Die Heirat hat erhebliche steuerliche Konsequenzen — meist positive. Das Ehegattensplitting ist der bekannteste Vorteil, aber es gibt noch mehr. Hier erfährst du alle steuerlichen Aspekte der Ehe und wie du das Optimum herausholst.
Ehegattensplitting: Der größte Steuervorteil der Ehe
Das Splitting funktioniert so: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, auf jeden Ehepartner angewendet und dann verdoppelt. Das senkt die Steuerlast, weil beide den günstigeren Progressionsbereich nutzen.

Rechenbeispiel:
- Partner A verdient 80.000 €/Jahr
- Partner B verdient 0 €/Jahr (z.B. Elternzeit)
- Ohne Splitting: A zahlt ca. 24.000 € Steuer
- Mit Splitting: Gemeinsam 80.000 € → halb = 40.000 €, Steuer = ca. 9.500 € × 2 = 19.000 €
- Ersparnis: ca. 5.000 €/Jahr
Wann kann man zum ersten Mal mit Splitting veranlagen?
Bereits im Heiratsjahr gilt die gemeinsame Veranlagung — auch wenn ihr nur einen Tag verheiratet seid. Keine Aufteilung nötig.
Steuerklassenwahl nach der Heirat
Nach der Heirat habt ihr drei Kombinationsmöglichkeiten:

- 4/4: Beide gleiche Steuerklasse — faire Aufteilung, kaum Nachzahlung
- 4/4 mit Faktor: Bessere Vorabteilung, fast keine Nachzahlung
- 3/5: Besserverdienender in 3, Geringverdiener in 5 — mehr Netto monatlich, aber Nachzahlung am Ende (Pflicht zur Steuererklärung)
Gemeinsame Veranlagung: Immer besser?
Fast immer — außer in seltenen Fällen:
- Wenn ein Partner sehr hohe außergewöhnliche Belastungen hat, kann Einzelveranlagung günstiger sein
- Wenn ein Partner Steuerschulden hat (Haftungsrisiko bei gemeinsamer Veranlagung)
- Wenn ein Partner hohe Verlustvorträge hat, die bei Einzelveranlagung besser genutzt werden können
Weitere Steuervorteile der Ehe
- Erbschaft und Schenkung: Freibetrag 500.000 € (statt 20.000 € für Unverheiratete) — alle 10 Jahre neu
- Erbschaftsteuer-Klasse I: Günstiger Steuertarif im Erbfall
- Sparerpauschbetrag verdoppelt: 2.000 € statt 1.000 €
- Riester-Mitversicherung: Ehepartner kann auch ohne eigenes Einkommen riesterabsichern
- Krankenversicherung: Familienversicherung in GKV kostenlos
Trennungsjahr und Splitting

Im Jahr der Trennung dürft ihr noch gemeinsam veranlagt werden — das Splitting gilt für das gesamte Trennungsjahr. Im folgenden Jahr dann getrennte Veranlagung.
Checkliste: Steuerlich optimal heiraten
- Hochzeit möglichst früh im Jahr — dann gilt Splitting das ganze Jahr
- Steuerklasse zeitnah nach Hochzeit wechseln
- Freistellungsauftrag auf 2.000 € aktualisieren
- Riester-Vertrag auf Mitversicherung prüfen
- Erbschaft-Freibetrag informatorisch berechnen
- Gemeinsame Steuererklärung für das Heiratsjahr abgeben