Geld aus der GmbH herausholen ist komplizierter als viele Gesellschafter denken. Jede Entnahme hat steuerliche Konsequenzen – für die GmbH und für den Gesellschafter persönlich. Wer das ignoriert, riskiert hohe Nachzahlungen oder gar den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung.
1. Gehalt (Betriebsausgabe der GmbH, ESt beim Gesellschafter)
2. Gewinnausschüttung (Dividende, Abgeltungssteuer 25%)
3. Gesellschafter-Darlehen (Zinserträge beim GesGF)
4. Leistungsverträge (Miete, Beratungshonorar – müssen fremdüblich sein)
Schritt 1: Gehalt als Betriebsausgabe
Das Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt reduziert den GmbH-Gewinn und damit die GmbH-Steuerlast. Es muss im Anstellungsvertrag geregelt und fremdüblich sein. Eine nachträgliche Gehaltserhöhung akzeptiert das Finanzamt nicht als Betriebsausgabe (VGA-Risiko).

Was gehört in den Anstellungsvertrag?
- Höhe des monatlichen Gehalts
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (wenn gewünscht)
- Gehaltsanpassungsklausel
- Altersversorgungszusagen (z.B. Pensionszusage)
- Pkw-Regelung
Schritt 2: Gewinnausschüttung
Beschluss der Gesellschafter (Gesellschafterversammlung), Protokollierung, Auszahlung. Auf die Dividende zahlt die GmbH 25% Kapitalertragsteuer (Abführung ans Finanzamt), der Gesellschafter kann in seiner Erklärung das Teileinkünfteverfahren wählen.
Schritt 3: Gesellschafter-Darlehen
Der Gesellschafter gewährt der GmbH ein Darlehen und erhält Zinsen. Wichtig: fremdüblicher Zinssatz (aktuell ca. 3–5%), schriftlicher Darlehensvertrag, regelmäßige Zinszahlung. Das Darlehen wird in der GmbH-Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Schritt 4: Leistungsverträge

Der Gesellschafter erbringt Leistungen an die GmbH (Beratung, Vermietung seiner Immobilie, Lizenzgebühren für geistiges Eigentum). Die GmbH zahlt marktübliche Preise. Das ist als Betriebsausgabe absetzbar – beim Gesellschafter je nach Art steuerpflichtig.
Rechenbeispiel: Günstigste Entnahme-Strategie
GmbH-Gewinn vor Gehalt: 200.000 €. Gesellschafter möchte 100.000 € netto.
| Strategie | GmbH-Steuer | Pers. Steuer | Netto für GesGF |
|---|---|---|---|
| Komplett als Gehalt (42% ESt) | 0 (BA) | 58.000 € | 142.000 € |
| 50% Gehalt, 50% Dividende | ~15.000 € | ~42.000 € | ~143.000 € |
| Teileinkünfteverfahren (40%) | ~15.000 € | ~36.000 € | ~149.000 € |
FAQ: Kapitalentnahmen GmbH
Nein. Private Ausgaben dürfen nicht als GmbH-Betriebsausgaben gebucht werden. Das wäre eine VGA – mit entsprechender Nachversteuerung auf beiden Ebenen.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich von der GmbH eine betriebliche Altersversorgung zusagen lassen. Die Pensionsrückstellung ist Betriebsausgabe für die GmbH – spart heute Körperschaftsteuer, finanziert später die Rente.

Die Dividende darf maximal dem Bilanzgewinn der GmbH entsprechen. Sie muss durch Gesellschafterbeschluss festgestellt werden. Höhere Auszahlungen ohne ausreichende Gewinne sind rechtlich problematisch.