026

Die Finanzverwaltung in Deutschland hat für 2026 deutlich schärfere Dokumentationsanforderungen angekündigt. Dies betrifft insbesondere die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen, die Ermittlung von Anschaffungskosten und die zeitliche Zuordnung von Einkünften. Das Finanzamt München hat bereits 2024 Verwaltungsgrundsätze veröffentlicht, die eine detaillierte, täglich aktualisierte Tabelle aller Transaktionen fordern.

Konkret sollten Dokumentationen folgende Informationen enthalten:

  • Datum und Uhrzeit jeder Transaktion (mit Blockchain-Bestätigung)
  • Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch, Staking, Yield Farming)
  • Investierte oder erhaltene Menge (in Coins und Euro-Äquivalent)
  • Verwendeter Wechselkurs und Quelle
  • Hash der Blockchain-Transaktion zur Verifizierung
  • Bruttogewinn oder Bruttoverlust

Viele Anleger nutzen dafür automatisierte Tools wie Portfolio-Tracker (Koinly, Accointing, CoinTracking), die mit dem jeweiligen Krypto-Börsen-API verbunden sind. Allerdings warnen Steuerexperten vor blindem Vertrauen in diese Systeme: Jedes Tool hat Lücken, besonders bei DeFi-Transaktionen, die nicht über zentrale Börsen ablaufen. Eine manuelle Überprüfung ist daher unverzichtbar.

Ein besonders kniffliger Punkt ist die Umgang mit Transaktionsgebühren.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Depot-Vergleich öffnen Günstigste Konditionen für ETF & Aktien
Jetzt berechnen →