Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG ist bereits stark. Aber kombiniert mit der Sonderabschreibung nach §7g Abs.5 EStG lassen sich im Jahr der Investition bis zu 75 % der Anschaffungskosten sofort abschreiben. Ein massiver Steuerstundungseffekt.
Schritt-für-Schritt Rechenbeispiel

Anschaffung eines Maschinensatzes für 100.000 € (Nutzungsdauer 10 Jahre):
| Jahr | Abschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| Vor Kauf (Jahr 0) | IAB §7g Abs.1 (50 %) | 50.000 € Abzug |
| Kauf-Jahr (Jahr 1) | IAB-Hinzurechnung (50.000 €) + Kürzung AK auf 50.000 € | — |
| Jahr 1 | Sonder-AfA 20 % auf 50.000 € | 10.000 € |
| Jahr 1 | Lineare AfA 10 % auf 50.000 € | 5.000 € |
| Jahr 1 gesamt | 15.000 € laufende + 50.000 € IAB-Effekt | 65 % im ersten Jahr |
Voraussetzungen IAB 2024
- Betriebsvermögen ≤ 200.000 € (seit 2020)
- Geplante Investition in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Mindestnutzung von 90 % im Betrieb (keine Privatnutzung > 10 %)
- Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung erfolgen
- Jedes Wirtschaftsgut kann nur einmal IAB bilden
Welche Güter sind begünstigt?

- Maschinen, Fahrzeuge (Betrieb ≥ 90 %)
- Computer, Server, Software (seit 2021 auch sofortige Abschreibung möglich)
- Betriebseinrichtung, Werkzeuge
- NICHT: Gebäude, GWG unter 800 € (schon sofort abgeschrieben)
Strategische Planung mit IAB
IAB ist ideal zur Einkommensglättung: In einem guten Jahresergebnis bilden Sie den IAB — das senkt die Steuerlast sofort. Im nächsten Jahr kaufen Sie das Gerät und nehmen dann noch die Sonder-AfA.
Ja, wenn das Fahrzeug zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Das Fahrtenbuch muss lückenlos sein. Für E-Autos gibt es zudem den 0,25 %-Vorteil bei Privatnutzung — IAB + Sonder-AfA + 0,25 % ist die Triple-Förderung.

Ja! §7g EStG gilt für alle Gewinnermittler — also auch Freiberufler, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Die Betriebsvermögensgrenze von 200.000 € gilt für EÜR-Betriebe als Gewinngrenze von 200.000 €.
Der IAB (seit 2007) ist einfacher: Es wird keine spezifische Investition benannt, keine Rücklage bilanziert. Ein einfacher Abzug in der Steuererklärung genügt. Die alte Ansparrücklage war bilanziell aufwendiger.
IAB 2026: Aktuelle Regelungen und Höchstbeträge
| Investitionsart | IAB-Abzug | Sonder-AfA §7g | Kombinierter Effekt |
|---|---|---|---|
| PKW (betrieblich >50%) | bis 50% der Anschaffungskosten | +20% im Anschaffungsjahr | Bis 70% Abzug im Jahr 1 |
| Büroausstattung | bis 50% | +20% | Bis 70% |
| Maschinen | bis 50% | +20% | Bis 70% |
| E-Auto (100% betrieblich) | bis 50% | +20% | Bis 70% + 0,25%-Versteuerung |
Rechenbeispiel: IAB + §7g Sonderabschreibung kombiniert
Szenario: Selbständiger kauft 2026 einen PKW für 40.000 € (100% betrieblich).
- IAB vorweg (2025): 40.000 € × 50% = 20.000 € sofort als Betriebsausgabe abziehbar
- Anschaffungsjahr 2026: Sonder-AfA §7g: 40.000 € × 20% = 8.000 €; lineare AfA: 40.000 € × 16,67% = 6.668 €
- Gesamtabzug 2025+2026: 34.668 € von 40.000 € = 86,7 % in 2 Jahren abgeschrieben
- Steuersparnis bei 42% Grenzsteuersatz: ca. 14.560 € in 2 Jahren
Häufige Fragen zum IAB
Was passiert, wenn die geplante Investition nicht stattfindet?
Wird die geplante Investition nicht innerhalb von 3 Jahren durchgeführt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden. Das Finanzamt berechnet Zinsen (1,8 % p.a.) auf die zu viel erhaltene Steuerersparnis. Daher: IAB nur bilden, wenn die Investition realistisch geplant ist. Eine Änderung der geplanten Investitionsart (anderes Wirtschaftsgut) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kann ich den IAB auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter nutzen?
Nein. Der IAB ist nur für neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Gebrauchte Maschinen, Fahrzeuge oder Geräte sind ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nicht. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter kommt nur die normale AfA in Betracht — aber keine Sonderabschreibung nach §7g.
Wie hoch darf der Gewinn sein, um noch IAB nutzen zu können?
Die Betriebsvermögensgrenze liegt bei 235.000 € (für bilanzierende Betriebe nach Steuerbilanzwert) bzw. 200.000 € (EÜR-Betriebe nach Gewinn). Überschreiten Sie diese Grenzen, entfällt der IAB komplett für das laufende Jahr. Kein gestaffelter Abzug — die Grenze gilt als Alles-oder-Nichts-Regelung.