Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Werkstudenten & Steuern: Minijob, Midijob & steuerfreie Grenzen

Werkstudenten & Steuern: Minijob, Midijob & steuerfreie Grenzen

Werkstudenten & Steuern: Minijob, Midijob & steuerfreie Grenzen
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Viele Studierende jobben neben dem Studium — als Werkstudenten, im Minijob oder auf Basis eines regulären Arbeitsvertrags. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln unterscheiden sich erheblich. Ein Überblick.

Der Minijob (450-Euro-Job / 520-Euro-Job)

Minijobs sind sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (bis auf die Rentenversicherung — dort gibt es aber eine Befreiungsmöglichkeit). Für den Arbeitgeber fallen Pauschalbeiträge an.

MerkmalMinijob (bis €538/Monat 2024)
Lohnsteuer2% pauschal (Arbeitgeber) oder Steuerkarte
KrankenversicherungBeitragsfrei für Arbeitnehmer
Rentenversicherung3,6% Arbeitnehmeranteil (Befreiung möglich)
SteuererklärungNur wenn Gesamteinkommen über Grundfreibetrag

Der Werkstudenten-Status

Wer als Werkstudent arbeitet (mehr als €538/Monat) ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig — aber mit einer wichtigen Ausnahme: dem Werkstudentenprivileg.

Werkstudentenprivileg: Wenn das Studium der Haupttätigkeit entspricht (max. 20 Stunden/Woche reguläre Arbeitszeit, Ausnahme: Semesterferien bis zu 26 Wochen), entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur die Rentenversicherung wird bezahlt.

Steuer für Werkstudenten

Werkstudenten zahlen normale Lohnsteuer — sie unterliegen keiner Sonderbehandlung. Aber: Der Grundfreibetrag (€11.604 in 2024) bedeutet, dass geringe Jahreseinkommen steuerfrei sind. Über ELSTER kann man meist viel zurückbekommen.

Maximale steuerfreie Einkommensgrenze

SituationSteuerpflicht ab
Werkstudent, ledigÜber €11.604/Jahr (2024)
Minijob (pauschalversteuert)Keine Einkommensteuer direkt
Zusätzlich Elterngeld/BaföGBaföG steuerfrei, Elterngeld Progressionsvorbehalt
20-Stunden-Grenze: Das Werkstudentenprivileg gilt nur wenn während der Vorlesungszeit max. 20 Stunden/Woche gearbeitet wird. Wer dauerhaft mehr arbeitet, verliert den Status und zahlt volle Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend — Nachzahlungen können erheblich sein.

Wann lohnt sich welche Form?

  • Minijob: Maximale Flexibilität, geringer bürokratischer Aufwand, kein SV-Aufwand
  • Werkstudent: Mehr verdienen möglich, Rentenversicherungsbeiträge aufbauen
  • Normales Arbeitsverhältnis: Volle Absicherung, volle Steuer- und SV-Pflicht
Kann ich als Werkstudent in der Krankenversicherung der Eltern bleiben?

Ja, bis zum 25. Lebensjahr kann man in der Familienversicherung der Eltern bleiben — wenn man nicht mehr als €538/Monat verdient (Minijob-Grenze). Werkstudenten, die mehr verdienen, bleiben ebenfalls familienversichert dank Werkstudentenprivileg.

Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung machen?

Nicht verpflichtend — aber es lohnt sich fast immer. Studienkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten können als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten abgesetzt werden. Sehr viele Werkstudenten bekommen die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück.

Sind Studiengebühren absetzbar?

Nur wenn bereits eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen wurde (Zweitstudium, Weiterbildung). Das Erststudium direkt nach dem Abitur ist nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar — ein erheblicher Nachteil.

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