Nicht alle Einnahmen müssen versteuert werden. Das deutsche Steuerrecht kennt eine beachtliche Liste von steuerfreien Einnahmen – von Lotteriegewinnen über Erbschaften bis zu staatlichen Transferleistungen. Wer das weiß, erklärt nur, was er muss.
Vollständige Liste steuerfreier Einnahmen 2026

Staatliche Leistungen
- Kindergeld
- BAföG
- Elterngeld (steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt!)
- Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld
- Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld
- Renten wegen Berufsunfähigkeit (teilweise)
- Unfallrente aus gesetzlicher Unfallversicherung
- Pflegegeld (§ 3 Nr. 36 EStG)
Einmalige Einnahmen und Gewinne
- Lotteriegewinne, Lotto, Sportwetten (in Deutschland – keine Spielsteuer auf Gewinne)
- Erbschaften und Schenkungen (bis zum Freibetrag)
- Versicherungsleistungen (z.B. Schadenersatz)
- Immobilienverkauf nach 10 Jahren Haltedauer
- Kryptowährungen nach 1 Jahr Haltedauer
Arbeitnehmer-Vorteile
- Zuschuss zur Kinderbetreuung (bis 600 €/Monat je Kind)
- Jobticket / Deutschlandticket (vollständig steuerfrei seit 2023)
- Essenszuschüsse bis 7,23 €/Tag (Sachbezugswert 2026)
- Erholungsbeihilfe (156 € Arbeitnehmer + 104 € Ehegatte + 52 € je Kind)
- Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr
- Sachzuwendungen bis 50 €/Monat (Sachbezugsfreigrenze)
Ehrenamtliche Tätigkeit
- Übungsleiterfreibetrag: 3.000 €/Jahr (Sport, Kulturverein, Jugendarbeit)
- Ehrenamtspauschale: 840 €/Jahr (andere gemeinnützige Tätigkeiten)

Was nie steuerpflichtig ist
| Einnahme | Steuerstatus | Hinweis |
|---|---|---|
| Lotto-Millionengewinn | Steuerfrei | Aber Zinsen aus der Anlage des Gewinns werden besteuert |
| Geschenk vom Arbeitgeber bis 50 € | Steuerfrei | Pro Monat, nicht kumulative Jahresgrenze |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerermäßigung | n/a | Direktabzug von der Steuer, kein Einnahmen-Abzug |
| Freundschaftliche Unterstützung | Steuerfrei | Bis zum Schenkungsteuer-Freibetrag |
FAQ: Steuerfreie Einnahmen
Einige schon – z.B. Elterngeld und Arbeitslosengeld (für den Progressionsvorbehalt). Reine steuerfreie Einnahmen wie Lottogewinne oder Kindergeld müssen nicht angegeben werden.
Bis zu einer Freigrenze von 600 €/Jahr (Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) steuerfrei. Darüber werden Gewinne steuerpflichtig, wenn die Haltefrist unter 1 Jahr liegt.

Nicht immer. Schadensersatz für materielle Schäden (z.B. Unfallersatz) ist steuerfrei. Schadensersatz für entgangene Gewinne oder verlorenes Einkommen kann steuerpflichtig sein.
Mehr zu den Möglichkeiten des Steuersparens im Überblick in unserem Schritt-für-Schritt-Guide zur Steuererklärung.