Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Heiraten und Steuern sparen: Diese Vorteile bringt die Ehe

Die Heirat hat erhebliche steuerliche Konsequenzen — meist positive.

Heiraten und Steuern sparen: Diese Vorteile bringt die Ehe
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Die Heirat hat erhebliche steuerliche Konsequenzen — meist positive. Das Ehegattensplitting ist der bekannteste Vorteil, aber es gibt noch mehr. Hier erfährst du alle steuerlichen Aspekte der Ehe und wie du das Optimum herausholst.

Ehegattensplitting: Der größte Steuervorteil der Ehe

Das Splitting funktioniert so: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, auf jeden Ehepartner angewendet und dann verdoppelt. Das senkt die Steuerlast, weil beide den günstigeren Progressionsbereich nutzen.

Rechenbeispiel:

  • Partner A verdient 80.000 €/Jahr
  • Partner B verdient 0 €/Jahr (z.B. Elternzeit)
  • Ohne Splitting: A zahlt ca. 24.000 € Steuer
  • Mit Splitting: Gemeinsam 80.000 € → halb = 40.000 €, Steuer = ca. 9.500 € × 2 = 19.000 €
  • Ersparnis: ca. 5.000 €/Jahr
Splittingvorteil ist größer je größer der Einkommensunterschied. Zwei gleich verdienende Partner (je 40.000 €) haben keinen Splittingvorteil. Der Vorteil ist maximal, wenn ein Partner gar nichts verdient.

Wann kann man zum ersten Mal mit Splitting veranlagen?

Bereits im Heiratsjahr gilt die gemeinsame Veranlagung — auch wenn ihr nur einen Tag verheiratet seid. Keine Aufteilung nötig.

Steuerklassenwahl nach der Heirat

Nach der Heirat habt ihr drei Kombinationsmöglichkeiten:

  1. 4/4: Beide gleiche Steuerklasse — faire Aufteilung, kaum Nachzahlung
  2. 4/4 mit Faktor: Bessere Vorabteilung, fast keine Nachzahlung
  3. 3/5: Besserverdienender in 3, Geringverdiener in 5 — mehr Netto monatlich, aber Nachzahlung am Ende (Pflicht zur Steuererklärung)

Gemeinsame Veranlagung: Immer besser?

Fast immer — außer in seltenen Fällen:

  • Wenn ein Partner sehr hohe außergewöhnliche Belastungen hat, kann Einzelveranlagung günstiger sein
  • Wenn ein Partner Steuerschulden hat (Haftungsrisiko bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Wenn ein Partner hohe Verlustvorträge hat, die bei Einzelveranlagung besser genutzt werden können

Weitere Steuervorteile der Ehe

  • Erbschaft und Schenkung: Freibetrag 500.000 € (statt 20.000 € für Unverheiratete) — alle 10 Jahre neu
  • Erbschaftsteuer-Klasse I: Günstiger Steuertarif im Erbfall
  • Sparerpauschbetrag verdoppelt: 2.000 € statt 1.000 €
  • Riester-Mitversicherung: Ehepartner kann auch ohne eigenes Einkommen riesterabsichern
  • Krankenversicherung: Familienversicherung in GKV kostenlos

Trennungsjahr und Splitting

Im Jahr der Trennung dürft ihr noch gemeinsam veranlagt werden — das Splitting gilt für das gesamte Trennungsjahr. Im folgenden Jahr dann getrennte Veranlagung.

Checkliste: Steuerlich optimal heiraten

  • Hochzeit möglichst früh im Jahr — dann gilt Splitting das ganze Jahr
  • Steuerklasse zeitnah nach Hochzeit wechseln
  • Freistellungsauftrag auf 2.000 € aktualisieren
  • Riester-Vertrag auf Mitversicherung prüfen
  • Erbschaft-Freibetrag informatorisch berechnen
  • Gemeinsame Steuererklärung für das Heiratsjahr abgeben
SteuernSparen.one Redaktion

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