Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Auslandsvermögen in der Erbschaft: Meldepflichten und Doppelbesteuerung

Wer ausländische Konten, Immobilien oder Depots erbt, hat in Deutschland Meldepflichten. Wie Doppelbesteuerung vermieden wird und was zu dokumentieren ist.

Auslandsvermögen in der Erbschaft: Meldepflichten und Doppelbesteuerung

Auslandsvermögen in der Erbschaft: Was gemeldet werden muss

Erben Deutschen ausländische Konten, Immobilien oder Wertpapierdepots, entstehen sofort mehrere Pflichten: Erbschaftsteuererklärung in Deutschland, mögliche Steuerpflicht im Ausland und spezifische Meldepflichten (z.B. §138 AO für ausländisches Vermögen).

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland

Wenn Erblasser ODER Erbe in Deutschland ansässig waren, unterliegt das gesamte weltweit vorhandene Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer — auch Auslandsvermögen. Das Außensteuergesetz (§21 ErbStG) verhindert Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern.

SituationDeutsches ErbSt-Recht anwendbar?
Erblasser war Deutscher in DeutschlandJa — Weltvermögen
Erbe ist Deutscher in Deutschland, Erblasser war Ausländer im AuslandJa — aber nur inländisches Vermögen
Beide im Ausland (kein DBA)Nein (sofern kein inländisches Vermögen)

Meldepflicht für Auslandsvermögen (§138 AO)

Wer ausländisches Vermögen erbt (über 150.000 €), muss dies dem Finanzamt melden — innerhalb von 14 Monaten nach Erwerb. Das gilt für ausländische Betriebsstätten, Gesellschaftsbeteiligungen über 10 % und Immobilien.

Bußgeld: Verletzung der Meldepflicht nach §138 AO kann mit bis zu 25.000 € Bußgeld geahndet werden. Die Meldung ist Pflicht — unabhängig davon, ob Erbschaftsteuer anfällt!

Ausländische Erbschaftsteuer anrechnen

Viele Länder erheben eigene Erbschaft- oder Erbschaftstransfersteuer. Deutschland rechnet diese auf die deutsche ErbSt an (§21 ErbStG) — aber nur, wenn:

  • Kein DBA zwischen Deutschland und dem Auslandsstaat besteht (nur wenige DBA im ErbSt-Bereich!)
  • Die ausländische Steuer der deutschen ErbSt vergleichbar ist
  • Die Steuer tatsächlich gezahlt wurde

Länder mit ErbSt-DBA mit Deutschland

Deutschland hat sehr wenige Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerbereich: nur Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, USA und einige weitere. Die meisten Länder sind NICHT durch DBA geschützt.

Checkliste: Auslandsvermögen im Erbfall

  • Bestandsaufnahme: Was befindet sich im Ausland? (Konten, Depots, Immobilien)
  • Erbschaftsteuererklärung in Deutschland einreichen (alle Vermögenswerte)
  • Meldung nach §138 AO (wenn Auslandsvermögen über 150.000 €)
  • Im Ausland: Erbschaftsteuer-Pflichten im Belegenheitsstaat prüfen
  • Ausländische ErbSt bezahlen und Bescheide aufbewahren (für Anrechnung)
  • Steuerberater im In- und Ausland einschalten (internationale Koordination)
Sind ausländische Bankkonten in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben?

Ja — zwingend. Das Finanzamt weiß durch internationale Datenaustauschprogramme (Common Reporting Standard, CRS) oft ohnehin von ausländischen Konten. Nicht-Angabe ist Steuerhinterziehung.

Was gilt für eine geerbte Spanienimmobilie?

Spanien erhebt eigene Erbschaftsteuer (je nach Region sehr unterschiedlich). Deutschland und Spanien haben KEIN ErbSt-DBA — aber die spanische Erbschaftsteuer kann nach §21 ErbStG auf die deutsche angerechnet werden.

Verliert man die Haftung für ausländische Erbschaftsteuern als Erbe?

Nein — als Gesamtrechtsnachfolger übernehmen Sie alle Schulden des Erblassers, auch ausstehende Steuern. Ausschlagung der Erbschaft schützt Sie — aber dann verlieren Sie auch das Vermögen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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