Bei einer Scheidung wird nicht nur Vermögen geteilt — auch Rentenanwartschaften werden ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich hat direkte steuerliche Konsequenzen, die viele Betroffene überraschen.
Was ist der Versorgungsausgleich?

Im Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung, Riester, Rürup) hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Steuerliche Folgen für den Ausgleichspflichtigen
Wer Rentenanwartschaften abgibt, hat später eine niedrigere Rente. Als Ausgleich kann die gezahlte Steuer auf die Rente anteilig gemindert werden. Außerdem: Abfindungszahlungen beim internen Ausgleich können steuerlich relevant sein.
Steuerliche Folgen für den Ausgleichsberechtigten

Wer Rentenanwartschaften erhält, muss die spätere Rente entsprechend vollständig versteuern — genauso als hätte er selbst die Beiträge eingezahlt. Es gibt keine Steuerbefreiung für "übertragene" Rentenanteile.
| Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Ausgleichspflichtiger gibt GRV-Punkte ab | Spätere Rente niedriger → weniger Steuern auf Rente |
| Ausgleichsberechtigter erhält GRV-Punkte | Spätere Rente höher → mehr Steuern auf Rente |
| Ausgleich per Kapitalzahlung (Abfindung) | Ggf. steuerpflichtig als sonstige Einkünfte |
| Scheidungsfolgekosten (Anwalt, Gericht) | Seit 2013 NICHT mehr als Sonderausgaben absetzbar |
Realsplitting nach der Scheidung
Im Trennungsjahr gilt noch die gemeinsame Veranlagung. Ab dem Jahr nach der Scheidung entfällt der Splittingvorteil. Als Alternative gibt es das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG): Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können bis €13.805/Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden — wenn der Empfänger zustimmt (Anlage U) und die Zahlungen bei ihm versteuert.
Ja. Ein notarieller Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren. Das ist vor allem sinnvoll wenn ein Partner bereits gut versorgt ist (z.B. Beamter mit Pension) und der andere kein Interesse an Rentenübertragungen hat.

Riester-Verträge können im Versorgungsausgleich aufgeteilt werden. Der übertragene Anteil wird in einen eigenen Riester-Vertrag des Empfängers überführt — inklusive der staatlichen Zulagen, die bereits erhalten wurden.
Kindesunterhalt ist nicht als Sonderausgabe absetzbar — dafür gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag. Nur Ehegattenunterhalt (Realsplitting) kann unter den genannten Bedingungen abgesetzt werden.