Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Erbschaftsteuer Immobilien: Bedarfsbewertung, Sachwert- und Ertragswertverfahren 2026

Warum die Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer so wichtig ist Wer eine Immobilie erbt, zahlt Erbschaftsteuer auf den sogenannten Bedarfswert –…

Erbschaftsteuer Immobilien: Bedarfsbewertung, Sachwert- und Ertragswertverfahren 2026
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Warum die Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer so wichtig ist

Wer eine Immobilie erbt, zahlt Erbschaftsteuer auf den sogenannten Bedarfswert – nicht den Kaufpreis. Das Problem: Das Finanzamt bewertet oft zu hoch. Ein zu hoher Bedarfswert bedeutet mehr Erbschaftsteuer. Du kannst aber einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen.

Wichtigste Regel: Der Bedarfswert darf den gemeinen Wert (Verkehrswert) nicht übersteigen. Du kannst jederzeit ein Gutachten vorlegen, das einen niedrigeren Wert belegt.

Die drei Bewertungsverfahren im Überblick

VerfahrenAnwendungGrundlage
VergleichswertverfahrenEigentumswohnungen, EinfamilienhäuserKaufpreise vergleichbarer Objekte
ErtragswertverfahrenVermietete MFH, GewerbeNachhaltige Jahresmiete × Kapitalisierungsfaktor
SachwertverfahrenSelbstgenutzte EFH ohne VergleichswerteBodenwert + Gebäudesachwert

Ertragswertverfahren: So rechnet das Finanzamt

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert aus dem nachhaltigen Jahresertrag (Jahresnettokaltmiete) und einem Liegenschaftszinssatz ermittelt:

  1. Jahresnettokaltmiete (Rohertrag)
  2. Abzug Bewirtschaftungskosten (ca. 20–25% je nach Baujahr)
  3. Reinertrag × Kapitalisierungsfaktor = Gebäudeertragswert
  4. Gebäudeertragswert + Bodenwert = Ertragswert
Kapitalisierungsfaktoren (Anlage 21 BewG): Ein MFH in gutem Zustand mit Restnutzungsdauer 40 Jahre und Liegenschaftszins 5% hat einen Faktor von ca. 17,16. Die genauen Werte stehen in der Anlage 21 zum BewG.

Sachwertverfahren: Gebäude + Boden

Das Sachwertverfahren addiert:

  • Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (Gutachterausschuss)
  • Gebäudesachwert: Normalherstellungskosten (NHK 2010) × Brutto-Grundfläche × Alterswertminderung
  • Sachwertfaktor: Regionaler Marktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses

Gegenwehr: Gutachten statt Finanzamtswert

§ 198 BewG erlaubt: Wer nachweist, dass der gemeine Wert (Verkehrswert) niedriger ist als der Bedarfswert, kann den Bedarfswert auf den Verkehrswert senken. Dafür brauchst du:

  • Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Oder: Nachweis durch Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Erbfall (zum Kaufpreis)
  • Oder: Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses
Achtung Grundsteuerwert 2025: Die neue Grundsteuerreform hat eigene Bewertungsregeln eingeführt, die mit der Erbschaftsteuer-Bedarfsbewertung NICHT identisch sind. Beides getrennt betrachten!

Freibeträge und Verschonung nutzen

Selbst bei hohem Bedarfswert gibt es Entlastungen:

  • Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG): Ehegatte oder Kinder erben das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei – wenn Selbstnutzung für 10 Jahre gesichert ist
  • Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kinder je 400.000 €, Enkel 200.000 €

FAQ: Bedarfsbewertung Erbschaftsteuer

Muss ich den Bedarfswert des Finanzamts akzeptieren?

Nein. Du kannst innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat ab Bescheid) mit einem Sachverständigengutachten einen niedrigeren Wert nachweisen. Das lohnt sich bei großen Immobilien fast immer.

Was kostet ein Immobiliengutachten für die Erbschaftsteuer?

Typisch 1.500–5.000 € je nach Objekt. Bei einer Einsparung von 20.000 € Erbschaftsteuer ist das klar lohnenswert. Der Gutachterauftrag sollte schnell nach dem Erbfall erteilt werden.

Kann man eine geerbte Immobilie sofort verkaufen, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen?

Die Erbschaftsteuer fällt unabhängig vom Verkauf an. Ein Verkauf innerhalb von 12 Monaten kann aber als Nachweis für den gemeinen Wert dienen und den Bedarfswert begrenzen.

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