Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist einer der häufigsten Werbungskosten-Abzüge in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer, der regelmäßig zur Arbeit fährt, kann sie geltend machen – unabhängig vom Verkehrsmittel. Hier alles zur Berechnung 2026.
Pendlerpauschale 2026: Die aktuellen Beträge
| Strecke | Satz 2026 |
|---|---|
| Erste 20 km (einfache Entfernung) | 0,30 EUR pro km pro Arbeitstag |
| Ab dem 21. km | 0,38 EUR pro km pro Arbeitstag |
| Fernpendler-Pauschale (ab 21 km) | 4.500 EUR/Jahr Mindestpauschale |
So berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale

Formel: Entfernungskilometer × Pauschale × Arbeitstage
Beispiel 1: Kurze Strecke (15 km)
- 15 km × 0,30 EUR × 220 Arbeitstage = 990 EUR
- Noch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR) – zusammen mit anderen WK prüfen
Beispiel 2: Mittlere Strecke (35 km)
- Erste 20 km: 20 × 0,30 EUR × 220 = 1.320 EUR
- Ab 21. km: 15 × 0,38 EUR × 220 = 1.254 EUR
- Gesamt: 2.574 EUR → klar über Pauschbetrag, lohnt sich
Beispiel 3: Lange Strecke (80 km, Fernpendler)
- Erste 20 km: 20 × 0,30 × 220 = 1.320 EUR
- Ab 21. km: 60 × 0,38 × 220 = 5.016 EUR
- Gesamt: 6.336 EUR (über Mindestbetrag 4.500 EUR, voller Abzug)
Welches Verkehrsmittel gilt?
Die Pendlerpauschale gilt für ALLE Verkehrsmittel gleich – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Sie hängt nur von der Entfernung ab, nicht von den tatsächlichen Kosten. Wer mit dem Zug fährt und weniger bezahlt als die Pauschale, profitiert trotzdem vom vollen Abzug.

Homeoffice & Pendlerpauschale: Die Regel
An Tagen, die Sie im Homeoffice verbringen, können Sie KEINE Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag). Wie in unserem Homeoffice-Ratgeber erklärt, gilt immer nur eines von beidem – nie beides für denselben Tag.
| Arbeitstag-Typ | Absetzbar |
|---|---|
| Fahrt ins Büro | Pendlerpauschale (km-basiert) |
| Homeoffice-Tag | 6 EUR Homeoffice-Pauschale |
| Krank zuhause | Weder noch |
| Urlaub | Weder noch |
Wie viele Arbeitstage ansetzen?
Standardmäßig werden 220 Arbeitstage pro Jahr angenommen (5 Tage × 52 Wochen – Urlaub/Feiertage). Wenn Sie Teilzeit arbeiten, setzen Sie nur die tatsächlichen Arbeitstage an.
Arbeitgebererstattung abziehen
Wenn Ihr Arbeitgeber Fahrtkosten steuerfrei erstattet (z.B. Jobticket-Zuschuss), müssen Sie den Erstattungsbetrag von der Pendlerpauschale abziehen. Nur der Differenzbetrag ist als Werbungskosten absetzbar.

Wenn Sie zu einem außergewöhnlichen Arbeitsort fahren (z.B. Fortbildungsstätte), gilt die Reisekostenregelung (tatsächliche Kosten oder 0,30 EUR/km), nicht die Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale gilt nur für die regelmäßige Arbeitsstätte.
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, den Ihr Arbeitgeber Ihnen dauerhaft zugewiesen hat (meist der Betriebssitz). Wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben (z.B. Außendienst), gelten andere Regelungen für Reisekosten.
Nein. Die Pendlerpauschale ist ein Höchstbetrag – tatsächlich höhere Autokosten werden nicht berücksichtigt. Ausnahme: Körperbehinderte Arbeitnehmer (ab GdB 70) können wahlweise die tatsächlichen Kosten ansetzen.