Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit

Gewerbesteuer Freibetrag 24.500 € 2026: So nutzen Sie ihn optimal

Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Berechnung, Hebesätze, Anrechnung auf Einkommensteuer — alles 2026.

Gewerbesteuer Freibetrag 24.500 € 2026: So nutzen Sie ihn optimal
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Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — nicht für Kapitalgesellschaften. Alles Wichtige zum Freibetrag, Staffeltarif und Gewerbesteuer-Berechnung 2026.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Freibetrag: 24.500 € (Einzelunternehmer + Personengesellschaften)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): KEIN Freibetrag
  • Gewerbesteuer: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz
  • Anrechnung auf Einkommensteuer: Faktor 4,0 × GewSt-Messbetrag (§ 35 EStG)

Was ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) können den Gewerbeertrag um 24.500 € kürzen, bevor die Gewerbesteuer berechnet wird. Erst der übersteigende Betrag wird besteuert.

Beispiel: Gewerbertrag 60.000 € − Freibetrag 24.500 € = 35.500 € steuerpflichtig × 3,5 % Messzahl × 400 % Hebesatz = 4.970 € Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer-Berechnung 2026 Schritt für Schritt

SchrittBerechnungBeispiel
1. GewerbeertragGewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen60.000 €
2. Freibetrag (nur EU/PersG)− 24.500 €35.500 €
3. Steuermessbetrag× 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)1.242,50 €
4. Hebesatz (Gemeinde)× z.B. 400 % (Bundesdurchschnitt)4.970 €
5. GewerbesteuerSteuermessbetrag × Hebesatz / 1004.970 €

Gewerbesteuer-Hebesätze 2026: Großstädte im Vergleich

StadtHebesatzGewSt bei 35.500 € Ertrag
Berlin410 %5.094 €
Hamburg470 %5.839 €
München490 %6.088 €
Frankfurt a.M.460 %5.715 €
Köln475 %5.901 €
Ø Deutschland~400 %4.970 €

Gewerbesteuer-Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter ist die Gewerbesteuer zu einem erheblichen Teil auf die Einkommensteuer anrechenbar:

  • Anrechnungsfaktor: 4,0 × Gewerbesteuer-Messbetrag (seit 2020)
  • Bei Hebesatz 400 %: Gewerbesteuer = vollständig anrechenbar
  • Bei Hebesatz über 400 %: Differenz bleibt Steuerbelastung
  • Konsequenz: Bei durchschnittlichem Hebesatz (400 %) zahlt der Einzelunternehmer praktisch keine Gewerbesteuer — sie wird auf die ESt angerechnet

Hinzurechnungen und Kürzungen beim Gewerbeertrag

Der Gewerbeertrag ist nicht einfach der Handelsbilanzgewinn. Wichtige Korrekturen:

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) — erhöhen den Gewerbeertrag:

  • 25 % der Zinsen (Darlehen, Anleihen)
  • 20 % der Miet-/Pacht-/Leasingaufwendungen für bewegliche Güter
  • 50 % der Miet-/Pachtaufwendungen für Grundstücke/Gebäude
  • 25 % der Lizenzzahlungen
  • Freibetrag für Hinzurechnungen: 200.000 €

Kürzungen (§ 9 GewStG) — verringern den Gewerbeertrag:

  • 1,2 % des Einheitswerts für Grundstücke (Grundbesitzkürzung)
  • Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Ausländische Betriebsstättengewinne (DBA)

Häufige Fragen zum Gewerbesteuer-Freibetrag

Hat eine GmbH Anspruch auf den 24.500 € Freibetrag?
Nein. Der Freibetrag gilt ausschließlich für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag und zahlen Gewerbesteuer auf den vollen Gewerbeertrag ab 1 €.
Ab wann lohnt sich die Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH?
Als Faustregel gilt: Bei Gewinn über 60.000–80.000 € p.a. kann eine GmbH steuerlich günstiger werden, da thesaurierte Gewinne nur mit 30 % (KSt 15 % + GewSt ~15 %) belastet werden. Dafür entfällt der Freibetrag. Individuelle Berechnung durch Steuerberater empfohlen.
Gilt der Freibetrag pro Person oder pro Betrieb?
Der Freibetrag gilt pro Steuerpflichtigen bzw. pro Personengesellschaft — nicht pro Betrieb. Hat jemand mehrere Gewerbebetriebe, werden diese zusammengefasst und insgesamt nur einmal 24.500 € Freibetrag gewährt.
Wie wird der Freibetrag bei unterjähriger Tätigkeit berechnet?
Der Freibetrag wird nicht zeitanteilig gekürzt. Wer das Gewerbe auch nur für einen Monat im Jahr betreibt, erhält den vollen Freibetrag von 24.500 €. Eine Ausnahme gilt, wenn mehrere Betriebe unterhalten werden.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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